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Di, 08:51 Uhr
03.04.2012

Richter Kropp: Schulden ohne Ende

Man nehme einen Konsumentenkredit über 109.000 Euro auf, dann noch einen über 30.000 Euro, weil der erste nicht ausreicht. Und weil dieser auch nicht ausreicht noch einen über 49.000 Euro. Dann ist man pleite, weil man die hohen monatlichen Kreditzahlungen von 1.255 Euro nicht zahlen kann...


So jedenfalls ist es einem Paar aus dem Westen gegangen, von dem nach der Trennung die Frau in den Kyffhäuserkreis gezogen ist. Dies ergab dann auch die Zuständigkeit des Amtsgerichts Sondershausen, das der Mann angerufen hatte. Seine Forderung: Die Frau solle ihn zur Hälfte im Hinblick auf den 49.000-Euro-Kredit gegenüber der Bank freistellen. Die Frau wandte ein, dass sie schon einen PKW-Kredit in Höhe von 215 Euro trage und selbst nur über 357 Euro im Monat verfüge.

Vor Familienrichter Christian Kropp zeigten sich zwei Eheleute, die total zerstritten und denen ihre Schulden schlicht über den Kopf gewachsen waren. In der Sache gab der Richter dem Manne recht. Wer wie die Frau einen Kreditvertrag unterzeichne, müsse auch die hälftigen Schulden hieraus tragen.

Auch der Einwand der Frau, der Mann habe den Kredit nur für sich verwandt, brachte ihr nichts. Konnte doch das Gericht feststellen, dass davon neben Higtechangeln auch Wohnzimmer, Küche und Flachbildschirm bezahlt wurden, somit Gegenstände, die beiden zugute kamen. Im Ergebnis muss die Frau jetzt weitere 248 Euro zahlen. Zusätzlich zu ihrem PKW-Kredit ist die Privatinsolvenz vorprogrammiert.

Das Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen zeigte einmal mehr, wie sehr sich manche Eheleute verschulden, und dies ohne Rücksicht auf Verluste. Auch die Rolle der Banken, die Konsumentenkredite ausgeben, als ob der Tag kein Ende hat, war kritisch zu hinterfragen. Dies war aber nicht Aufgabe des Gerichts, das noch einmal den Grundsatz der Vertragsfreiheit betonte. Wer sich vertraglich binde, müsse auch in schlechten Zeiten dafür gerade stehen.

Einen bitteren Beigeschmack hat das Verfahren dadurch, dass die Parteien Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hatten. So wird auf Staatskosten ein Titel für Leute geschaffen, die sich sinnlos verschulden, und der wohl niemals vollstreckt werden kann. Beiden Parteien war dies aber egal, sie sind jetzt vor das Thüringer Oberlandesgericht gezogen – der Staat zahlt ja!
Autor: nnz

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