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Mi, 19:27 Uhr
18.04.2012

IHK hilft bei Unsicherheiten

Erfolg im Kampf gegen Adressbuchschwindel. Dazu erreichte nnz/kn von der IHK folgende Meldung...

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 14. Februar in zweiter Instanz ein Urteil bestätigt, wonach die Angebotsformulare der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH für Eintragungen in einer Gewerbedatenbank irreführend und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig sind, darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt hin.

„Die GWE aus Düsseldorf hat sich bundesweit mit Schreiben einen Namen gemacht, in denen ein kostenpflichtiger, aber nutzloser und überteuerter Eintrag in die Onlinedatenbank ‚Gewerbeauskunft-Zentrale.de‘ angeboten wird. Die Angebotsformulare sind jedoch im Hinblick auf ihre Herkunft sowie die drohende Kostenbelastung intransparent. Allein bei der IHK Erfurt gingen in den vergangenen Monaten unzählige Beschwerden von betroffenen Unternehmern ein“, informiert IHK-Leiter Udo Rockmann.

Da massenhaft Gewerbetreibende durch die Formulare der GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH getäuscht wurden, hatte der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V., dem auch die IHK Erfurt angehört, Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Das nun ergangene Berufungsurteil sei lange erwartet worden und habe in seiner Deutlichkeit Signalwirkung: Die Richter erklärten, sie billigten keine Geschäftsmodelle, die auf unaufmerksame Adressaten spekulierten und dazu dienten, „Dinge dunkel zu halten“.

Für den IHK-Chef sei es wichtig, auf dieses Urteil hinzuweisen, da zahlreiche Thüringer Betriebe nach wie vor massive Mahnungen und Inkasso-Drohungen der GWE erhielten. Für diese Unternehmen trete nun endlich Rechtssicherheit ein.

„Leider sind weiterhin zahlreiche Formulare anderer Abzockerfirmen im Umlauf. Grundsätzlich ist bei allen Vordrucken oder Rechnungen für Einträge in Gewerberegister, Handelsregister, Branchenbücher oder Online-Verzeichnisse größte Vorsicht geboten. In Zweifelsfällen sollten sich die Adressaten solcher Offerten an ihre Industrie- und Handelskammer wenden“, rät Rockmann.
Autor: khh

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