Di, 15:03 Uhr
21.08.2012
Antwort aus dem Rathaus
Heftig wird seit Wochen über den eventuellen Bau einer Biomethan-Anlage im Stadtgebiet von Nordhausen diskutiert. Obwohl noch kein Standort bekannt ist, sind die Proteste unüberhörbar. Jetzt gibt es aus dem Nordhäuser Rathaus die Antwort auf eine Petition, die zur jüngsten Sitzung des Nordhäuser Stadtrates überreicht wurde....
Frau Körner – die Petentin der jüngsten Stadtratssitzung – hat die Antwort des Oberbürgermeisters auf die von ihr gestellten Fragen bekommen. Die Antwort wurde auch fristgemäß zugestellt innerhalb des laut Geschäftsordnung vorgesehenen 4-Wochen-Zeitraums am Freitag, dem 17. August.
Die Antwort ging natürlich an jene Person, die im Namen der Petenten die Anfrage vorgetragen hatte. Das war Frau Körner. Weitere legitimierte Vertreter einer Bürgerinitiative bzw. einer Initiativgruppe waren zum Zeitpunkt der Stadtratsanfrage nicht bekannt. Deshalb konnte auch nur Frau Körner die Antwort zugestellt werden. Dafür wird um Verständnis gebeten.
Leider muss an dieser Stelle erneut der Vorwurf zurückgewiesen werden, es sei eine Beantwortung der Anfrage bis zum 1. August in Aussicht gestellt worden. Auch die mehrfache Prüfung des Audio-Protokolls der besagten Stadtratssitzung ergab keinerlei Hinweis auf den Stichtag 1. August.
Patrick Grabe, Pressesprecher Stadt Nordhausen
Im Folgenden die Antwort des Oberbürgermeisters auf die Petition:
Bürgeranfrage zum geplanten Bau einer Biomethan-Anlage: Übergabe einer Petition
Sehr geehrte Frau Körner,
wir bedanken uns für Ihre Bürgeranfrage zum geplanten Bau einer Biomethan-Anlage und die in diesem Zusammenhang übergebene Petition und bitten zuerst um Ihr Verständnis, dass die Stadtverwaltung die lt. Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehene Monatsfrist zur Beantwortung von Bürgeranfragen ausgeschöpft hat. Da das Thema von besonderer Brisanz, Bedeutung und Tragweite ist, war es uns wichtig, Ihnen entsprechend fundiert und eben nicht leichtfertig zu antworten.
Deutschland steht in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Um wirksamen Klimaschutz zu ermöglichen, müssen die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80 – 95 % reduziert werden. Bis 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch 18 % sowie der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch 35 % betragen. Im Energiekonzept der Bundesregierung (Energiekonzept vom 28.09.2010) werden die bundesweiten Ziele formuliert. Das Land Thüringen hat sich noch ambitioniertere Ziele gesetzt. Bis 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Nettostromverbrauch 45 % und am Endenergieverbrauch 30 % betragen. Auch mit Blick auf Ressourcenschonung und Versorgungssicherheit sind die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger sowie der Energieverbrauch stark zu reduzieren. Die Energieversorgung ist überwiegend auf Basis erneuerbarer Energien abzusichern.
Der Weg in das regenerative Zeitalter ist mit einer Transformation des gesamten Energiesystems, der Energiewende, verbunden. Städten und Gemeinden kommt aufgrund der kommunalen Handlungsmöglichkeiten eine Schlüsselfunktion in der Energiepolitik und im Klimaschutz zu, die somit nicht nur Themen der Europäischen Union und des Bundes sind.
In der Stadtratssitzung am 17. Juli 2012 haben wir bereits darüber informiert, dass die Stadtverwaltung im Auftrag des Stadtrates derzeit ein Energieversorgungs- und Klimaschutzkonzept für die Stadt Nordhausen erarbeitet, welches das derzeitig bestehende Energieversorgungskonzept aktualisieren soll. Diese wichtige Grundlage für die zukünftigen energiepolitischen Entscheidungen durch den Stadtrat wird von der Bundesregierung gefördert.
Damit stellt sich die Stadt Nordhausen diesen Herausforderungen vorausschauend.
Wir freuen uns, dass Sie sich grundsätzlich zur s. g. Energiewende und dem weiteren Ausbau der regenerativen Energie bekennen und haben Verständnis für Ihre und die Sorge der weiteren Petenten, dass der Bau einer Biomethan-Anlage die Lebensqualität von Bürgern dieser Stadt negativ beeinflussen könnte.
