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Mi, 11:16 Uhr
25.07.2012

Behördliche Aufmerksamkeit

Die Wellen einer angeblichen Facebook-Party kräuseln sich immer noch auf der Zorge. Die nnz wollte nun wirklich mal wissen, wer denn den ersten Stein ins Wasser geworfen hatte...


Mal abgesehen davon, dass die nnz-Redaktion durch einen User bereits Mitte Juli von dieser Veranstaltungsankündigung erfahren hatte, war der Weg dieser Nachricht zum Nordhäuser Rathaus ein gänzlich anderer.

Ein Polizeibeamter aus Südthüringen, der sich mit sozialen Netzwerken "auskennt", hatte von der Bebel-Platz-Party erfahren und daraufhin die Kollegen in Nordhausen verständigt. Die wiederum gaben die Info an das Nordhäuser Rathaus weiter. Allerdings ohne jegliche Auflagen, was nach Angaben der Nordhäuser Polizei auch nicht möglich gewesen wäre. Mitarbeiter der Stadtverwaltung hätten daraufhin gefragt, was sie unternehmen sollten.

Das zum Mittel der Verbotsverfügung gegriffen wurde, hat laut Bürgermeister Matthias Jendricke auch seinen Hintergrund in einer ähnlichen Aktion vor dem Nordhäuser Jugendklubhaus, bei der die Polizei eingreifen und zum Teil auch Mitarbeiter des Nordhäuser Ordnungsamtes schützen musste. Ein städtisches Fahrzeug war damals beschädigt worden (siehe nnz-Archiv).

Die Verbotsverfügung der Nordhäuser Behörde war gestern dann dem jungen Mann aus Bielefeld durch die NRW-Polizei zugestellt worden. Dabei soll er sich kleinlaut gezeigt haben. Das habe er alles nicht gewollt. Letztlich, auch das machten Polizei und Jendricke deutlich, haftet immer der Veranstalter, in diesem Fall Benjamin Panguene. Mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.
Autor: nnz

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Kommentare
brazil
27.07.2012, 07:31 Uhr
Ob ein Veranstalter auch
für persönliche Überreaktion und Ermessensfehlentscheidungen haftet, wird man dann auch erfahren.
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