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Di, 18:12 Uhr
13.12.2011

Aktuelle News zur Hausratversicherung

Die Hausratversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich. Sie deckt bekanntlich viele Schäden und Verluste im eigenen Heim ab und sorgt somit für finanzielle Sicherheit, wo ansonsten kaum zu bewältigende Kosten stehen würden. Aus aktuellem Anlass drängt sich die Frage in den Vordergrund, wie es sich mit der Hausratversicherung um die Weihnachtszeit herum verhält, da den Gefahrenherden in dieser Jahreszeit eine gesteigerte Bedeutung zukommt...

Ausgelassen feiern - aber auch mit Vorsicht

Weihnachten ist nicht nur das Fest der Liebe, sondern auch der Lichter. Kerzen, Tannenbaum- und Fensterbeleuchtung machen so manches Heim zu einem warmen Quell der Freude, ganz so, wie es dem weihnachtlichen Geist gebührt.

Wichtig ist allerdings, dass das Leuchten sich auf die vorgesehenen Stellen beschränkt. Gerade abgebrannte Adventskerzen zählen zu den häufigsten Ursachen für vorweihnachtliche Unfälle im Haushalt und zwar solche, die auch die Hausratversicherung direkt betreffen. Der Anstieg an Anrufen bei den Versicherern im Monat Dezember bestätigt diese Sachlage. Die Frage, ob die Hausratversicherung entstandene Schäden übernimmt und wenn ja, in welchem Maßstab, kann mit ein wenig Pech zum beherrschenden Thema der gesamten Weihnachtszeit werden.

Pflichten des Versicherungsnehmers

Versicherungsnehmer sind verpflichtet, im Falle eines entstehenden Brandes zunächst selbst einzuschreiten. Dies soll natürlich nur in dem Maße geschehen, in dem eine direkte Gefährdung von sich selbst und anderen Personen ausgeschlossen wird. Neben dem festlich geschmückten Tannenbaum kann ein Eimer mit Sand also nicht schaden; noch effektiver ist natürlich ein Feuerlöscher, dessen Farbe immerhin zum weihnachtlichen Ambiente passt.

Bei selbst initiierten Löschversuchen ist allerdings eine schnelle Reaktion gefragt, da beispielsweise ein Weihnachtsbaum in kürzester Zeit vollständig in Brand stehen kann. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Gefahrenherde wie beleuchtete Weihnachtsbäume und dicht daneben stehende Kerzen niemals unbeaufsichtigt bleiben sollen.

Immerhin: Die Hausratversicherung deckt normalerweise auch selbst verschuldete Schäden ab, kann bei nachgewiesener Fahrlässigkeit jedoch die Deckungssumme entsprechend kürzen. Das genaue Maß dieser Kürzung hängt vom Vertrag und vom genauen Hergang ab, kann allerdings bei bis zu 50 Prozent liegen. Mit der gebotenen Portion Vorsicht erübrigt sich das Thema glücklicherweise.

Die notwendige Ergänzung: Haftpflichtversicherung

Bei allen Vorteilen der Hausratversicherung muss stets bedacht werden, dass sie nur in der Wohnung befindliche Objekte abdeckt. Subjekte, also Menschen, gehören nicht dazu. An dieser Stelle kommt die Haftpflichtversicherung ins Spiel. Sie reguliert Personenschäden, die aus eigener Fahrlässigkeit entstanden sind, in Höhen von mehreren Millionen Euro. Angesichts der Beiträge, die in der Regel noch unter denen von Hausratversicherungen liegen, führt am Abschluss einer Haftpflichtversicherung gerade in der Weihnachtszeit kaum ein Weg vorbei.
Autor: nnz

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