Die Erzeugung von Energie aus Biomasseabfällen und nachwachsender Biomasse stellen in der künftig geplanten Strategie einen wichtigen, wenn auch begrenzten, Baustein dar, da diese Energieform im Gegensatz zur Windkraft oder Fotovoltaik relativ konstant zur Verfügung steht. Was den Ausbaugrad dieser regenerativen Energie betrifft, sind wir uns unserer Verantwortung für die nur begrenzt zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen bewusst. Insofern sollen unter Betrachtung der ethischen Aspekte auch nur die Biomassen aus den landwirtschaftlichen Kreisläufen entnommen werden, die unter wissenschaftlicher Betrachtung vertretbar sind.
Für die Beantwortung dieser wichtigen Grundsatzfrage, die auch mehrfach von Stadträten gestellt wurde, wird derzeit eine Studie für einen konkret definierten Untersuchungsraum von der Fachhochschule Nordhausen erarbeitet. Außerdem soll in dieser Untersuchung die Gesamt-CO2-Bilanz einer solchen Biomethan-Anlage dargestellt werden.
Die Ergebnisse der Studie werden zu gegebener Zeit sowohl dem Stadtrat der Stadt Nordhausen als auch der Öffentlichkeit vorgestellt.
Was die von der Energieversorgung Nordhausen GmbH geplante Anlage betrifft, möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Umsetzung eines solchen Vorhabens bereits seit mehreren Jahren gemeinsam mit weiteren Unternehmen des Landkreises, insbesondere der landwirtschaftlichen Betriebe, geplant ist. Wir sind auch grundsätzlich davon überzeugt, dass die Etablierung einer solchen Anlage im Stadtraum aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist.
Die geplante Anlagenkonstellation stellt auf einen extrem hohen Gesamtwirkungsgrad ab. In der Biomethan-Anlage soll im Ergebnis hochwertiges Gas für die Verwendung in den stadteigenen Kraftwärmekopplungssystemen oder anderen geeigneten Anlagen erzeugt werden. Wichtig ist für uns auch, dass die gesamte Wertschöpfung bei der Errichtung und dem Betrieb einer solchen Anlage in der Region bleibt und dabei das öffentliche und private Wohl der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger gestärkt wird.
An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Energieversorgung Nordhausen GmbH als Teil der städtischen Stadtwerke gemeinsam mit anderen Energieversorgungsunternehmen ebenfalls im Bereich der Windkraftnutzung im Freistaat Thüringen engagiert. Auch hier besteht das Ziel darin, die Energiewende mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen, um die v. g. Ziele zu erreichen und gleichzeitig wirtschaftliche Erträge für das weitere Wohl unserer Stadt zu erzielen.
Wir möchten nunmehr auf Ihre und die Sorgen der weiteren Petenten eingehen.
Für die Stadtratssitzung am 17. Juli war ursprünglich die Beschlussfassung zur Gründung einer entsprechenden Gesellschaft geplant, die eine Biomethan-Anlage an den Standorten Nordhausen-Himmelgarten oder Nordhausen-Bielen errichten und betreiben wollte. Die dafür erforderliche Beschlussvorlage wurde im Vorfeld sehr ausführlich in den verschiedensten Fachausschüssen und Gremien diskutiert.
Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass vor der abschließenden Entscheidung weitere Untersuchungen und Prüfungen erforderlich sind. Insbesondere sollen dabei auch andere Standorte in Betracht gezogen werden. Insofern hat sich die Verwaltungsspitze dazu entschieden, dem Stadtrat eine geänderte Beschlussvorlage vorzulegen, die vorerst einen Grundsatzbeschluss zur standortneutralen Errichtung und den Betrieb einer Biomethan-Anlage im Stadtgebiet über die Energieversorgung Nordhausen GmbH als Unternehmen der Stadtwerke-Nordhausen- Gruppe vorsieht. Für die weitere Projektbearbeitung wurden im Rahmen der geänderten Beschlussvorlage mehrere Bedingungen definiert, die sich u. a. auf die Frage der Standortwahl beziehen. Dadurch ist der Vorhabenträger aufgefordert, einen Standort zu wählen, der alle genehmigungsrelevanten Bedingungen für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage erfüllt. D. h., dass insbesondere alle baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Aspekte einer intensiven Vorprüfung unterzogen werden müssen.
