Di, 10:10 Uhr
29.05.2012
Richter Kropp: Streit unter Schülern
Wir hören immer wieder von Gewalt unter Schülern, auf den Schulhöfen etwa oder in U-Bahn-Stationen der Großstädte und können uns nicht vorstellen, dass so etwas in unserer ländlicher Gegend passieren kann. Das, was sich im Januar vergangenen Jahres in der Franzbergschule in Sondershausen zutrug, sollte uns eines Besseren belehren...
Dort kam es zu einem Gerangel zwischen dem späteren 14jährigen Angeklagten und einem Mitschüler. Der Angeklagte wollte diesen ärgern und schlug ihn mehrfach mit einem Handschuh ins Gesicht. Als dieser sich wehrte und den Angeklagten dabei verletzte, wollte er den Zeugen nun vor seiner Lehrerin als den Übeltäter präsentieren. Als diese aber darauf nicht reagierte, entschloss er sich, nach dem Unterricht die Sache selbst in die Hand zu nehmen.
Nach Schulschluss suchte er ihn daher auf dem Schulhof auf, rannte auf ihn von hinten zu, sprang ihn an und brachte ihn damit zu Fall. Er schlug und trat nun auf den am Boden liegenden Zeugen ein, wobei er auch das Gesicht traf. Aufgrund der Tätlichkeiten des Angeklagten trug der Zeuge eine Verletzung am Auge und zwei gelockerte Zähne davon.
Aufgrund dieses Geschehens fühlte sich ein Cousin des Geschädigten eine Woche später aufgerufen, dem Angeklagten in einem Schulbus Prügel anzudrohen, wenn er von seinem Cousin nicht die Finger ließe. Das nun aber wollte der Angeklagte nicht auf sich sitzen lassen. Er zog ein Messer, folgte dem Cousin in den hinteren Bereich des vollbesetzten Busses. Als der Angeklagte mit dem Messer ausholte, um den Cousin damit zu verletzen, gelang es diesem, in den Arm des Angeklagten zu greifen und die Stichbewegung abzulenken. Die Stichbewegung war in Richtung Bauch gerichtet. Durch die Abwehrbewegung wurde das Messer am Kopf des Cousins vorbei gelenkt, wo es eine blutende Schnittwunde am Kinn verursachte.
Diese beispielslose Aktion hatte nun ein Nachspiel vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Sondershausen. Jugendrichter Gerald Fierenz hatte gegen den Angeklagten wegen zwei Fällen der gefährlichen Körperverletzung zu verhandeln. Den geständigen Täter verurteilte er zu einem Dauerarrest von vier Wochen und einem Antiaggressionstraining während des Arrests. Nach dieser Zeit soll eine Nachbetreuung erfolgen.
Offensichtlich steht Angeklagte kurz vor einer Jugendstrafe und sollte diese letzte Situation nutzen, um sein Leben ohne Gewalt in den Griff zu bekommen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Autor: nnzDort kam es zu einem Gerangel zwischen dem späteren 14jährigen Angeklagten und einem Mitschüler. Der Angeklagte wollte diesen ärgern und schlug ihn mehrfach mit einem Handschuh ins Gesicht. Als dieser sich wehrte und den Angeklagten dabei verletzte, wollte er den Zeugen nun vor seiner Lehrerin als den Übeltäter präsentieren. Als diese aber darauf nicht reagierte, entschloss er sich, nach dem Unterricht die Sache selbst in die Hand zu nehmen.
Nach Schulschluss suchte er ihn daher auf dem Schulhof auf, rannte auf ihn von hinten zu, sprang ihn an und brachte ihn damit zu Fall. Er schlug und trat nun auf den am Boden liegenden Zeugen ein, wobei er auch das Gesicht traf. Aufgrund der Tätlichkeiten des Angeklagten trug der Zeuge eine Verletzung am Auge und zwei gelockerte Zähne davon.
Aufgrund dieses Geschehens fühlte sich ein Cousin des Geschädigten eine Woche später aufgerufen, dem Angeklagten in einem Schulbus Prügel anzudrohen, wenn er von seinem Cousin nicht die Finger ließe. Das nun aber wollte der Angeklagte nicht auf sich sitzen lassen. Er zog ein Messer, folgte dem Cousin in den hinteren Bereich des vollbesetzten Busses. Als der Angeklagte mit dem Messer ausholte, um den Cousin damit zu verletzen, gelang es diesem, in den Arm des Angeklagten zu greifen und die Stichbewegung abzulenken. Die Stichbewegung war in Richtung Bauch gerichtet. Durch die Abwehrbewegung wurde das Messer am Kopf des Cousins vorbei gelenkt, wo es eine blutende Schnittwunde am Kinn verursachte.
Diese beispielslose Aktion hatte nun ein Nachspiel vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts Sondershausen. Jugendrichter Gerald Fierenz hatte gegen den Angeklagten wegen zwei Fällen der gefährlichen Körperverletzung zu verhandeln. Den geständigen Täter verurteilte er zu einem Dauerarrest von vier Wochen und einem Antiaggressionstraining während des Arrests. Nach dieser Zeit soll eine Nachbetreuung erfolgen.
Offensichtlich steht Angeklagte kurz vor einer Jugendstrafe und sollte diese letzte Situation nutzen, um sein Leben ohne Gewalt in den Griff zu bekommen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.

