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Sa, 08:03 Uhr
21.07.2012

Augen auf beim Verkauf

Wenn es finanziell einmal sehr eng wird, entscheiden sich viele Menschen dafür, ihre Lebensversicherung zu verkaufen. Das ist durchaus eine legitime Möglichkeit, um zeitnah an das benötigte Geld zu kommen. Vor allem der Zweitmarkt hat in den vergangenen Jahren auf diese Weise einen immensen Zulauf erfahren. Es gilt jedoch, die jeweiligen Angebote immer genau zu prüfen...


Da die Auszahlung ungleich höher ausfällt, ist es fast immer ratsam, anstatt einer Kündigung der Lebensversicherung einen Verkauf an einen Anbieter wie cash.life anzustreben. Unter den verschiedenen Anbietern gibt es logischerweise aber nicht nur etablierte, seriöse Policen-Einkäufer, sondern auch ein paar schwarze Schafe, die mit unrealistisch hohen Erträgen werben. Wenn große Renditen versprochen werden, steckt dahinter in vielen Fällen ein Schneeballsystem, an dessen Spitze es eigentlich nur einen Gewinner geben kann – den jeweiligen Policen-Käufer!

Ein aussagekräftiger Indikator für einen seriösen Anbieter ist die Art der Auszahlung. Die Frage, die man sich in diesem Zusammenhang stellen muss, lautet: Wie wird der Kaufpreis für die Lebensversicherung ausbezahlt? Die Kombination „hohes Renditeversprechen“ und „Ratenzahlung“ ist in den meisten Fällen eher nicht zu empfehlen. Es ist auch riskant, wenn der Anbieter zuerst einen Teil der Summe auszahlt und den Rest erst dann überweisen möchte, wenn sich für die Police ein Investor gefunden hat. Wenn der Käufer nämlich Bankrott geht, wirkt sich das für den Verkäufer sehr negativ aus.

Was ist mit dem gewährleisteten Schutz?

Verfällt eigentlich der Todesfallschutz, wenn ich meine Lebensversicherung an einen Policenhändler verkaufe? Was diese Frage betrifft, muss man sich eigentlich erst einmal keine Sorgen machen. Ist die Versicherung verkauft, zahlt ab diesem Zeitpunkt der Käufer die anfallenden Beiträge, während der Todesfallschutz für den Verkäufer – also den ursprünglichen Besitzer der Police – bis zu deren Ablauf weiterhin bestehen bleibt. Gewährleistet wird dieser Schutz, weil meist die im Vertrag als versichert eingesetzte Person unverändert bleibt und sich lediglich der Versicherungsnehmer ändert. Das bietet also dem Verkäufer einer Lebensversicherung eine gewisse Sicherheit.

Bei Bedarf kann die Verkaufsabwicklung in den meisten Fällen auch über Treuhänder getätigt werden. Es sollte sich allerdings von selbst verstehen, dass nicht jede Police von jedem Anbieter anstandslos gekauft wird. Angebote werden an potenzielle Kunden erst dann ausgegeben, wenn einige Grundvoraussetzungen seitens des Verkäufers erfüllt werden.

Zudem gilt natürlich die Faustregel, dass sich ein Verkauf der Lebensversicherung in erster Linie erst dann wirklich lohnt, wenn Laufzeit schon fast verstrichen ist. Während der Anfangsphase ist der Verkauf der Police eigentlich immer mit signifikanten Verlusten verbunden.
Autor: nnz

Kommentare
Wolfi65
21.07.2012, 09.21 Uhr
Reductio ad absurdum
Anders kann man diese Folgen des Hartz 4 Gesetzes nicht beschreiben.
Menschen, welche sich für das Alter absichern wollten, werden jetzt u.U. gezwungen, ihre Lebensversicherung an Heuschrecken und andere Finanzbetrüger zu verscherbeln.
Wenn das noch eine legitime Art sein soll, um überhaupt noch Leben zu dürfen, möchte ich nicht in der Haut derer stecken, welche so eine Alternative überhaupt nicht haben.
Wenn so die von der Bundesregierung angepriesene Altersabsicherung aussieht, dann kann man getrost schreiben:"Gute Nacht Deutschland".
Der Sozialstaat ist am Ende und der kleine Bürger zahlt mal wieder die Zeche.
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