Nach der Beratung dieser geänderten Beschlussvorlage in den verschiedensten Fachausschüssen hat sich der Stadtrat am 17.07. mehrheitlich dafür ausgesprochen, dem Vorschlag der Verwaltungsspitze zu folgen.
Konkret bedeutet die Beschlussfassung nunmehr, dass sich die Stadträte mehrheitlich für die Errichtung und den Betrieb einer Biomethan-Anlage bekannt haben. Der dafür geplante Termin wurde allerdings verschoben, um die weiteren Untersuchungen und Prüfungen mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Außerdem beschränken sich die weiteren Planungen nicht ausschließlich auf die Standorte Nordhausen-Himmelgarten und Nordhausen-Bielen. Vielmehr sollen auch andere Standorte in Betracht gezogen werden.
Eine Projektgruppe wird das weitere Verfahren begleiten und dabei die Verwaltungsspitze, den Stadtrat sowie die Öffentlichkeit unterrichten.
Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, müssen die entsprechenden Planungen für den dann konkretisierten Standort für die Errichtung und den Betrieb einer Biomethan-Anlage durch den Vorhabenträger einem umfangreichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterzogen werden. Der Gesetzgeber stellt bei der Einhaltung der verschiedensten Grenzwerte hohe Forderungen, die durch den Vorhabenträger fachlich objektiv nachgewiesen werden müssen.
Bitte sehen Sie es uns nach, dass erst im Rahmen dieses Verfahrens Ihre vielfältigen Fragen durch die Bewertung der vom Vorhabenträger eingereichten Planungsunterlagen, Gutachten, Messungen, etc. für einen konkreten Standort rechtssicher durch die zuständigen Fachbehörden beantwortet werden können. In diesem Verfahren ist vom Gesetzgeber eine Bürgerbeteiligung vorgesehen, in welche sich die von Ihnen vertretene Bürgerinitiative einbringen kann.
Sehr gehrte Frau Körner, wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Ausführungen behilflich sein konnten. Wir würden uns freuen, wenn wir den weiteren Dialog wie bisher sachlich und mit gegenseitiger Achtung und gegenseitigem Respekt führen. Dazu lade wir Sie und weitere Vertreter der Petition ausdrücklich ein, das Projekt in den konkreten Planungsphasen zu begleiten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Dr. Klaus Zeh
Oberbürgermeister
Autor: nnzFrau Körner – die Petentin der jüngsten Stadtratssitzung – hat die Antwort des Oberbürgermeisters auf die von ihr gestellten Fragen bekommen. Die Antwort wurde auch fristgemäß zugestellt innerhalb des laut Geschäftsordnung vorgesehenen 4-Wochen-Zeitraums am Freitag, dem 17. August.
Die Antwort ging natürlich an jene Person, die im Namen der Petenten die Anfrage vorgetragen hatte. Das war Frau Körner. Weitere legitimierte Vertreter einer Bürgerinitiative bzw. einer Initiativgruppe waren zum Zeitpunkt der Stadtratsanfrage nicht bekannt. Deshalb konnte auch nur Frau Körner die Antwort zugestellt werden. Dafür wird um Verständnis gebeten.
Leider muss an dieser Stelle erneut der Vorwurf zurückgewiesen werden, es sei eine Beantwortung der Anfrage bis zum 1. August in Aussicht gestellt worden. Auch die mehrfache Prüfung des Audio-Protokolls der besagten Stadtratssitzung ergab keinerlei Hinweis auf den Stichtag 1. August.
Patrick Grabe, Pressesprecher Stadt Nordhausen
Im Folgenden die Antwort des Oberbürgermeisters auf die Petition:
Bürgeranfrage zum geplanten Bau einer Biomethan-Anlage: Übergabe einer Petition
Sehr geehrte Frau Körner,
wir bedanken uns für Ihre Bürgeranfrage zum geplanten Bau einer Biomethan-Anlage und die in diesem Zusammenhang übergebene Petition und bitten zuerst um Ihr Verständnis, dass die Stadtverwaltung die lt. Geschäftsordnung des Stadtrates vorgesehene Monatsfrist zur Beantwortung von Bürgeranfragen ausgeschöpft hat. Da das Thema von besonderer Brisanz, Bedeutung und Tragweite ist, war es uns wichtig, Ihnen entsprechend fundiert und eben nicht leichtfertig zu antworten.
