Mo, 06:45 Uhr
27.02.2012
Nützliche und notwendige Gründung
Nachdem sich der Umweltausschuss des Kreistages erst kürzlich für eine Unterstützung des Ende 2011 neu gegründeten Landschaftspflegeverbandes Südharz/Kyffhäuser ausgesprochen hat, berät zu diesem Thema morgen nun der Finanzausschuss. Dazu Vorbemerkungen von Bodo Schwarzberg...
Das Dreizähinge Knabenkraut (Orchis tridentata) in einem Halbtrrockenrasen in Nordthüringen. Alle unsere einheimischen Wiesen-Orchideen sind auf Pflege angewiesen. Ihre letzten Bestände würden von einem aktiven Landschaftspflegeverband, u.a. also von gezielter Entbuschung, profitieren. (Foto: Schwarzberg).
Mit einigen Argumenten soll daher dessen Notwendigkeit für die Erhaltung unserer historisch gewachsenen Kulturlandschaft als zentralen Teil des Naturparks Südharz bekräftigt werden. Anlässlich der Vorstellung der neuen Thüringer Roten Listen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten in der vergangenen Woche, rief Umweltminister Reinholz angesichts der z.T. alarmierenden Tendenzen zum Handeln auf.
Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser ist die einzige, wirklich effektive und zukunftsträchtige Möglichkeit, die vielfältigen Widersprüche zwischen den gesetzlichen Vorgaben auf Länder-, nationaler und europäischer Ebene auf dem Gebiet des Artenschutzes und der Landschaftspflege einerseits und der Realität andererseits zu lösen.
Hierzu zwei Zitate aus dem Managementplan:Zwei Drittel der Flächen (45, = Trocken- und Halbtrockenrasen – B.S.) müssen aufgrund von fehlender/ungenügender Nutzung oder in geringerem Maß wegen hoher Verbuschung über 40 % der Fläche als stark beeinträchtigt bzw. degeneriert gelten (Wert C). (Quelle: Büro RANA: Auszug aus dem Abschlussbericht)
Für den langfristigen Erhalt der Trocken- und Halbtrockenrasen sowie deren typischen
Pflanzengesellschaften ist die Fortführung bzw. die Wiedereinführung der Hüte-Beweidung
mit Schafen und Ziegen erforderlich. (Quelle: Büro RANA: Auszug aus dem Abschlussbericht)
In diesen beiden Sätzen werden die zentralen Probleme zumindest indirekt deutlich: Die dramatische Situation unserer traditionellen, Jahrhunderte alten Kulturlandschaft und das derzeitig verbreitete Fehlen jener Bewirtschaftungsformen, die diese ständig und ungebremst weitervoranschreitende Devastierung stoppen könnte, mit der Folge der oben genannten Verluste.
…
Die im Oktober 2011 beschlossene Thüringer Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt hat das Ziel gesetzt, bis zum Erscheinen der nächsten Roten Listen im Jahr 2020 mindestens die Hälfte der heute vom Aussterben bedrohten Arten in ihren Beständen zu sichern. Dazu sind unter anderem Projekte des Arten- und Lebensraumschutzes und Förderprogramme für bedrohte Arten der Agrarlandschaft vorgesehen. (Ende des Auszugs aus der PM)
Wir leben im reichen Deutschland, maßen uns an, Entwicklungsländern vorzuschreiben, wie sie mit ihren Regenwäldern umzugehen haben, sind andererseits aber nicht in der Lage, unser im Vergleich zum Beispiel zu Papua-Neuguinea winziges Arteninventar nachhaltig zu sichern.
Im Jahre 2011 wurde der Naturpark Südharz gegründet und feierlich mit zahlreichen Reden eröffnet: In der Thüringer Verordnung über den Naturpark Südharz heißt es im § 3, Abs. 2a: Im Naturpark sollen deshalb mit dem Ziel, die durch traditionelle Nutzungsformen geprägten Landschaften des Gebiets mit ihrer naturraumtypischen Arten- und Lebensraumvielfalt auch als eine Grundlage für den Tourismus und das Naturerleben erhalten, gepflegt und entwickelt sowie natürliche Entwicklungen in ausgewählten Bereichen zugelassen,
und im § 3, Abs. 2d einheimische Arten, insbesondere Gehölze regionaler Herkunft, in ihrer genetischen Vielfalt erhalten und gefördert werden.
