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Mi, 12:40 Uhr
02.05.2012

Neue Ansprechpartnerin

Als neue Mitarbeiterin des Stadtentwässerungsbetriebes Nordhausen berät seit dem 1. April Daniela Filipenkow-Engelhardt bei allen Fragen rund um die Grundstücksentwässerung mittels Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben in Nordhausen und der Gemeinde Hohenstein...


Neue Mitarbeiterin (Foto: privat) Neue Mitarbeiterin (Foto: privat) „In eine Kleinkläranlage darf nur häusliches Abwasser eingeleitet werden. Eine Einleitung von Niederschlagswasser in die Kleinkläranlage ist nicht zulässig. Die Entsorgung der Schlämme bzw. Abwässer aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben in Nordhausen und Hohenstein erfolgt turnusmäßig durch ein vom Stadtentwässerungsbetrieb beauftragtes Entsorgungsunternehmen“ so Daniela Filipenkow-Engelhardt.

Derzeit ist die Abwasser-Rohrreinigung Rohn GmbH beauftragt. Die Kleinkläranlagen sind mindestens einmal jährlich zu“ entsorgen“. Nur für Anlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, kann der Stadtentwässerungsbetrieb eine bedarfsorientierte Abfuhr zulassen. Bei vollbiologischen Anlagen ist darüber hinaus auch der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem zertifizierten Fachbetrieb gefordert, um einen ordnungsgemäßen Betrieb und damit eine umweltgerechte Abwasserbeseitigung zu gewährleisten.

In den letzten Jahren wurde im Freistaat Thüringen das geltende Wasserrecht überarbeitet. Auch die zum Bau und Betrieb von Grundstückskläranlagen geltenden Regelungen haben sich geändert, informiert der Stadtentwässerungsbetrieb. Unter anderem hat der Freistaat Thüringen zum 1. Oktober 2009 eine Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) in Kraft gesetzt. Das Förderprogramm läuft zunächst befristet bis zum 30.09.2012. Gefördert werden der Ersatzneubau oder die Nachrüstung bestehender Kleinkläranlagen.

Nähere Informationen hierzu erhalten die Grundstückseigentümer der Stadt Nordhausen und der Gemeinde Hohenstein beim Stadtentwässerungsbetrieb montags, dienstags, donnerstags und freitags jeweils von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, dienstags von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 03631 639-330.
Autor: nnz

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