Deutschland steht in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen. Um wirksamen Klimaschutz zu ermöglichen, müssen die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80 – 95 % reduziert werden. Bis 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch 18 % sowie der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch 35 % betragen. Im Energiekonzept der Bundesregierung (Energiekonzept vom 28.09.2010) werden die bundesweiten Ziele formuliert. Das Land Thüringen hat sich noch ambitioniertere Ziele gesetzt. Bis 2020 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Nettostromverbrauch 45 % und am Endenergieverbrauch 30 % betragen. Auch mit Blick auf Ressourcenschonung und Versorgungssicherheit sind die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger sowie der Energieverbrauch stark zu reduzieren. Die Energieversorgung ist überwiegend auf Basis erneuerbarer Energien abzusichern.
Der Weg in das regenerative Zeitalter ist mit einer Transformation des gesamten Energiesystems, der Energiewende, verbunden. Städten und Gemeinden kommt aufgrund der kommunalen Handlungsmöglichkeiten eine Schlüsselfunktion in der Energiepolitik und im Klimaschutz zu, die somit nicht nur Themen der Europäischen Union und des Bundes sind.
In der Stadtratssitzung am 17. Juli 2012 haben wir bereits darüber informiert, dass die Stadtverwaltung im Auftrag des Stadtrates derzeit ein Energieversorgungs- und Klimaschutzkonzept für die Stadt Nordhausen erarbeitet, welches das derzeitig bestehende Energieversorgungskonzept aktualisieren soll. Diese wichtige Grundlage für die zukünftigen energiepolitischen Entscheidungen durch den Stadtrat wird von der Bundesregierung gefördert.
Damit stellt sich die Stadt Nordhausen diesen Herausforderungen vorausschauend.
Wir freuen uns, dass Sie sich grundsätzlich zur s. g. Energiewende und dem weiteren Ausbau der regenerativen Energie bekennen und haben Verständnis für Ihre und die Sorge der weiteren Petenten, dass der Bau einer Biomethan-Anlage die Lebensqualität von Bürgern dieser Stadt negativ beeinflussen könnte.
Die Erzeugung von Energie aus Biomasseabfällen und nachwachsender Biomasse stellen in der künftig geplanten Strategie einen wichtigen, wenn auch begrenzten, Baustein dar, da diese Energieform im Gegensatz zur Windkraft oder Fotovoltaik relativ konstant zur Verfügung steht. Was den Ausbaugrad dieser regenerativen Energie betrifft, sind wir uns unserer Verantwortung für die nur begrenzt zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen bewusst. Insofern sollen unter Betrachtung der ethischen Aspekte auch nur die Biomassen aus den landwirtschaftlichen Kreisläufen entnommen werden, die unter wissenschaftlicher Betrachtung vertretbar sind.
Für die Beantwortung dieser wichtigen Grundsatzfrage, die auch mehrfach von Stadträten gestellt wurde, wird derzeit eine Studie für einen konkret definierten Untersuchungsraum von der Fachhochschule Nordhausen erarbeitet. Außerdem soll in dieser Untersuchung die Gesamt-CO2-Bilanz einer solchen Biomethan-Anlage dargestellt werden.
Die Ergebnisse der Studie werden zu gegebener Zeit sowohl dem Stadtrat der Stadt Nordhausen als auch der Öffentlichkeit vorgestellt.
Was die von der Energieversorgung Nordhausen GmbH geplante Anlage betrifft, möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Umsetzung eines solchen Vorhabens bereits seit mehreren Jahren gemeinsam mit weiteren Unternehmen des Landkreises, insbesondere der landwirtschaftlichen Betriebe, geplant ist. Wir sind auch grundsätzlich davon überzeugt, dass die Etablierung einer solchen Anlage im Stadtraum aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist.
Die geplante Anlagenkonstellation stellt auf einen extrem hohen Gesamtwirkungsgrad ab. In der Biomethan-Anlage soll im Ergebnis hochwertiges Gas für die Verwendung in den stadteigenen Kraftwärmekopplungssystemen oder anderen geeigneten Anlagen erzeugt werden. Wichtig ist für uns auch, dass die gesamte Wertschöpfung bei der Errichtung und dem Betrieb einer solchen Anlage in der Region bleibt und dabei das öffentliche und private Wohl der hier lebenden Bürgerinnen und Bürger gestärkt wird.
