Do, 17:40 Uhr
02.02.2012
Gefrosteter Biomüll
Die gegenwärtig herrschenden extremen Minustemperaturen bringen naturgemäß auch Probleme bei der Müllentsorgung mit sich: zum Beispiel angefrorener Restmüll und Speisereste in den Müll- bzw. Biotonnen, die in manchen Fällen deshalb nicht vollständig entleert werden können. Deshalb gibt Abfallberatung des Landratsamtes hier einige Tipps und rechtliche Hinweise dazu...
Das Anfrieren kann verhindert werden, indem man den Bioabfall, der viel Feuchtigkeit enthält, in Knüllpapier verpackt und den Behälter mit saugfähigem Papier auskleidet. Mehrere Eierkartons auf dem Boden verhindern ebenfalls das Festfrieren. Angefrorene Speisereste sollten mit dem Spaten von den Behälterwänden vorsichtig gelöst werden. Das Entsorgen von Bioabfällen in Plastiktüten - in der letzten Zeit wieder verstärkt zu beobachten - ist nicht zulässig. Wer die Möglichkeit hat, sollte den Bioabfallbehälter zudem in einem frostsicheren Raum abstellen und diesen erst am Morgen des Entsorgungstages bis 6 Uhr bereitstellen. Mit den Restmülltonnen sollte in ähnlicher Weise verfahren werden.
Wichtig noch zu wissen: Gemäß § 16 Absatz 2 der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung des Landkreises Nordhausen in der aktuellen Fassung hat der Anschlusspflichtige, also der Grundstückseigentümer oder -verwalter bei vorübergehenden Einschränkungen, Unter-brechungen, Verspätungen oder Ausfällen der Abfuhr bzw. Reinigung der Abfallbehälter, insbesondere in Folge von Betriebsstörungen, behördlichen Verfügungen oder höherer Gewalt keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz.
Das Anhaften von Bio- und Restabfällen durch Witterungseinwirkungen wie den jetzigen Frost fällt unter den Tatbestand der höheren Gewalt. Das heißt, eine Erstattung von Gebühren infolge nicht oder nur teilweise geleerter Behälter ist nicht möglich. Weitere Infos unter 03631/ 911 330.
Autor: nnzDas Anfrieren kann verhindert werden, indem man den Bioabfall, der viel Feuchtigkeit enthält, in Knüllpapier verpackt und den Behälter mit saugfähigem Papier auskleidet. Mehrere Eierkartons auf dem Boden verhindern ebenfalls das Festfrieren. Angefrorene Speisereste sollten mit dem Spaten von den Behälterwänden vorsichtig gelöst werden. Das Entsorgen von Bioabfällen in Plastiktüten - in der letzten Zeit wieder verstärkt zu beobachten - ist nicht zulässig. Wer die Möglichkeit hat, sollte den Bioabfallbehälter zudem in einem frostsicheren Raum abstellen und diesen erst am Morgen des Entsorgungstages bis 6 Uhr bereitstellen. Mit den Restmülltonnen sollte in ähnlicher Weise verfahren werden.
Wichtig noch zu wissen: Gemäß § 16 Absatz 2 der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung des Landkreises Nordhausen in der aktuellen Fassung hat der Anschlusspflichtige, also der Grundstückseigentümer oder -verwalter bei vorübergehenden Einschränkungen, Unter-brechungen, Verspätungen oder Ausfällen der Abfuhr bzw. Reinigung der Abfallbehälter, insbesondere in Folge von Betriebsstörungen, behördlichen Verfügungen oder höherer Gewalt keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz.
Das Anhaften von Bio- und Restabfällen durch Witterungseinwirkungen wie den jetzigen Frost fällt unter den Tatbestand der höheren Gewalt. Das heißt, eine Erstattung von Gebühren infolge nicht oder nur teilweise geleerter Behälter ist nicht möglich. Weitere Infos unter 03631/ 911 330.

