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Mi, 09:00 Uhr
18.01.2012

Richter Kropp: Schluss mit lustig

Immer wieder hatte es Manfred D. (25, Name geändert) versucht und auch Dank nachsichtiger Gerichte Glück gehabt. Sein Grundsatz war: Während der Woche wird nicht getrunken, am Wochenende dann aber so richtig. Von seinen Gelagen war der trinkfreudige Sondershäuser dann meist mit dem Fahrrad nach Hause gefahren. 2009 und 2011 erfolgten daraufhin Geldstrafen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr...


Nur fünf Monate nach der letzten Verurteilung war Manfred D. dann wieder unterwegs. Am 4. Juni 2010 fuhr er mit seinem Suzuki gegen 1.00 Uhr auf der August-Bebel-Straße in Sondershausen. Bei seiner Fahrt war er nicht alleine, er hatte 1,94 Promille an Bord. Andererseits fehlte zu der Fahrt, was er dringend benötigte, nämlich Fahrerlaubnis und Haftpflichtversicherungsvertrag. Wegen dieser Delikte, vor allem wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, stand der vielfach Vorbestrafte jetzt vor dem Amtsgerichts Sondershausen.

Und vor Strafrichter Christian Kropp, der für fahrende Alkoholiker in seinem Gerichtsbezirk kein Verständnis hat. „Wer sich mit 1,94 Promille ans Steuer setzt, ist ein Alkoholiker und bedarf einer Therapie“ – so die einleitenden Worte des Richters an seinen ansonsten geständigen Angeklagten.

Der merkte schnell, dass hier nicht zu spaßen war und zog sich auf seine letzte Verteidigungslinie zurück: Er sei kein Alkoholiker, da er ja nur am Wochenende trinken würde. „Dann aber tüchtig,“ so der Richter, der den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilte. Diese ist zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat in der Bewährungszeit 75 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu erbringen.

Die Verwaltungsbehörde darf in den nächsten 12 Monaten ihm zudem keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Damit sind die Weichen für die Zukunft gestellt. Fährt der Angeklagte noch einmal, muss er mit einer Haftstrafe rechnen – gerade vor dem Amtsgericht Sondershausen.

Schluss mit lustig! Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Autor: nnz

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