Do, 12:21 Uhr
05.01.2012
nnz-Betrachtung: Nur noch ausreichend?
Dass die Kassen des Landkreises Nordhausen, insbesondere der Nordhäuser Kreisverwaltung chronisch leer sind, ist nicht neu. Neu ist jedoch das Bestreben, Geld auf der Einnahmeseite zu suchen. Und wenn es auf Kosten der Gesundheit tausender Patienten ist...
Der Landkreis Nordhausen ist an einigen Unternehmungen beteiligt - als Gesellschafter. Die Mehrheit dieser Unternehmen ist nicht dazu angetan oder nicht in der Lage, einen Gewinn zu erwirtschaften. Statt dessen muss zugezahlt werden: beim Theater, bei der HSB oder beim EC-BIC.
Aber da gibt es ja noch das Südharz-Krankenhaus, das uns allen gehört - theoretisch. Gesellschafter sind der Landkreis Nordhausen mit 74 Prozent und die Stadt Nordhausen mit 26 Prozent. Und - glaubt man den offiziellen Verlautbarungen aus diesem Haus - es wirtschaft profitabel. Glaubt man dem 8. Beteiligungsbericht des Nordhäuser Rathauses, dann betrug zum Beispiel der Jahresüberschuss der Gesellschaft im Jahr 2009 runde 6,5 Millionen Euro, ein Jahr später waren es 3,5 Millionen Euro.
Das weckt natürlich Begehrlichkeiten der Gesellschafter, von diesem Gewinn-Kuchen ein Stückchen abzubekommen. Einziges Hinderniss: Die Gesellschaft ist gemeinnützig, so dass sich eine Gewinnausschüttung als unmöglich erweist. Dazu später mehr.
Rückblende ins Landratsamt. Dort hatte man diese Millionen natürlich ebenfalls im Blick, im Finanzbereich, der einer Sozialdemokratin namens Jutta Krauth untersteht. Und so wurde folgendes ersonnen. Der Gesellschaftervertrag sollte verändert werden. Und es sollte unter anderem das Wortgefüge "Zuwendungen an die Gesellschafter" hineingeschrieben werden. Denn Zuwendungen an die Gesellschafter kann selbst eine gGmbH tätigen. Helle Freude über diese Spitzfindigkeit im Rathaus und im Landratsamt. Doch genau dort wollte man mehr. Genauer gesagt: weniger.
Statt von "optimaler Versorgung" wie auch im Beteiligungsbericht als Unternehmenszweck notiert, sollte plötzlich nur noch von "ausreichender Versorgung" ausgegangen werden. Das mal so nebenbei die Rechte des Personalrates (Tendenzbetrieb) auf das Gröbste beschnitten werden sollten, das sei bei diesem Millionen-Geschäft nur am Rande erwähnt.
Goldene Zeiten sahen die Verwalter auf sich zukommen, die Dollar-Zeichen blinkten. Endlich gibt es sie die Kuh, die gemolken werden kann. Doch einige Damen und Herren im Aufsichtsrat, im Kreistag und im Stadtrat, zogen da nicht mit. Da wurde schon die Frage gestellt, wo denn bei den Zuwendungen gekappt würde oder ob das wieder in eine Art Selbstbedienungsmentalität ausarten könne? Auf Kosten der gesundheitlichen Versorgung.
Oder wie es zu vermitteln sei, dass die Beschäftigten des Südharz-Krankenhauses immer noch nicht nach Tarif bezahlt werden, die Mitarbeiter bei den Gesellschaftern, also den beiden großen Verwaltungen, keine Abstriche beim Gehalt hinnehmen müssten? Oder ob nun keine Geräte wie das neue MRT mehr angeschafft werden können. Deren Finanzierung erfolgt zum größten Teil aus einem bilanziellen Geldfluss in eine Rücklage.
Nun gut, im Verlaufe unzähliger Sitzungen konnte die "ausreichende Versorgung", konnte der "Tendenzbetrieb" wieder aus dem Entwurf eines neuen Gesellschaftervertrages entfernt werden, geblieben sind bis jetzt die Zuwendungen. Geblieben sind auch die zahlreichen Zugeständnisse an den Mindergesellschafter, die Stadt Nordhausen, die nun mit ihren 26 Prozent bei allen Entscheidungen ein Mitspracherecht haben soll. Politik ist eben immer das Ergebnis von Kompromissen.
Momentan liegt nach Informationen der nnz der Entwurf des neuen Gesellschaftervertrages beim Landesverwaltungsamt zur Prüfung. Vielleicht werden dessen Juristen ja auf einen Passus aufmerksam, der in einem Thüringer Gesetz festgeschrieben ist. Die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung ist einzig und allein Aufgabe eines Landkreises. Sie ist nicht Aufgabe einer Kommune. Warum also soll die Kommune in Entscheidungen eingebunden werden, die ihr rechtlich überhaupt nicht zustehen? Diese Frage stellen sich nun langsam immer mehr Mitglieder des Kreistages und stellen damit auch - mal so nebenbei - das Verhandlungsgeschick von Landrat Joachim Claus (CDU) in Frage.
Letzte Anmerkung: Nicht verständlich ist für mich die Tatsache, warum Menschen, die einen politischen Job zum Wohle anderer Menschen ausüben und in den sie gewählt wurden, darüber befinden wollen, dass für die Mehrheit jener Menschen eine gesundheitliche Versorgung nicht optimal, sondern lediglich ausreichend sein soll...
