Mo, 10:31 Uhr
07.05.2012
Richter Kropp: Die richtige Mischung
Bei Cocktails spricht man von der richtigen Mischung, wenn zum Alkohol die passende Menge von Frucht und Gewürz kommt. Bei Kindschaftssachen ist die richtige Mischung gegeben, wenn man eine selbstbewusste 10jährige, eine zänkische Mutter und einen besonnenen Familienrichter hat...
So wie jetzt am Amtsgericht Sondershausen, wo dieser Cocktail gerührt war und alle Bestandteile zusammenkamen: Eine 10jährige Tochter lebte bei ihrer Mutter, der Kontakt zum nichtehelichen Vater war nicht abgerissen, sie besuchte ihn regelmäßig. Die Mutter schickte sie auch regelmäßig dorthin, wenn wieder das Geld knapp war und das Kind etwas zu essen brauchte.
Mit dem Geld hatte die Mutter so ihre Schwierigkeiten. So verkaufte sie Spielsachen ihrer Tochter, um selbst an Geld zu kommen. Der nichteheliche Vater klagte jetzt auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf ihn. Die 10jährige vertrat vor Gericht selbstbewusst ihre Meinung: Sie will zum Vater.
Auf dem Gerichtsflur erhob sich zwischenzeitlich ein großer Lärm, als die Mutter die Lebensgefährtin ihres Ex-Mannes anschrie, so dass Mitarbeiter des Amtsgerichts Sondershausen nach dem Rechten sehen mussten. Ob ihre Mutter immer so schreie, so die Frage von Familienrichter Christian Kropp an das Kind. Ihre Mutter würde sich immer in diesem Ton mit ihr unterhalten, so die Kleine.
Die Entscheidung des Richters fiel dann eindeutig aus. Noch im Gerichtssaal sprach er das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Vater zu. Ausschlaggebend war hierbei auch ein Vorfall im letzten Sommer, als die Mutter sich in das Krankenhaus begeben musste, die Kleine aber alleine daheim gelassen hatte. Eine Nachbarin brachte das Kind dann zum Jugendamt.
Der familienrechtliche Cocktail ist dann einigen bekommen, anderen war er zu stark. Die Mutter hat nämlich Beschwerde gegen die Entscheidung beim Thüringer Oberlandesgericht eingelegt.
Autor: nnzSo wie jetzt am Amtsgericht Sondershausen, wo dieser Cocktail gerührt war und alle Bestandteile zusammenkamen: Eine 10jährige Tochter lebte bei ihrer Mutter, der Kontakt zum nichtehelichen Vater war nicht abgerissen, sie besuchte ihn regelmäßig. Die Mutter schickte sie auch regelmäßig dorthin, wenn wieder das Geld knapp war und das Kind etwas zu essen brauchte.
Mit dem Geld hatte die Mutter so ihre Schwierigkeiten. So verkaufte sie Spielsachen ihrer Tochter, um selbst an Geld zu kommen. Der nichteheliche Vater klagte jetzt auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf ihn. Die 10jährige vertrat vor Gericht selbstbewusst ihre Meinung: Sie will zum Vater.
Auf dem Gerichtsflur erhob sich zwischenzeitlich ein großer Lärm, als die Mutter die Lebensgefährtin ihres Ex-Mannes anschrie, so dass Mitarbeiter des Amtsgerichts Sondershausen nach dem Rechten sehen mussten. Ob ihre Mutter immer so schreie, so die Frage von Familienrichter Christian Kropp an das Kind. Ihre Mutter würde sich immer in diesem Ton mit ihr unterhalten, so die Kleine.
Die Entscheidung des Richters fiel dann eindeutig aus. Noch im Gerichtssaal sprach er das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Vater zu. Ausschlaggebend war hierbei auch ein Vorfall im letzten Sommer, als die Mutter sich in das Krankenhaus begeben musste, die Kleine aber alleine daheim gelassen hatte. Eine Nachbarin brachte das Kind dann zum Jugendamt.
Der familienrechtliche Cocktail ist dann einigen bekommen, anderen war er zu stark. Die Mutter hat nämlich Beschwerde gegen die Entscheidung beim Thüringer Oberlandesgericht eingelegt.

