Mo, 06:44 Uhr
05.12.2011
Darr unterwegs: Quoten und Mietergärten
Am vergangenen Donnerstag sprach Christian Darr, der bündnisgrüne Kandidat für das Oberbürgermeisteramt, gemeinsam mit der Geschäftsführerin Carola Franke sowie der Leiterin der Wohnungsvergabe und Wohnungswirtschaft, Frau Gruben, über die städtische Wohnungsgesellschaft (SWG). Seine Eindrücke hat er für die nnz-Leser zusammengefasst...
Der Aufsichtsrat
Als kommunales Unternehmen unterliegt die SWG der Kontrolle durch den Stadtrat. Diese Funktion übernimmt der Aufsichtsrat, dessen Vorsitz wie in anderen kommunalen Unternehmen (z. Bsp. Stadtwerke Nordhausen Holding, Energieversorgung Nordhausen GmbH) durch den Oberbürgermeister gestellt wird. Da ich im Internet keine näheren Angaben zur Besetzung des Aufsichtsrates finden konnte fragte ich die Geschäftsleitung. Der Aufsichtsrat wird durch insgesamt 9 Mitglieder gebildet, welche durch die im Stadtrat vertretenen Fraktionen entsendet werden. Die CDU stellt mit Herrn Beyse und Frau Klaan zwei Mitglieder, die SPD wird durch Herrn Fütterer und Frau Rathnau vertreten. Die Linke durch zwei weitere Mitglieder und die FDP wird durch Herrn Marx vertreten. Hinzu kommt ein Vertreter aus der Belegschaft. Der Aufsichtsrat tagt ca. 3 – 5 mal im Jahr.
Leerstand, Sanierungsquote und zukünftige Projekte
Der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft (VTW) gibt für seinen Bestand eine Modernisierungsquote von fast 64% vollsanierten, ca. 26 % teilsanierten und ca. 10% sanierungsbedürftigen Wohnungen an. Mit diesen Zahlen und der Frage konfrontiert, welchen Stand die SWG erreicht habe antwortet Frau Franke das diese Werte in etwa auch auf ihr Unternehmen zutreffen würden. Sie mahnte jedoch zur Vorsicht bei der Interpretation der Statistiken, denn ein 1991 vollsaniertes Gebäude sei für sie heute sanierungsbedürftig, jedoch könnten in einigen Statistiken solche Gebäude weiterhin als vollsaniert geführt werden. Ein gewisser Teil des Bestands verbleibe vorrübergehend un- oder teilsaniert, um auf die Bevölkerungsentwicklung reagieren zu können.
Bei weiteren starken Bevölkerungseinbrüchen wird zunächst im Stadtteil Salza der Rückbau in Betracht gezogen. Generell sei dies jedoch die letzte Option, welche auch durch den Wegfall der Abrissförderung an Attraktivität eingebüßt habe. In ihren Ausführungen erfahre ich dass das Thema Altschulden für das Unternehmen inzwischen erledigt ist. Durch rechtzeitige Räumungen und Abrissmaßnahmen sowie die Inanspruchnahme des Erblastentilgungsfonds wurden insgesamt ca. 1.000 Wohnungen abgerissen. Sie verweist auf eine aktuelle Leerstandsquote von 3,4%, welche überwiegend durch Sanierungen bedingt sei. Abzüglich der Sanierungen wären 1,7% erreicht. Hier hebt sie den positiven Beitrag durch die Ansiedlung der Fachhochschule hervor. Diese Zuzüge hätten sich spürbar bemerkbar gemacht. Die Vermietung von Geschäftsräumen habe sich ebenfalls zunehmend positiv entwickelt.
Auf den demographischen Wandel reagiert die SWG durch eine Diversifizierung ihres Angebotes, so wird versucht bei Sanierungen ca. 50% der Wohnungen mit Fahrstühlen auszustatten und mehr modernes Wohnen, wie z. Bsp. Maisonette-Wohnungen, anzubieten. Mit Wohngemeinschaften habe man nicht nur gute Erfahrungen gesammelt. Ob eine WG langfristig funktioniere, da komme es nach den Ausführungen von Frau Gruben auf die Konstellation im Einzelfall an.
In der kommenden Bausaison soll die Sanierung der Hohensteiner Straße 11 und der Gebäude in der Schärfgasse beginnen. Derzeit arbeitet die SWG noch am Haus Gumpertstraße 1. Hier bemängelte sie den Wegfall der Altstadtsanierungsmittel, obgleich diese lediglich für bestimmte Teile der Sanierung gewährt wurden.