Es könnten zahlreiche weitere Gesetze und deren zugehörige Paragraphen, an erster Stelle natürlich aus der FFH-Richtlinie der EU, aber auch z.B. aus dem Thüringer oder Bundesnaturschutzgesetz oder aus den Schutzgebietsverordnungen der einzelnen im Naturpark liegenden Naturschutzgebiete angefügt werden, die großenteils eines gemein haben: Sie werden im Landkreis Nordhausen und weit darüber hinaus großflächig nicht umgesetzt. Natürlich gibt es auch positive Ausnahmen, wie der im Rahmen eines Naturschutzgroßprojektes bis vor kurzer Zeit geförderte Naturpark Kyffhäuser und einzelne Bereiche innerhalb des Naturparks Südharz.
Dennoch dürfte es in Deutschland wohl kaum noch andere Gesetze geben, deren Umsetzung so nachlässig betrieben wird wie jene der Naturschutzgesetze.
Die hier beschriebenen Widersprüche bedürfen dringend einer Lösung, zumal auch Thüringen gegenüber der EU in der Pflicht steht, seine ausgewiesenen FFH-Gebiete entsprechend der genannten FFH-Richtlinie in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu verbessern.
Mit unserer zunehmend verbuschenden, ungepflegten Kulturlandschaft geht den Menschen zudem ein Stück historisch gewachsene Lebensqualität verloren. Die Eigenart und Vielfalt der Landschaft am Südrand des Harzes als Produkt einer schonenden, über Jahrhunderte gewachsenen, vielfach extensiven Bewirtschaftung ist zudem ein entscheidender Faktor für den Tourismus. Der Naturpark Südharz, dessen zentrale Säule der Toursimus ist, wäre ohne die historische Kulturlandschaft kaum denkbar. Er steht und fällt mit deren Erhaltung und Wiederherstellung.
Warum der neu gegründete Landschaftspflegeverband Südharz – Kyffhäuser dringend notwendig ist?
Die oben angeführten grundsätzlichen Argumente für einen aktiven und lebensfähigen Landschaftspflegeverband Südharz-Kyffhäuser e.V. lassen sich durch folgende, weitere Argumente ergänzen:
a) finanzielle Gründe
Der neu gegründete Landschaftspflegeverband ist notwendig, weil die Behörden finanziell nur bedingt in der Lage sind, das Thüringer Naturschutzgesetz und andere naturschutzrelevante Gesetze und Richtlinien (s.o.) umzusetzen. So wurden beispielsweise die Mittel für die Erstpflege von naturschutzfachlich wertvollen Flächen im Freistaat über das NALAP-Programm auf Null reduziert. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass gemeinnützige Vereine, wie der LPV, über ENL besonders gefördert werden, da sie die Mehrwertsteuer im Gegensatz zu Gebietskörperschaften erstattet bekommen. Damit ist eine besonders effektive Förderung gegeben, was wiederum die Attraktivität des LPV für von den Behörden übertragene Pflegeprojekte erhöht.
b) Neue Rahmenbedingungen
Neue, in den letzten Jahren geschaffene Rahmenbedingungen geben dem neuen Landschaftspflegeverband gegenüber seinem bis 2006 bestehenden Vorgänger zudem eine ganz neue Legitimation. Zu diesen Rahmenbedingungen zählen insbesondere der Naturpark Südharz, das Förderprogramm ENL und die Förderrichtlinie für Landschaftspflegeverbände (für Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Koordinierung).
Zudem bedarf der Landschaftspflegeverband der Unterstützung, weil unter seinem Dach alle von Pflegeprojekten partizipierenden bzw. betroffenen Institutionen (die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis, der Kreisbauernverband Nordhausen, viele Landwirte, die Schäfer und die Gemeinden) gehört und in alle zu treffenden Entscheidungen einbezogen werden (Drittelparität von Kommunen, Landwirtschaft, Naturschutz). Bereits die Gründung des LPV erfolgte auf Wunsch und im Konsens der genannten Beteiligten unter Federführung der RAG (Regionale Aktionsgruppe) Südharz.
Nicht zuletzt sieht die FFH-Richtlinie ausdrücklich vor, dass natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Zuwendungsempfänger sein sollen (also z.B. der LPV), entsprechend der Förderrichtlinie Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) vom 14.05.2008.
