Mo, 10:02 Uhr
12.12.2011
Richter Kropp: Moderne Erziehung?
Seit den berühmten 68ern wird in Deutschland trefflich über Erziehungsmethoden gestritten: Autoritär oder antiautoritär sind dabei die Schlagworte. Gerade junge Mütter rühmen sich dabei nicht selten, ihren Kindern großen Spielraum zu lassen – oder auch nicht, wie jetzt ein Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen zeigt...
Am 28. August des vergangenen Jahres, gegen 09:30 Uhr befand sich eine zwanzigjährige Mutter mit zwei Freundinnen und ihrem damals fast zweijährigen Sohn Kevin-Noel vor einer Bäckerei in Artern, um dort einen Imbiss einzunehmen. Während des gemeinsamen Gesprächs mit den Freundinnen gelang es dem Kind, den Kinderwagen zu verlassen und davonzulaufen, woraufhin die Angeklagte ihren Sohn zurückrief.
Da Kevin-Noel nicht hörte und sich am Nachbartisch aufhielt, lief die Angeklagte ihrem Sohn hinterher, ergriff ihn, zog ihm grob am Arm hoch und trat ihm so kräftig mit ihrem beschuhten Fuß in den Po, dass sich der kindliche Körper deutlich sichtbar verkrümmte. Als eine unbeteiligte Zeugin die Angeklagte zur Rede stellte, wie sie denn mit ihrem Kind umgehe, ging die Angeklagte die Zeugin an und beschimpfte sie wüst.
Juristisch ist dieser Fall als Misshandlung Schutzbefohlener einzuordnen, ein Delikt, für das Geld- oder Freiheitsstrafe vorgesehen ist. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte in dieser Sache auch Anklage erhoben.
Auch in der Sache war der Fall vor dem Amtsgericht Sondershausen leicht zu bewältigen, denn die Mutter war halbwegs geständig und konnte im übrigen leicht durch die anwesenden Zeuginnen überführt werden.
Interessant ist die Einlassung der Mutter. Vor der Polizei und vor Gericht hatte sie angegeben, ihren Sohn niemals getreten zu haben. Sie habe ihn vielleicht etwas ruppig am Arm gezogen, da er auf die Straße laufen wollte.
Angesichts der glaubhaften Zeugenaussagen wurde die junge Frau nach Jugendrecht zu einer Arbeitsauflage von 60 Stunden gemeinnützige Stunden verurteilt. Das Jugendamt des Kyffhäuserkreises ist über das Geschehen informiert und wird unter Umständen hier Weiteres veranlassen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Autor: nnzAm 28. August des vergangenen Jahres, gegen 09:30 Uhr befand sich eine zwanzigjährige Mutter mit zwei Freundinnen und ihrem damals fast zweijährigen Sohn Kevin-Noel vor einer Bäckerei in Artern, um dort einen Imbiss einzunehmen. Während des gemeinsamen Gesprächs mit den Freundinnen gelang es dem Kind, den Kinderwagen zu verlassen und davonzulaufen, woraufhin die Angeklagte ihren Sohn zurückrief.
Da Kevin-Noel nicht hörte und sich am Nachbartisch aufhielt, lief die Angeklagte ihrem Sohn hinterher, ergriff ihn, zog ihm grob am Arm hoch und trat ihm so kräftig mit ihrem beschuhten Fuß in den Po, dass sich der kindliche Körper deutlich sichtbar verkrümmte. Als eine unbeteiligte Zeugin die Angeklagte zur Rede stellte, wie sie denn mit ihrem Kind umgehe, ging die Angeklagte die Zeugin an und beschimpfte sie wüst.
Juristisch ist dieser Fall als Misshandlung Schutzbefohlener einzuordnen, ein Delikt, für das Geld- oder Freiheitsstrafe vorgesehen ist. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte in dieser Sache auch Anklage erhoben.
Auch in der Sache war der Fall vor dem Amtsgericht Sondershausen leicht zu bewältigen, denn die Mutter war halbwegs geständig und konnte im übrigen leicht durch die anwesenden Zeuginnen überführt werden.
Interessant ist die Einlassung der Mutter. Vor der Polizei und vor Gericht hatte sie angegeben, ihren Sohn niemals getreten zu haben. Sie habe ihn vielleicht etwas ruppig am Arm gezogen, da er auf die Straße laufen wollte.
Angesichts der glaubhaften Zeugenaussagen wurde die junge Frau nach Jugendrecht zu einer Arbeitsauflage von 60 Stunden gemeinnützige Stunden verurteilt. Das Jugendamt des Kyffhäuserkreises ist über das Geschehen informiert und wird unter Umständen hier Weiteres veranlassen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.


