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Di, 14:09 Uhr
05.06.2012

Messer zuhause lassen

Messer mit Klingen, die länger als 12 cm sind, sowie Einhandmesser darf man nicht in der Öffentlichkeit mit sich führen. Darauf weist jetzt die Waffenbehörde des Landkreises hin. Und es gibt weitere Einzelheiten...

Nicht erlaubt (Foto: J. Piper) Nicht erlaubt (Foto: J. Piper)
Hartmut Schröter vom Waffenfachhandel in Werther zeigt eines der Messer, die man nicht mit sich führen darf.

„Es wurden bei Routinekontrollen verstärkt Messer sichergestellt, die man nicht mit sich führen darf“, so Jürgen Becker von der Waffenbehörde des Landkreises. „Wir nehmen an, dass viele nicht wissen, dass man derartige Messer in der Öffentlichkeit nicht mit sich führen darf – auch nicht im Handschuhfach seines Autos.“

Es gibt Messer, die man laut dem Waffengesetz zwar besitzen, aber eben nicht unverschlossen mitnehmen darf, wenn man unterwegs ist. Dazu gehören Messer mit Klingen ab 12 cm, egal ob es ein Küchen- oder ein Jagdmesser ist, sowie Einhand­messer, also Messer, deren Klinge im Griff steckt und sich mit einer Hand öffnen lässt. Hierbei spielt die Klingen­länge keine Rolle.

Derartige Messer darf man nur mit sich führen, wenn es dafür einen berechtigten Grund gibt, zum Beispiel bei der Ausübung der Jagd, der Brauchtumspflege oder andere sozial adäquate oder berufliche Gründe. Solche Messer oder auch andere Waffen wie Schlagstöcke zur Selbstverteidigung mitzunehmen, ist nicht erlaubt.

Der Transport ist nur in einem verschlossenen Behältnis zulässig. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Butterfly-, Spring-, Fall- und Faustmesser sowie Wurfsterne sind gänzlich verboten, diese darf man weder besitzen noch mit sich führen. Wer Fragen dazu hat, kann sich an die Waffenbehörde des Landratsamtes wenden, Telefon 03631/911-374.
Autor: nnz

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Kommentare
andy
05.06.2012, 18:23 Uhr
messer?
Wie bitte schön soll man Küchenmesser die ich im Laden kaufe und länger wie 12cm (Brotmesser) nach hause bringen? Übrigens, klage ich dann gegen alle Supermärkte die sowas verkaufen, wegen Waffenhandels. Wieviel Dummheit gehört eigendlich dazu? Diejenigen die sowas beschließen, sollten erstmal nachdenken. Brauch ich jetzt für meine Fäuste nen Waffenschein oder muß ich diese auch zuhause lassen?

Andreas
H.Buntfuß
05.06.2012, 18:53 Uhr
Nachdenken,...........
ist nun einmal nicht die stärke von unseren so genannten POLITIKERN. sie beschließen gesetze massenhaft, so das mit der vorratspeicherung und viele andere.

Aber die gewalttaten nehmen immer weiter zu, wenn es auch vertuscht wird.

aber daran sind nicht die politiker mit ihren gummigesetzen schuld, nein es sind die bösen bürger.
Wolfi65
06.06.2012, 07:18 Uhr
So viel Angst
Hat man denn schon so viel Angst vor dem Bürger, dass dieser keine Messer mehr mitführen darf?
Ein unter zwölf Zentimeter langes Messer ist genau so wirksam, wie ein größeres.
Mein Taschenmesser ist auch schon bei einer Personen-Routine-Kontrolle beschlagnahmt wurden.
Dannach wurde es mit Herstellungsnummer bei der Polizei regisstriert und urplözlich bei einen Autodiebstahl in NDH aufgefunden.
Natürlich stimmten im nachhinein die Herstellungsnummern nicht überein, aber man will ja zeigen, dass man eine gewisse Bildung hat und immer für den mündigen Bürger auf der Hut ist.
Dass der Einzelne dabei in einen kollektiven Verdacht kommt, spielt keine Rolle.
Und beim nächsten Messerkauf nicht den Kleinen Waffenschein für den Erwerb und die Überführung vergessen.
Das schreibt der schwer bewaffnete Wolfi.
98maschr
06.06.2012, 08:19 Uhr
Erst mal schlau machen bevor man dumm sabbelt -.-
Gerade mal 4 Jahre nach der Änderung des Waffengesetzes für Hieb- und Stichwaffen scheint dies auch beim Ein oder Anderen Nordhäuser dank dieses Artikels angekommen zu sein. Aber anstatt sich dann mal schlau zu machen wird gleich gemotzt, Politikern jegliche Intelligenz abgesprochen und rumgeheult. Wobei gerade Letzteres in Nordhausen zum guten Ton gehört. Motzen, nölen und rumheulen :)

Mal ein kleiner Auszug: "Das Führen wird bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck erlaubt."

Das heißt, sie können ruhigen Gewissens ihr ach so wichtiges Küchenmesser noch kaufen und auch nach Hause zum Anwendungsort bringen. Man munkelt, daß solche Dinge auch im Internet nachzulesen sind...
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