An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Energieversorgung Nordhausen GmbH als Teil der städtischen Stadtwerke gemeinsam mit anderen Energieversorgungsunternehmen ebenfalls im Bereich der Windkraftnutzung im Freistaat Thüringen engagiert. Auch hier besteht das Ziel darin, die Energiewende mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen, um die v. g. Ziele zu erreichen und gleichzeitig wirtschaftliche Erträge für das weitere Wohl unserer Stadt zu erzielen.
Wir möchten nunmehr auf Ihre und die Sorgen der weiteren Petenten eingehen.
Für die Stadtratssitzung am 17. Juli war ursprünglich die Beschlussfassung zur Gründung einer entsprechenden Gesellschaft geplant, die eine Biomethan-Anlage an den Standorten Nordhausen-Himmelgarten oder Nordhausen-Bielen errichten und betreiben wollte. Die dafür erforderliche Beschlussvorlage wurde im Vorfeld sehr ausführlich in den verschiedensten Fachausschüssen und Gremien diskutiert.
Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass vor der abschließenden Entscheidung weitere Untersuchungen und Prüfungen erforderlich sind. Insbesondere sollen dabei auch andere Standorte in Betracht gezogen werden. Insofern hat sich die Verwaltungsspitze dazu entschieden, dem Stadtrat eine geänderte Beschlussvorlage vorzulegen, die vorerst einen Grundsatzbeschluss zur standortneutralen Errichtung und den Betrieb einer Biomethan-Anlage im Stadtgebiet über die Energieversorgung Nordhausen GmbH als Unternehmen der Stadtwerke-Nordhausen- Gruppe vorsieht. Für die weitere Projektbearbeitung wurden im Rahmen der geänderten Beschlussvorlage mehrere Bedingungen definiert, die sich u. a. auf die Frage der Standortwahl beziehen. Dadurch ist der Vorhabenträger aufgefordert, einen Standort zu wählen, der alle genehmigungsrelevanten Bedingungen für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage erfüllt. D. h., dass insbesondere alle baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Aspekte einer intensiven Vorprüfung unterzogen werden müssen.
Nach der Beratung dieser geänderten Beschlussvorlage in den verschiedensten Fachausschüssen hat sich der Stadtrat am 17.07. mehrheitlich dafür ausgesprochen, dem Vorschlag der Verwaltungsspitze zu folgen.
Konkret bedeutet die Beschlussfassung nunmehr, dass sich die Stadträte mehrheitlich für die Errichtung und den Betrieb einer Biomethan-Anlage bekannt haben. Der dafür geplante Termin wurde allerdings verschoben, um die weiteren Untersuchungen und Prüfungen mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Außerdem beschränken sich die weiteren Planungen nicht ausschließlich auf die Standorte Nordhausen-Himmelgarten und Nordhausen-Bielen. Vielmehr sollen auch andere Standorte in Betracht gezogen werden.
Eine Projektgruppe wird das weitere Verfahren begleiten und dabei die Verwaltungsspitze, den Stadtrat sowie die Öffentlichkeit unterrichten.
Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, müssen die entsprechenden Planungen für den dann konkretisierten Standort für die Errichtung und den Betrieb einer Biomethan-Anlage durch den Vorhabenträger einem umfangreichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterzogen werden. Der Gesetzgeber stellt bei der Einhaltung der verschiedensten Grenzwerte hohe Forderungen, die durch den Vorhabenträger fachlich objektiv nachgewiesen werden müssen.
Bitte sehen Sie es uns nach, dass erst im Rahmen dieses Verfahrens Ihre vielfältigen Fragen durch die Bewertung der vom Vorhabenträger eingereichten Planungsunterlagen, Gutachten, Messungen, etc. für einen konkreten Standort rechtssicher durch die zuständigen Fachbehörden beantwortet werden können. In diesem Verfahren ist vom Gesetzgeber eine Bürgerbeteiligung vorgesehen, in welche sich die von Ihnen vertretene Bürgerinitiative einbringen kann.
Sehr gehrte Frau Körner, wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Ausführungen behilflich sein konnten. Wir würden uns freuen, wenn wir den weiteren Dialog wie bisher sachlich und mit gegenseitiger Achtung und gegenseitigem Respekt führen. Dazu lade wir Sie und weitere Vertreter der Petition ausdrücklich ein, das Projekt in den konkreten Planungsphasen zu begleiten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Dr. Klaus Zeh
Oberbürgermeister