Das Bundesnaturschutzgesetz fordert ausdrücklich die Schaffung von Landschaftspflegeverbänden:
Bundesnaturschutzgesetz, Artikel 1, Paragraf 3, Absatz 4
Mit der Ausführung landschaftspflegerischer und gestalterischer Maßnahmen sollen die zuständigen Behörden nach Möglichkeit land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Vereinigungen, in denen Gemeinden oder Gemeindeverbände, Landwirte und Vereinigungen, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, gleichberechtigt vertreten sind (Landschaftspflegeverbände), anerkannte Naturschutzvereinigungen oder Träger von Naturparken beauftragen. Hoheitliche Befugnisse können nicht übertragen werden.
c) Der LPV als Wirtschaftsfaktor
Ein effektiv arbeitender Landschaftspflegeverband kommt bereits kurz- und mittelfristig der regionalen Wirtschaft zugute. Insbesondere können regionale, die Identität der Region bzw., des Naturparks stärkende Produkte vor Ort hergestellt und vor Ort bzw. regional verkauft werden. Kein Einsatz von Pestiziden in den alten, hoffentlich bald wieder gepflegten Streuobstwiesen, artgerechte Tierhaltung als Grundlage schmackhafter Fleisch- und Wurstwaren, kurze Wege zwischen Produzenten und Verbraucher, Bio-Produkte also, die den Namen verdienen.
Immer mehr Menschen suchen danach. Vor diesem Hintergrund könnten Teile des ländlichen Raumes ganz neuen Perspektiven entgegen gehen. Beispiele gibt es bereits in unserer Region, so im NSG Rüdigsdorfer Schweiz sowie in und um Sophienhof, wo eine extensive Wiesenbewirtschaftung mit Regionalvermarktung von Fleisch, Wurst und Obst mit einem sanften, naturverträglichen Tourismus einhergehen. Gerade angesichts der traurigen Zahlen, die einen Rückgang des Tourismus für den Raum Südharz aufzeigen, ist die facettenreiche Regionalvermarktung auf der Grundlage von geförderten Landschaftspflegeprojekten eine Zukunfstchance, um hier wieder eine positive Entwicklung herbeizuführen. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, sorgt die Erhaltung unserer historischen Kulturlandschaft durch gezielte, geförderte Pflegeprojekte für die Bewahrung ihrer über Jahrhunderte gewachsenen Unverwechselbarkeit und Eigenart.
Diese aber ist eine wesentliche Grundlage für den Tourismus als Wirtschaftsfaktor. Ein Tourist kommt zu uns, weil er die Landschaft mit ihren Besonderheiten sehen will. Diese gilt es zu erhalten. Die Rechnung ist einfach: intakte, gepflegte Kulturlandschaft = mehr Tourismus = wirtschaftliche Stärkung von Pensionen, Hotels, Gaststätten und Freizeiteinrichtungen.
Bei einer Förderung der ENL-Projekte von 90 Prozent kommen für jeden in unserer Region für den Landschaftpflegeverband aufgewandten Euro 9 Euro durch geförderte Projekte in die Region zurück. Das länderübergreifende Biosphärenreservat Rhön ist für derartige Perspektiven ein besonders erfolgreiches Beispiel.
d) Der LPV als Faktor gegen neue Gipssteinbrüche
Der neu gegründete Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser will durch eine für die Öffentlichkeit sichtbare, aktive, effektive und nachhaltige Landschaftspflege Argumente gegen die Bestrebungen der Gipsindustrie liefern, ihre bereits betriebenen Steinbrüche zu erweitern bzw. neue Steinbrüche zu erschließen. Da sich sowohl die Vertreter des Landkreises Nordhausen als auch jene der Stadt Nordhausen und der anderen Kommunen stets geschlossen gegen Neuverritzungen aussprechen, würden geförderte Artenschutz- bzw. Pflegeprojekte deren Position stärken.
Bodo Schwarzberg
Autor: nnzDas Dreizähinge Knabenkraut (Orchis tridentata) in einem Halbtrrockenrasen in Nordthüringen. Alle unsere einheimischen Wiesen-Orchideen sind auf Pflege angewiesen. Ihre letzten Bestände würden von einem aktiven Landschaftspflegeverband, u.a. also von gezielter Entbuschung, profitieren. (Foto: Schwarzberg).
Mit einigen Argumenten soll daher dessen Notwendigkeit für die Erhaltung unserer historisch gewachsenen Kulturlandschaft als zentralen Teil des Naturparks Südharz bekräftigt werden. Anlässlich der Vorstellung der neuen Thüringer Roten Listen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten in der vergangenen Woche, rief Umweltminister Reinholz angesichts der z.T. alarmierenden Tendenzen zum Handeln auf.
Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser ist die einzige, wirklich effektive und zukunftsträchtige Möglichkeit, die vielfältigen Widersprüche zwischen den gesetzlichen Vorgaben auf Länder-, nationaler und europäischer Ebene auf dem Gebiet des Artenschutzes und der Landschaftspflege einerseits und der Realität andererseits zu lösen.
Ernste Hintergründe und Widersprüche
Anlässlich der Vorstellung des Managementplanes für das Thüringer FFH-Gebiet Nr. 4 Kammerforst-Himmelsberg-Mühlberg im Februar 2011 machte das beauftragte Institut RANA aus Halle auf die desaströse Situation der Trocken- und Halbtrockenrasen in den genannten Bereichen aufmerksam und forderte die zuständigen Behörden und Institutionen mit deutlichen Worten dazu auf, Maßnahmen gegen Verbuschung, Verfilzung und den damit verbundenen Rückgang vieler Pflanzen- und Tierarten sowie Pflanzengesellschaften zu ergreifen und insbesondere den Schäfern, so wörtlich, den Roten Teppich auszurollen.Hierzu zwei Zitate aus dem Managementplan:Zwei Drittel der Flächen (45, = Trocken- und Halbtrockenrasen – B.S.) müssen aufgrund von fehlender/ungenügender Nutzung oder in geringerem Maß wegen hoher Verbuschung über 40 % der Fläche als stark beeinträchtigt bzw. degeneriert gelten (Wert C). (Quelle: Büro RANA: Auszug aus dem Abschlussbericht)
Für den langfristigen Erhalt der Trocken- und Halbtrockenrasen sowie deren typischen
Pflanzengesellschaften ist die Fortführung bzw. die Wiedereinführung der Hüte-Beweidung
mit Schafen und Ziegen erforderlich. (Quelle: Büro RANA: Auszug aus dem Abschlussbericht)
In diesen beiden Sätzen werden die zentralen Probleme zumindest indirekt deutlich: Die dramatische Situation unserer traditionellen, Jahrhunderte alten Kulturlandschaft und das derzeitig verbreitete Fehlen jener Bewirtschaftungsformen, die diese ständig und ungebremst weitervoranschreitende Devastierung stoppen könnte, mit der Folge der oben genannten Verluste.
Dramatik der neuen Roten Listen – Aufruf zum Handeln
Bestätigt wurde die katastrophale Pflegesituation indirekt auch bei der jüngsten Vorstellung der neuen Thüringer Roten Listen für die bedrohten Pflanzen- und Tierarten (Quelle: www.thueringen.de) durch Umweltminister Reinholz: Trotz einiger positiver Entwicklungen bleiben die Zahlen alarmierend. Deshalb muss es unser Ziel sein, bis 2020 mindestens die Hälfte aller in Thüringen vom Aussterben bedrohten Arten zu retten, so wie es unsere Biodiversitätsstrategie vorsieht. Dazu brauchen wir das Engagement aller, sagte Umweltminister Jürgen Reinholz heute anlässlich der Vorstellung der Roten Listen.…
Die im Oktober 2011 beschlossene Thüringer Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt hat das Ziel gesetzt, bis zum Erscheinen der nächsten Roten Listen im Jahr 2020 mindestens die Hälfte der heute vom Aussterben bedrohten Arten in ihren Beständen zu sichern. Dazu sind unter anderem Projekte des Arten- und Lebensraumschutzes und Förderprogramme für bedrohte Arten der Agrarlandschaft vorgesehen. (Ende des Auszugs aus der PM)
Wir leben im reichen Deutschland, maßen uns an, Entwicklungsländern vorzuschreiben, wie sie mit ihren Regenwäldern umzugehen haben, sind andererseits aber nicht in der Lage, unser im Vergleich zum Beispiel zu Papua-Neuguinea winziges Arteninventar nachhaltig zu sichern.