Die Förderungen
Im wesentlichen nutzt die SWG die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVWA) aufgelegten Programme. Auf die Frage wie sie den Wegfall der Förderungen für altersgerechtes Umbauen beurteile antwortete Frau Franke das dies zwar bedauerlich sei, der Wegfall einzelner Programme jedoch erfahrungsgemäß durch andere Fördermöglichkeiten weitestgehend ausgeglichen werde.
Die Mietergärten
Da mir das Thema Urbane Gärten am Herzen liegt fragte ich auch hier nach den Erfahrungen aus der Praxis. Frau Gruben antwortete hierzu das leider zunehmend weniger MieterInnen überhaupt Interesse an einer eigenen Scholle hätten. In anderen Fällen ergaben sich durch die gemeinsame Zuteilung einer Fläche an mehrere MieterInnen Konflikte, z. Bsp. hinsichtlich der Gestaltung.
Die Energiewende
Die Möglichkeiten für Energieeinsparungen und die Steigerung der Energieeffizienz versuche man bestmöglich auszuschöpfen, derzeit stehen hier vor allem Gebäudedämmung und effiziente Hausbeleuchtung im Vordergrund. Der zunehmenden Verbreitung von Systemen zu kontrollierten Gebäudebe- und Entlüftung steht das Unternehmen kritisch gegenüber, da dass korrekte Nutzerverhalten nur schwer eingzuchätzen oder kontrolliert werden und enormen Schäden durch z. Bsp. Schimmelbefall entstehen könnten.
Das Unternehmen hat bereits einige Anlagen zur Regenerativen Energiebereitstellung an ihren Gebäuden und Grundstücken im Betrieb. Dabei habe bislang man nach Angaben der Geschäftsführung auf Grund der Rechtsform als GmbH keine Probleme in der Genehmigungspraxis durch Kommunalaufsicht oder Landesverwaltungsamt gehabt. In der Satzung der Gesellschaft sind einige Einschränkungen aufgeführt, die jedoch die Entwicklung dieses Geschäftsfeldes nicht behindern.
Auch über die Kürzung der EEG-Förderung und die Novellierung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) haben wir gesprochen und waren in der Kritik zur derzeitigen Entwicklung weitestgehend übereinstimmend.
Als wichtigen Abnehmer der Fernwärme befragte ich Frau Franke nach ihrem Standpunkt zur zukünftigen Entwicklung. Darauf antwortet dies das die Fernwärme den Vorteil geringer Investitionskosten hat, jedoch sind die Verbrauchskosten oftmals teurer als bei anderen Energieträgern, wie z. Bsp. Erdgas. Die Geschäftsführerin befürwortet die Einrichtung eines Mischpreises statt der bisherigen Aufteilung in Grund- und Arbeitspreis.
Mein Fazit:
Mit einem Wohnungsunternehmen wie der SWG leistet die Stadt einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Mit einem finanzstarken Unternehmen kann eine Kommune im Ernstfall den Wohnungsmarkt durch z. Bsp. Neu- oder Rückbaumaßnahmen im Sinne der Allgemeinheit sehr effektiv regulieren. Zudem ist es möglich umfangreiche Sanierungen durchzuführen und vor Ort wichtige Beiträge zur Energiewende leisten. Es bleibt Aufgabe für Alle – die beteiligten Akteure: Die sozial verträgliche Entwicklung der Entscheidungen muss sichergestellt werden in dem gestaltet, indem Entscheidungen getroffen werden. Dies kommt den Menschen durch erschwingliche Mieten zu gute.
Durch individuelle Angebote kann das Angebot zur Freiflächengestaltung durch die MieterInnen durch z. Bsp. Gärten noch attraktiver gestaltet werden. Auch hier ist die sozialräumliche Dimension des Teilhabens zu beachten, welche auch bei der Gestaltung der Energiewende zum Tragen kommen wird. Das Mieter-Vermieter-Dilemma kann dadurch gelöst werden.
Die Frage, welchen Einfluss die Kommunalpolitik auf ihre Unternehmen hat und haben sollte werde ich an späterer Stelle erneut beleuchten. Am 15.Dezember treffe ich, gemeinsam mit dem bündnisgrünen Landratskandidaten John Dauert, die Geschäftsführung der Energieversorgung Nordhausen GmbH. Hier besitzt die Stadt Nordhausen nur 60% der Anteile, die restlichen 40% liegen in den Händen der E.ON Thüringer Energie AG.
Noch ein kleiner Ausblick?
Die E.ON Thüringer Energie AG gehört zu 53% der E.ON Energie AG aus München. Die übrigen 47% gehören zur Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT), welche 0,33% als eigene Aktien hält und 99,67 % durch 839 Kommunen organisiert werden.
Sie sehen: Die Anzahl der Beteiligten ist besonders im Bereich der Energiewirtschaft besonders detailliert gestaltet...
