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Do, 17:35 Uhr
02.02.2012

Fragen und Antworten

Brutto oder netto - wie ist denn nun die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Gebühren der Kindergartenbetreuung? Eine Leserin der nnz hat diese und andere Fragen gestellt. Die nnz hat die Antworten aus dem Rathaus...


Könnten sie bitte nicht mal recherchieren, warum plötzlich aus Nettoeinkommen das Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage genutzt wird? Ich finde das eine bodenlose Frechheit. Die von der Stadt besagte Erhöhung von rund 20 Euro ist ja wohl damit sehr hinfällig. Für unser Kind sind das tatsächlich 80 Euro mehr. !!!Mit welcher Berechtigung darf nun mit Bruttoeinkommen gerechnet werden? Viele Eltern sind total schockiert und aufgebracht und wollen gern etwas unternehmen, aber wo und wie? Bitte helfen Sie uns!

Das schrieb heute Constanze Z. an die Redaktion der nnz. Wir haben die Fragen der Leserin an das Nordhäuser Rathaus geschickt und um eine Antwort gebeten...

Ja, es wird künftig vom Brutto-Gehalt ausgegangen.
Allerdings wird das Kindergeld aufgrund der Satzungsfestlegung nicht mit eingerechnet und steht somit immer noch zusätzlich für Aufwendung für die Kinder zur Verfügung. Die Umstellung auf die Bruttoveranlagung stammt aus der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes. Da das Bruttoeinkommen im Gegensatz zum Nettoeinkommen fest steht. Und seit dem Jahr 2008 die Kinderbetreuungskosten steuerrechtlich abzugsfähig sind und sich somit allein aus Kindesbetreuungskosten nachträglich ein höheres Nettoeinkommen ergeben würde. Ferner ist zu bedenken, dass auch bei der Berechnung nach Bruttoeinkommen zusätzlich noch die Werbungskosten (also Aufwendungen) abgezogen werden – Veranschlagung nach § 2 Einkommenssteuergesetz. Außerdem sollten nach der neuen Satzung auch andere Einkommensarten (hier: Vermietung, Verpachtung, Kapitalerträge) mit erfasst werden.

Dies entspricht somit einer gerechteren Einkommensberechnung, als die bisherige Veranschlagung nach Netto-Lohneinkommen.

Die jüngst verabschiedete Gebührensatzung gilt im Übrigen rechtlich verbindlich nur für den kommunalen Kindergarten Petersdorf. Nur für diese Einrichtung besitzt die Stadt das formelle Satzungsrecht. Für die neue Gebührensatzung ist aus Gründen der Rechtssicherheit die Mustersatzungsgrundlage des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes genutzt worden. An die 6 freien Träger wurde lediglich die Empfehlung per Stadtratsbeschluss gegeben, diese analog anzuwenden und dies erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch der freien Träger. Ob und wie dies geschieht, ist allein deren Entscheidung.

Der Stadtverwaltung ist klar, dass die Erhöhungen zum Teil deutlich ausfallen können.

Allerdings sieht die neue Gebührensatzung des Stadtrats die Einkommensstaffellung vor – deren Kappungsgrenze in Richtung höhere Einkommen nach oben verschoben wurde. Darüber hinaus gilt zusätzlich eine Staffelung nach Kinderzahl – und nicht, wie bisher, nur für Kinder in Kindertageseinrichtungen, sondern nach der Gesamtkinderzahl, egal, ob Sie in der Kita sind oder in der Schule. Es zählen alle Kinder, für die Kindergeld bezogen wird. Dies führt in einigen Fällen zu Entlastungen.
Autor: nnz

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Kommentare
pumpnC
03.02.2012, 02:12 Uhr
Tut mir Leid,
aber wenn ich sowas lese, dann platzt mir entgültig die Hutschnur. Wie naiv bitte schön kann man sein, und behaupten, dass es gerechter ist die Kindergartenbeiträge aus den Bruttolohn zu berechnen. Wer auf seinen Lohnzettel schaut, der weis wieviel Netto vom Brutto noch überigbleiben, und von diesem Netto müssen letztendlich auch die Beiträge bezahlt werden. Als ich weis nicht ab manchmal frag ich mich wirklich ob die Leute im Rathaus nicht ihren Job verfehlt haben. Aber die verdienen ja auch ordentlich und lachen uns kleinen Bürger aus.

Es wird echt mal Zeit das die Leute wieder geschlossen auf die Straßen gehen und einfach mal damit anfangen die Inkompetenz aus dem Rathaus zu verjagen. Schon allein die Argumentation wieso nun der Bruttolohn dahergenommen wird sagt schon alles: Die denken wir sind dumm, und lassen uns mit unsinnigen Paragraphen einfach überfahren.

Leute macht schluss mit dem Wahnsinn und fangt lieber an die Gebühren wirklich gerecht festzulegen
Herr Taft
03.02.2012, 08:33 Uhr
wenn wir nicht in Nordhausen wären...
...würde ich der Argumentation pro Bruttoeinkommen ja zustimmen. Nach dem Text sollen ALLE Einkommensarten erfasst werden. Beispiel: Ein Lottomillionär hat einen Teilzeitjob - weil es ihm eben Spaß macht - der ihm vielleicht 15 TEUR brutto pro Jahr einbringt. Nach Steuern und Versicherung bleiben villeicht 10 TEUR netto übrig. Diese würden nach der alten Regel als Bemessungsgrundlage herangezogen. Darüber hinaus hat unser Lottomillionär aber 60 TEUR Kapitalerträge pro Jahr. Nach der neuen Regeleung liegt seine Bemessungsgrundlage also bei 75 TEUR - er muss mehr bezahlen, weil er ein höheres Einkommen hat. Gleiches gilt für die anderen Einkommensarten (z.B. Vermieter). Ist eigentlich fair - vielleicht in Süddeutschland.

In Nordhausen gibt es nur wenige Menschen, die Kapitalerträge in nenneswerter Höhe, oder entsprechende andere Einkünfte haben. So das der Grund für die Einbeziehung dieser Einkünfte eigentlich wegfällt.

Die anderen das Nettoeinkommen beeinflussenden Faktoren (Steuer, Krankenkasse, u.s.w.) sind abhängig von der Lebenssituation jedes Einzelnen und dürfen eigentlich keinen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage haben...Aus dieser Warte macht es wieder Sinn das Bruttoeinkommen heranzusziehen.

Einen Tod muss man halt Sterben....
altmeister
03.02.2012, 08:50 Uhr
So ein Blödsinn!
Diese Begründungen tun weh!
Was soll eine Bruttolohnberechnung, gehen wir dann auch zur Stadt und zahlen, weil unser Netto aufgebraucht ist, in Zukunft nur noch aus unserem Bruttobudget?

Es ist eine absolut unmögliche Berechnungsgrundlage, da z.B. Lebensgemeinschaften ohne Trauschein bei Lohnsteuerklasse 1 eine immens größere steuerliche Belastung als vergleichbare verheiratete Paare haben, da nach Abzug der Abgaben die Nettohöhe des Einkommens viel niedriger ausfällt.

Jeder kann wohl weitere Beispiele anführen, welche die Fehler einer solchen Berechnungsart nachweisen, hätte auch unsere Führungsetage in der Stadtverwaltung gekonnt.
War aber wohl nicht gewollt.

Oder will sich Herr Jendricke dann als Retter der Nettoberechnung feiern lassen, wenn doch noch eine Änderung zum Nettolohnbezug erfolgt?
lavie
03.02.2012, 10:48 Uhr
Hartz IV
Wird boomen!!!
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