Im Jahre 2011 wurde der Naturpark Südharz gegründet und feierlich mit zahlreichen Reden eröffnet: In der Thüringer Verordnung über den Naturpark Südharz heißt es im § 3, Abs. 2a: Im Naturpark sollen deshalb mit dem Ziel, die durch traditionelle Nutzungsformen geprägten Landschaften des Gebiets mit ihrer naturraumtypischen Arten- und Lebensraumvielfalt auch als eine Grundlage für den Tourismus und das Naturerleben erhalten, gepflegt und entwickelt sowie natürliche Entwicklungen in ausgewählten Bereichen zugelassen,
und im § 3, Abs. 2d einheimische Arten, insbesondere Gehölze regionaler Herkunft, in ihrer genetischen Vielfalt erhalten und gefördert werden.
Es könnten zahlreiche weitere Gesetze und deren zugehörige Paragraphen, an erster Stelle natürlich aus der FFH-Richtlinie der EU, aber auch z.B. aus dem Thüringer oder Bundesnaturschutzgesetz oder aus den Schutzgebietsverordnungen der einzelnen im Naturpark liegenden Naturschutzgebiete angefügt werden, die großenteils eines gemein haben: Sie werden im Landkreis Nordhausen und weit darüber hinaus großflächig nicht umgesetzt. Natürlich gibt es auch positive Ausnahmen, wie der im Rahmen eines Naturschutzgroßprojektes bis vor kurzer Zeit geförderte Naturpark Kyffhäuser und einzelne Bereiche innerhalb des Naturparks Südharz.
Dennoch dürfte es in Deutschland wohl kaum noch andere Gesetze geben, deren Umsetzung so nachlässig betrieben wird wie jene der Naturschutzgesetze.
Die hier beschriebenen Widersprüche bedürfen dringend einer Lösung, zumal auch Thüringen gegenüber der EU in der Pflicht steht, seine ausgewiesenen FFH-Gebiete entsprechend der genannten FFH-Richtlinie in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu verbessern.
Mit unserer zunehmend verbuschenden, ungepflegten Kulturlandschaft geht den Menschen zudem ein Stück historisch gewachsene Lebensqualität verloren. Die Eigenart und Vielfalt der Landschaft am Südrand des Harzes als Produkt einer schonenden, über Jahrhunderte gewachsenen, vielfach extensiven Bewirtschaftung ist zudem ein entscheidender Faktor für den Tourismus. Der Naturpark Südharz, dessen zentrale Säule der Toursimus ist, wäre ohne die historische Kulturlandschaft kaum denkbar. Er steht und fällt mit deren Erhaltung und Wiederherstellung.
Warum der neu gegründete Landschaftspflegeverband Südharz – Kyffhäuser dringend notwendig ist?
Die oben angeführten grundsätzlichen Argumente für einen aktiven und lebensfähigen Landschaftspflegeverband Südharz-Kyffhäuser e.V. lassen sich durch folgende, weitere Argumente ergänzen:
a) finanzielle Gründe
Der neu gegründete Landschaftspflegeverband ist notwendig, weil die Behörden finanziell nur bedingt in der Lage sind, das Thüringer Naturschutzgesetz und andere naturschutzrelevante Gesetze und Richtlinien (s.o.) umzusetzen. So wurden beispielsweise die Mittel für die Erstpflege von naturschutzfachlich wertvollen Flächen im Freistaat über das NALAP-Programm auf Null reduziert. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass gemeinnützige Vereine, wie der LPV, über ENL besonders gefördert werden, da sie die Mehrwertsteuer im Gegensatz zu Gebietskörperschaften erstattet bekommen. Damit ist eine besonders effektive Förderung gegeben, was wiederum die Attraktivität des LPV für von den Behörden übertragene Pflegeprojekte erhöht.
b) Neue Rahmenbedingungen
Neue, in den letzten Jahren geschaffene Rahmenbedingungen geben dem neuen Landschaftspflegeverband gegenüber seinem bis 2006 bestehenden Vorgänger zudem eine ganz neue Legitimation. Zu diesen Rahmenbedingungen zählen insbesondere der Naturpark Südharz, das Förderprogramm ENL und die Förderrichtlinie für Landschaftspflegeverbände (für Öffentlichkeitsarbeit, Beratung und Koordinierung).
Zudem bedarf der Landschaftspflegeverband der Unterstützung, weil unter seinem Dach alle von Pflegeprojekten partizipierenden bzw. betroffenen Institutionen (die Landkreise Nordhausen und Kyffhäuserkreis, der Kreisbauernverband Nordhausen, viele Landwirte, die Schäfer und die Gemeinden) gehört und in alle zu treffenden Entscheidungen einbezogen werden (Drittelparität von Kommunen, Landwirtschaft, Naturschutz). Bereits die Gründung des LPV erfolgte auf Wunsch und im Konsens der genannten Beteiligten unter Federführung der RAG (Regionale Aktionsgruppe) Südharz.