Peter Stefan Greiner
Autor: nnzDer Landkreis Nordhausen ist an einigen Unternehmungen beteiligt - als Gesellschafter. Die Mehrheit dieser Unternehmen ist nicht dazu angetan oder nicht in der Lage, einen Gewinn zu erwirtschaften. Statt dessen muss zugezahlt werden: beim Theater, bei der HSB oder beim EC-BIC.
Aber da gibt es ja noch das Südharz-Krankenhaus, das uns allen gehört - theoretisch. Gesellschafter sind der Landkreis Nordhausen mit 74 Prozent und die Stadt Nordhausen mit 26 Prozent. Und - glaubt man den offiziellen Verlautbarungen aus diesem Haus - es wirtschaft profitabel. Glaubt man dem 8. Beteiligungsbericht des Nordhäuser Rathauses, dann betrug zum Beispiel der Jahresüberschuss der Gesellschaft im Jahr 2009 runde 6,5 Millionen Euro, ein Jahr später waren es 3,5 Millionen Euro.
Das weckt natürlich Begehrlichkeiten der Gesellschafter, von diesem Gewinn-Kuchen ein Stückchen abzubekommen. Einziges Hinderniss: Die Gesellschaft ist gemeinnützig, so dass sich eine Gewinnausschüttung als unmöglich erweist. Dazu später mehr.
Rückblende ins Landratsamt. Dort hatte man diese Millionen natürlich ebenfalls im Blick, im Finanzbereich, der einer Sozialdemokratin namens Jutta Krauth untersteht. Und so wurde folgendes ersonnen. Der Gesellschaftervertrag sollte verändert werden. Und es sollte unter anderem das Wortgefüge "Zuwendungen an die Gesellschafter" hineingeschrieben werden. Denn Zuwendungen an die Gesellschafter kann selbst eine gGmbH tätigen. Helle Freude über diese Spitzfindigkeit im Rathaus und im Landratsamt. Doch genau dort wollte man mehr. Genauer gesagt: weniger.
Statt von "optimaler Versorgung" wie auch im Beteiligungsbericht als Unternehmenszweck notiert, sollte plötzlich nur noch von "ausreichender Versorgung" ausgegangen werden. Das mal so nebenbei die Rechte des Personalrates (Tendenzbetrieb) auf das Gröbste beschnitten werden sollten, das sei bei diesem Millionen-Geschäft nur am Rande erwähnt.
Goldene Zeiten sahen die Verwalter auf sich zukommen, die Dollar-Zeichen blinkten. Endlich gibt es sie die Kuh, die gemolken werden kann. Doch einige Damen und Herren im Aufsichtsrat, im Kreistag und im Stadtrat, zogen da nicht mit. Da wurde schon die Frage gestellt, wo denn bei den Zuwendungen gekappt würde oder ob das wieder in eine Art Selbstbedienungsmentalität ausarten könne? Auf Kosten der gesundheitlichen Versorgung.
Oder wie es zu vermitteln sei, dass die Beschäftigten des Südharz-Krankenhauses immer noch nicht nach Tarif bezahlt werden, die Mitarbeiter bei den Gesellschaftern, also den beiden großen Verwaltungen, keine Abstriche beim Gehalt hinnehmen müssten? Oder ob nun keine Geräte wie das neue MRT mehr angeschafft werden können. Deren Finanzierung erfolgt zum größten Teil aus einem bilanziellen Geldfluss in eine Rücklage.
Nun gut, im Verlaufe unzähliger Sitzungen konnte die "ausreichende Versorgung", konnte der "Tendenzbetrieb" wieder aus dem Entwurf eines neuen Gesellschaftervertrages entfernt werden, geblieben sind bis jetzt die Zuwendungen. Geblieben sind auch die zahlreichen Zugeständnisse an den Mindergesellschafter, die Stadt Nordhausen, die nun mit ihren 26 Prozent bei allen Entscheidungen ein Mitspracherecht haben soll. Politik ist eben immer das Ergebnis von Kompromissen.
Momentan liegt nach Informationen der nnz der Entwurf des neuen Gesellschaftervertrages beim Landesverwaltungsamt zur Prüfung. Vielleicht werden dessen Juristen ja auf einen Passus aufmerksam, der in einem Thüringer Gesetz festgeschrieben ist. Die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung ist einzig und allein Aufgabe eines Landkreises. Sie ist nicht Aufgabe einer Kommune. Warum also soll die Kommune in Entscheidungen eingebunden werden, die ihr rechtlich überhaupt nicht zustehen? Diese Frage stellen sich nun langsam immer mehr Mitglieder des Kreistages und stellen damit auch - mal so nebenbei - das Verhandlungsgeschick von Landrat Joachim Claus (CDU) in Frage.
Letzte Anmerkung: Nicht verständlich ist für mich die Tatsache, warum Menschen, die einen politischen Job zum Wohle anderer Menschen ausüben und in den sie gewählt wurden, darüber befinden wollen, dass für die Mehrheit jener Menschen eine gesundheitliche Versorgung nicht optimal, sondern lediglich ausreichend sein soll...
Peter Stefan Greiner

