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Mi, 13:27 Uhr
30.05.2012

Schildbürgerstreich an der B4?

Wer sich zufällig mit dem Fahrrad, oder gar einem Rennrad, aus Erfurt in Richtung Norden Thüringens bewegt, zum Beispiel Nordhausen oder Sondershausen, hat ganz schlechte Karten. Warum erfahren Sie hier...

Es soll ja durchaus eine ganze Reihe Radfahrer geben, welche mit ihrem Rad die Region erkunden. Da der Norden Thüringens sehr schön ist, verwundert es nicht, wenn auch mal Radfahrer aus der Landeshauptstadt nach Norden wollen, obwohl es sich eigentlich herumgesprochen haben müsste, dass die B4 wegen fehlender straßenbegleitender Radwege und gleichzeitigem hohem Verkehrsaufkommen nicht gerade eine sichere Fahrtroute ist.

Dieser Zustand an sich ist schon mehr als kritikwürdig, da hilft es kaumm, es jetzt ein kleines Stück straßenbegleitenden Radweg gibt. Auch wenn es eigentlich wegen des Verkehrs gefährlich ist, die B4 als Radfahrer zu benutzen, man durfte es. Bisher durfte man als Radfahrer auch noch die B4 zwischen Greußen und Nordhausen uneingeschränkt benutzen, überigens auch als Radfahrer auf der Ortsumfahrung Sondershausen der B4, denn sie ist nicht als Autofahrstraße beschildert.

Jetzt wollte die Straßenverkehrsbehörden die Sicherheit im Bereich des Graß erhöhen und haben wohl einen kapitalen Bock geschossen? Ohne Vorwarnung wird der arme Radfahrer aber jetzt, der es trotzdem wagt Richtung Norden zu wollen, vollständig ausgebremst. Vor Sondershausen, nach der Bahnschranke am Grass kurz hinter der anschließenden Kurve, steht an der B4 Richtung Sondershausen plötzlich das weiße Schild mit dem roten Ring und einem Radfahrer drin. Jetzt heißt es aus die Maus für Radfahrer, denn es besteht ein generelles Verbot für Radfahrer weiter auf der B4 zu fahren!!!!

Und wie weiter liebe Behörden, fragen sich viele Radfahrer? Der viel gepriesene Unstrut-Werra-Radweg ist von der Bahnschranke Grass Richtung Sondershausen nicht freigegeben, weil dort noch gebaut wird. Mit "normalem" Fahrrad oder gar einer Rennmaschine sollte man diesen künftigen Radweg Richtung Sondershausen noch nicht befahren, ist nicht nur die Meinung von kn.

Und wie ist die Situation? Der Radfahrer kommt aus Richtung Oberspier auf dem Radweg, sieht das es nicht mehr weiter geht, fährt auf die B4 auf und merkt 30 Meter später hinter Kurve, ups hier darf ich nicht weiterfahren. Wie ist die Reaktion? Natürlich erst mal anhalten und überlegen, wie ich jetzt Richtung Sondershausen oder gar Nordhausen weiter komme. Den Verkehrsbehörden scheint nicht im geringsten klar zu sein, dass hier nicht etwa Gefahr beseitigt wurde, sondern erst recht eine zusätzliche und erheblich Gefahrenstelle geschaffen wurde, denn die Radfahrer müssen ja jetzt sich einen anderen Weg aussuchen, der aber nur über die Gegenfahrbahn gehen kann. Wer jetzt gar in diesem Bereich stehen bleibt und vielleicht noch Überlegungen anstellt, begibt sich erst recht in Lebensgefahr! In der Kurve wenden verstößt sogar gegen die Straßenverkehrsordnung!

Das kn mit dieser Meinung nicht so schief liegt, zeigt ein heutiges Gespräch mit Karl-Heinz Timm von der Verkehrsbehörde der Stadt Sondershausen. Er könne dieses Verkehrsverbot nicht nachvollziehen, die Stadt Sondershausen wurde zu diesem Thema auch nicht befragt, weil es sich ja um eine Bundesstraße handelt und damit nicht verantwortlich für die Ausschilderung ist und auch keine direkten Einfluss nehmen kann.

Wie soll es weitergehen? Bis vor kurzem durfte man als Radfahrer das Straßenstück zwischen Bahnschranke Grass und Abzweig B4 / B249 benutzen. Wenn kn die Verkehrsmeldungen so durchschaute wurde in diesem Bereich nicht ein Verkehrsunfall gemeldet, bei dem eine Radfahrer beteiligt war, oder gar verletzt wurde. Es wurde ohne Not ein Verkehrsverbot ausgesprochen und zusätzliche Gefahren geschaffen.

Als kn bereits vor der Einweihung bemängelt hatte, dass das Projekt B4 Ortsumfahrung die Radfahrer absolut benachteiligt, wurde kn nicht nur verlacht, sondern auch als Nestbeschmutzer beschimpft. Tatsache ist allerdings, dass sich die Verkehrsbehörden, jetzt, wo die Radfahrsaison voll in die Gänge kommt, etwas einfallen lässt, damit die Radfahrer überhaupt wieder nach Norden können. Denn wer nicht die Schleichwege kennt (nicht unbedingt für Rennräder geeignet), kommt um viele kilometerlange Umleitungen nicht darum herum.

Also liebe Behörden, lassen Sie sich mal schnellstens eine Regelung einfallen. Da der Unstrut-Werra-Radweg noch nicht fertiggestellt wurde sollte das Verkehrsverbotsschild wieder ab genommen werden. Wenn der Radweg dann durchgängig bis Sondershausen genutzt werden kann, ist es durchaus wieder sinnvoll das Verkehrszeichen wieder anzubringen.

Wenn allerdings das Verkehrsverbot bestehen bleiben soll, dann sollten die Verkehrsbehörden aber schleunigst bereits die Radfahrer per Hinweisschild warnen, dass eine Weiterfahrt nach Sondershausen und Nordhausen nicht möglich ist.
Als Ausweichstrecke biete sich an, auf halbem Wege zwischen Oberspier und dem Graß dem Verlauf des Radweges RuS (Rund um Sondershausen) bis zum Possen zu folgen und dann die Fahrt über die reguläre Possenabfahrt zu nutzen. Eine zweite Möglichkeit wären für Weiterfahrer nach Nordhausen gleich von Oberspier über Hohenebra, Schernberg, Immenrode Straußberg, Kleinfurra und dann weiter nach Nordhausen zu kommen.

Ein zusätzliches Hinweisschild macht sich erforderlich. Radfahrer müssen bereits in Hohenebra Ort gewarnt werden, dass sie am Graß nicht Richtung Sondershausen kommen, wenn sie den Weg über Hohenebra Bahnhof wählen.

Was auf keinen Fall bleiben kann ist die jetzige Regelung, bei der die Radfahrer regelrecht verklappst werden. Erst die Radler zwei Kilometer bis zum Bahnübergang fahren lassen und dann sagen, April, April ab hier geht es nicht mehr weiter. Für den Bauherren Landratsamt Kyffhäuserkreis sollte das Ganze allerdings Signal sein, die Lücke im Radweg zwischen Graß und alter B4, auf der der Unstut-Werra-Radweg weitergehen soll, schnellstens zu schließen.
Autor: khh

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