Nicht zuletzt sieht die FFH-Richtlinie ausdrücklich vor, dass natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Zuwendungsempfänger sein sollen (also z.B. der LPV), entsprechend der Förderrichtlinie Entwicklung von Natur und Landschaft (ENL) vom 14.05.2008.
Das Bundesnaturschutzgesetz fordert ausdrücklich die Schaffung von Landschaftspflegeverbänden:
Bundesnaturschutzgesetz, Artikel 1, Paragraf 3, Absatz 4
Mit der Ausführung landschaftspflegerischer und gestalterischer Maßnahmen sollen die zuständigen Behörden nach Möglichkeit land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Vereinigungen, in denen Gemeinden oder Gemeindeverbände, Landwirte und Vereinigungen, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, gleichberechtigt vertreten sind (Landschaftspflegeverbände), anerkannte Naturschutzvereinigungen oder Träger von Naturparken beauftragen. Hoheitliche Befugnisse können nicht übertragen werden.
c) Der LPV als Wirtschaftsfaktor
Ein effektiv arbeitender Landschaftspflegeverband kommt bereits kurz- und mittelfristig der regionalen Wirtschaft zugute. Insbesondere können regionale, die Identität der Region bzw., des Naturparks stärkende Produkte vor Ort hergestellt und vor Ort bzw. regional verkauft werden. Kein Einsatz von Pestiziden in den alten, hoffentlich bald wieder gepflegten Streuobstwiesen, artgerechte Tierhaltung als Grundlage schmackhafter Fleisch- und Wurstwaren, kurze Wege zwischen Produzenten und Verbraucher, Bio-Produkte also, die den Namen verdienen.
Immer mehr Menschen suchen danach. Vor diesem Hintergrund könnten Teile des ländlichen Raumes ganz neuen Perspektiven entgegen gehen. Beispiele gibt es bereits in unserer Region, so im NSG Rüdigsdorfer Schweiz sowie in und um Sophienhof, wo eine extensive Wiesenbewirtschaftung mit Regionalvermarktung von Fleisch, Wurst und Obst mit einem sanften, naturverträglichen Tourismus einhergehen. Gerade angesichts der traurigen Zahlen, die einen Rückgang des Tourismus für den Raum Südharz aufzeigen, ist die facettenreiche Regionalvermarktung auf der Grundlage von geförderten Landschaftspflegeprojekten eine Zukunfstchance, um hier wieder eine positive Entwicklung herbeizuführen. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, sorgt die Erhaltung unserer historischen Kulturlandschaft durch gezielte, geförderte Pflegeprojekte für die Bewahrung ihrer über Jahrhunderte gewachsenen Unverwechselbarkeit und Eigenart.
Diese aber ist eine wesentliche Grundlage für den Tourismus als Wirtschaftsfaktor. Ein Tourist kommt zu uns, weil er die Landschaft mit ihren Besonderheiten sehen will. Diese gilt es zu erhalten. Die Rechnung ist einfach: intakte, gepflegte Kulturlandschaft = mehr Tourismus = wirtschaftliche Stärkung von Pensionen, Hotels, Gaststätten und Freizeiteinrichtungen.
Bei einer Förderung der ENL-Projekte von 90 Prozent kommen für jeden in unserer Region für den Landschaftpflegeverband aufgewandten Euro 9 Euro durch geförderte Projekte in die Region zurück. Das länderübergreifende Biosphärenreservat Rhön ist für derartige Perspektiven ein besonders erfolgreiches Beispiel.
d) Der LPV als Faktor gegen neue Gipssteinbrüche
Der neu gegründete Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser will durch eine für die Öffentlichkeit sichtbare, aktive, effektive und nachhaltige Landschaftspflege Argumente gegen die Bestrebungen der Gipsindustrie liefern, ihre bereits betriebenen Steinbrüche zu erweitern bzw. neue Steinbrüche zu erschließen. Da sich sowohl die Vertreter des Landkreises Nordhausen als auch jene der Stadt Nordhausen und der anderen Kommunen stets geschlossen gegen Neuverritzungen aussprechen, würden geförderte Artenschutz- bzw. Pflegeprojekte deren Position stärken.
Bodo Schwarzberg