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu meinem Besuch bei der SWG, zum bevorstehenden Besuch der EVN oder zu meinen Standpunkten allgemein? Kommentieren Sie hier in der nnz oder schreiben Sie mir einfach einen Kommentar auf meiner Seite: www.christian-darr.de oder eine eMail an: info@christian-darr.de
Christian Darr
Autor: nnzDer Aufsichtsrat
Als kommunales Unternehmen unterliegt die SWG der Kontrolle durch den Stadtrat. Diese Funktion übernimmt der Aufsichtsrat, dessen Vorsitz wie in anderen kommunalen Unternehmen (z. Bsp. Stadtwerke Nordhausen Holding, Energieversorgung Nordhausen GmbH) durch den Oberbürgermeister gestellt wird. Da ich im Internet keine näheren Angaben zur Besetzung des Aufsichtsrates finden konnte fragte ich die Geschäftsleitung. Der Aufsichtsrat wird durch insgesamt 9 Mitglieder gebildet, welche durch die im Stadtrat vertretenen Fraktionen entsendet werden. Die CDU stellt mit Herrn Beyse und Frau Klaan zwei Mitglieder, die SPD wird durch Herrn Fütterer und Frau Rathnau vertreten. Die Linke durch zwei weitere Mitglieder und die FDP wird durch Herrn Marx vertreten. Hinzu kommt ein Vertreter aus der Belegschaft. Der Aufsichtsrat tagt ca. 3 – 5 mal im Jahr.
Leerstand, Sanierungsquote und zukünftige Projekte
Der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft (VTW) gibt für seinen Bestand eine Modernisierungsquote von fast 64% vollsanierten, ca. 26 % teilsanierten und ca. 10% sanierungsbedürftigen Wohnungen an. Mit diesen Zahlen und der Frage konfrontiert, welchen Stand die SWG erreicht habe antwortet Frau Franke das diese Werte in etwa auch auf ihr Unternehmen zutreffen würden. Sie mahnte jedoch zur Vorsicht bei der Interpretation der Statistiken, denn ein 1991 vollsaniertes Gebäude sei für sie heute sanierungsbedürftig, jedoch könnten in einigen Statistiken solche Gebäude weiterhin als vollsaniert geführt werden. Ein gewisser Teil des Bestands verbleibe vorrübergehend un- oder teilsaniert, um auf die Bevölkerungsentwicklung reagieren zu können.
Bei weiteren starken Bevölkerungseinbrüchen wird zunächst im Stadtteil Salza der Rückbau in Betracht gezogen. Generell sei dies jedoch die letzte Option, welche auch durch den Wegfall der Abrissförderung an Attraktivität eingebüßt habe. In ihren Ausführungen erfahre ich dass das Thema Altschulden für das Unternehmen inzwischen erledigt ist. Durch rechtzeitige Räumungen und Abrissmaßnahmen sowie die Inanspruchnahme des Erblastentilgungsfonds wurden insgesamt ca. 1.000 Wohnungen abgerissen. Sie verweist auf eine aktuelle Leerstandsquote von 3,4%, welche überwiegend durch Sanierungen bedingt sei. Abzüglich der Sanierungen wären 1,7% erreicht. Hier hebt sie den positiven Beitrag durch die Ansiedlung der Fachhochschule hervor. Diese Zuzüge hätten sich spürbar bemerkbar gemacht. Die Vermietung von Geschäftsräumen habe sich ebenfalls zunehmend positiv entwickelt.
Auf den demographischen Wandel reagiert die SWG durch eine Diversifizierung ihres Angebotes, so wird versucht bei Sanierungen ca. 50% der Wohnungen mit Fahrstühlen auszustatten und mehr modernes Wohnen, wie z. Bsp. Maisonette-Wohnungen, anzubieten. Mit Wohngemeinschaften habe man nicht nur gute Erfahrungen gesammelt. Ob eine WG langfristig funktioniere, da komme es nach den Ausführungen von Frau Gruben auf die Konstellation im Einzelfall an.
In der kommenden Bausaison soll die Sanierung der Hohensteiner Straße 11 und der Gebäude in der Schärfgasse beginnen. Derzeit arbeitet die SWG noch am Haus Gumpertstraße 1. Hier bemängelte sie den Wegfall der Altstadtsanierungsmittel, obgleich diese lediglich für bestimmte Teile der Sanierung gewährt wurden.
Die Förderungen
Im wesentlichen nutzt die SWG die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVWA) aufgelegten Programme. Auf die Frage wie sie den Wegfall der Förderungen für altersgerechtes Umbauen beurteile antwortete Frau Franke das dies zwar bedauerlich sei, der Wegfall einzelner Programme jedoch erfahrungsgemäß durch andere Fördermöglichkeiten weitestgehend ausgeglichen werde.
