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Do, 14:21 Uhr
08.03.2012

Impfen statt gackern und schnattern

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Nordhausen weist auch in diesem Jahr darauf hin, dass für Hühner und Puten in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht gilt. Hierbei wird gegen die atypische Geflügelpest, auch Newcastle Krankheit genannt, geimpft...


Es ist dabei unerheblich, ob es sich um eine kommerzielle Haltung oder um eine Hobbyhaltung mit nur wenigen Tieren handelt. „Alle Hühner und Puten müssen einen ausreichenden Impfschutz aufweisen“, so Jessica Piper, Sprecherin des Landkreises. „Die Halter wenden sich bitte an ihren Hoftierarzt, um alle Tiere gegen die atypische Geflügelpest impfen zu lassen. Der Tierarzt beantwortet gern Fragen zur Impfung und stellt eine Bescheinigung über die Durchführung der Impfung aus.“ Auch beim Kauf von Hühnern müssen sich die Käufer über den Impfstatus der Tiere informieren, um wenn nötig nachimpfen zu lassen. Wichtig ist, dass die Impfung nach den Angaben des jeweiligen Impfstoffherstellers durchzuführen und zu wiederholen ist.

Eine einmalige Impfung über das Trinkwasser reicht nicht aus, da hier eine Nachimpfung nach spätestens drei Monaten notwendig ist. Um die sachgemäße Durchführung der Impfung im Landkreis zu überprüfen, werden stichprobenweise die Tiere untersucht. Hierzu werden Blutproben entnommen und diese werden im Thüringer Landesamt für Lebensmittel­sicherheit und Verbraucherschutz analysiert. Wer seine Hühner und Puten nicht impfen lässt, muss mit einer Geldbuße rechnen.
Autor: nnz

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