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Di, 15:57 Uhr
31.07.2012

Button-Lösung für alle Online-Käufe

Ab 1. August müssen Online-Händler unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs die wesentlichen Informationen über den Vertrag – etwa den Preis – deutlich und verständlich angeben. Ein Durchbruch, für den sich die Verbraucherzentralen seit Jahren stark gemacht haben...


Zahllose Nutzer tappten in der Vergangenheit bei scheinbar kostenlosen Angeboten in die Falle und sollten zahlen. Wer’s nicht tat, wurde mit Mahnungen und Inkassoschreiben verfolgt. „Die Verbraucherzentrale hofft, dass mit dem neuen Gesetz künftig weniger Verbraucher Opfer unseriöser Unternehmen werden. Weist das Unternehmen auf dem Button nicht auf die Zahlungsverpflichtung hin, kommt kein Vertrag zustande“, so Ralf Reichertz, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen.

„Die Verbraucherzentrale wird genau beobachten, wie sich online-Händler künftig an die neuen Regelungen halten“. Mehr Informationen zur neuen Regelung gibt es unter www.vzth.de .

Wer den Verdacht hat, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen zu müssen, kann sich zur persönlichen Beratung an jede Verbraucherberatungsstelle in Thüringen wenden. Die Berater helfen auch bei Problemen mit Verträgen und Forderungen, die vor dem 1. August 2012 liegen. Ratsam ist es, zum Beratungsgespräch alle vorhandenen Unterlagen mitzubringen.
Autor: red

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