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Mo, 11:14 Uhr
04.06.2012

Richter Kropp: Es war die Hose

Gewaltschutzverfahren, die im Regelfall aus der Intimsphäre der Ehegatten stammen, bringen teilweise Schreckliches, teilweises Kurioses ans Tageslicht. Da werden massive Vorwürfe erhoben, die sich zwischen den Ehegatten abgespielt haben sollen, die von der Gegenseite massivst bestritten werden...


Der Familienrichter steht dem Ganzen teilweise hilflos gegenüber, da nur die Ehegatten darüber berichten können und dies meistens nicht überprüfbar ist. So der Fall eines Ehepaares aus dem westlichen Kyffhäuserkreis, wo die Frau den Mann vor die Türe setzte. Er sei gewalttätig geworden und habe sogar eine Küchenmaschine nach ihr geworfen. Dies wurde von der Gegenseite heftig bestritten. Ja, es gab öfters Streit und laute Auseinandersetzungen, aber keine Küchenmaschine, sondern eine Hose sei auf die Frau geworfen worden.

Wegen anderer Übergriffe erging eine einstweilige Anordnung, die dem Mann unter anderem verbot, sich der Wohnung zu nähern und Kontakt mit seiner getrennt lebenden Frau aufzunehmen.

In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen waren beide dann einsichtig und schlossen einen umfangreichen Vergleich dahingehend ab, dass er sich ihr nicht mehr nähert. Die Frage, was denn tatsächlich geflogen sei, ob Hose oder Küchenmaschine,war dann eher nachrangig.

So auch ein anderes Verfahren zweier junger Leute, wo die Frau ein Kontaktverbot gegen den Mann erwirkte. Dieser habe sie auf offener Straße behelligt und gedroht, das gemeinsame Kind wegzunehmen. Vor Gericht bestritt dieser so gehandelt zu haben.

Familienrichter Christian Kropp sah den Parteien an, dass sie dringend Ruhe voneinander brauchen, um selbst zur Ruhe zu kommen. Auf seinen Vorschlag verpflichtete der Mann sich, keinen Kontakt mit der Frau aufzunehmen und diese zu behelligen. Vorbehaltlich einer Regelung in einem weiteren Verfahren, denn Umgang mit seiner minderjährigen Tochter möchte er schon haben.

Es bleibt zu hoffen, dass in diesem weiteren Verfahren die Parteien ihre gemeinsamen Probleme so weit in den Griff bekommen, dass sie zumindest hinsichtlich des gemeinsamen Kindes miteinander reden. Denn ein Kind verbindet für immer!
Autor: nnz

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