Die Mietergärten
Da mir das Thema Urbane Gärten am Herzen liegt fragte ich auch hier nach den Erfahrungen aus der Praxis. Frau Gruben antwortete hierzu das leider zunehmend weniger MieterInnen überhaupt Interesse an einer eigenen Scholle hätten. In anderen Fällen ergaben sich durch die gemeinsame Zuteilung einer Fläche an mehrere MieterInnen Konflikte, z. Bsp. hinsichtlich der Gestaltung.
Die Energiewende
Die Möglichkeiten für Energieeinsparungen und die Steigerung der Energieeffizienz versuche man bestmöglich auszuschöpfen, derzeit stehen hier vor allem Gebäudedämmung und effiziente Hausbeleuchtung im Vordergrund. Der zunehmenden Verbreitung von Systemen zu kontrollierten Gebäudebe- und Entlüftung steht das Unternehmen kritisch gegenüber, da dass korrekte Nutzerverhalten nur schwer eingzuchätzen oder kontrolliert werden und enormen Schäden durch z. Bsp. Schimmelbefall entstehen könnten.
Das Unternehmen hat bereits einige Anlagen zur Regenerativen Energiebereitstellung an ihren Gebäuden und Grundstücken im Betrieb. Dabei habe bislang man nach Angaben der Geschäftsführung auf Grund der Rechtsform als GmbH keine Probleme in der Genehmigungspraxis durch Kommunalaufsicht oder Landesverwaltungsamt gehabt. In der Satzung der Gesellschaft sind einige Einschränkungen aufgeführt, die jedoch die Entwicklung dieses Geschäftsfeldes nicht behindern.
Auch über die Kürzung der EEG-Förderung und die Novellierung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) haben wir gesprochen und waren in der Kritik zur derzeitigen Entwicklung weitestgehend übereinstimmend.
Als wichtigen Abnehmer der Fernwärme befragte ich Frau Franke nach ihrem Standpunkt zur zukünftigen Entwicklung. Darauf antwortet dies das die Fernwärme den Vorteil geringer Investitionskosten hat, jedoch sind die Verbrauchskosten oftmals teurer als bei anderen Energieträgern, wie z. Bsp. Erdgas. Die Geschäftsführerin befürwortet die Einrichtung eines Mischpreises statt der bisherigen Aufteilung in Grund- und Arbeitspreis.
Mein Fazit:
Mit einem Wohnungsunternehmen wie der SWG leistet die Stadt einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Mit einem finanzstarken Unternehmen kann eine Kommune im Ernstfall den Wohnungsmarkt durch z. Bsp. Neu- oder Rückbaumaßnahmen im Sinne der Allgemeinheit sehr effektiv regulieren. Zudem ist es möglich umfangreiche Sanierungen durchzuführen und vor Ort wichtige Beiträge zur Energiewende leisten. Es bleibt Aufgabe für Alle – die beteiligten Akteure: Die sozial verträgliche Entwicklung der Entscheidungen muss sichergestellt werden in dem gestaltet, indem Entscheidungen getroffen werden. Dies kommt den Menschen durch erschwingliche Mieten zu gute.
Durch individuelle Angebote kann das Angebot zur Freiflächengestaltung durch die MieterInnen durch z. Bsp. Gärten noch attraktiver gestaltet werden. Auch hier ist die sozialräumliche Dimension des Teilhabens zu beachten, welche auch bei der Gestaltung der Energiewende zum Tragen kommen wird. Das Mieter-Vermieter-Dilemma kann dadurch gelöst werden.
Die Frage, welchen Einfluss die Kommunalpolitik auf ihre Unternehmen hat und haben sollte werde ich an späterer Stelle erneut beleuchten. Am 15.Dezember treffe ich, gemeinsam mit dem bündnisgrünen Landratskandidaten John Dauert, die Geschäftsführung der Energieversorgung Nordhausen GmbH. Hier besitzt die Stadt Nordhausen nur 60% der Anteile, die restlichen 40% liegen in den Händen der E.ON Thüringer Energie AG.
Noch ein kleiner Ausblick?
Die E.ON Thüringer Energie AG gehört zu 53% der E.ON Energie AG aus München. Die übrigen 47% gehören zur Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT), welche 0,33% als eigene Aktien hält und 99,67 % durch 839 Kommunen organisiert werden.
Sie sehen: Die Anzahl der Beteiligten ist besonders im Bereich der Energiewirtschaft besonders detailliert gestaltet...
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu meinem Besuch bei der SWG, zum bevorstehenden Besuch der EVN oder zu meinen Standpunkten allgemein? Kommentieren Sie hier in der nnz oder schreiben Sie mir einfach einen Kommentar auf meiner Seite: www.christian-darr.de oder eine eMail an: info@christian-darr.de
Christian Darr


