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Do, 15:40 Uhr
17.11.2011

Warnung vor fragwürdiger Post

Die Verbraucherzentralte Thüringen warnte heute vor einer neuen Abzockfalle, die per Post den Weg in den heimischen Briefkasten findet. Die Masche der Abzocker ist indes nicht neu...

Fragwürdige Post mit Zahlungsaufforderungen von „NTT TELCO FORDERUNGEN UND INKASSO DEUTSCHLAND“ erhalten derzeit Verbraucherinnen und Verbraucher in Thüringen. Den Betroffenen wird unterstellt, telefonisch einen Vertrag abgeschlossen und am Gewinnspieleintragungsdienst „Winfinder der Marketing & Project Service Inc.“ teilgenommen zu haben.

Da der angeblich geschuldete Betrag in Höhe von ca. 150 Euro nicht über die Telefonrechnung eingezogen werden könne, solle die genannte Summe auf das Konto der „Compresent Erfurt GmbH“ bei der Postbank eingezahlt werden.

In diesem Zusammenhang an die Regeln des Zusammenlebens und die Pflichten „rechtschaffener Bürger“ zu appellieren, ihren Verpflichtungen aus Verträgen nachzukommen, um keinen Ärger mit Anwälten und Gerichten zu bekommen ist mehr als dreist.

Die Masche an sich ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit wurden Verbraucher von dubiosen Eintragungsdiensten immer wieder mit zweifelhaften Forderungen wegen angeblich abgeschlossener Verträge konfrontiert. „Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen“, so Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Thüringen e.V.

„NTT TELCO“ hat seinen Sitz in den USA und besitzt keine deutsche Inkassoerlaubnis, die sie nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen aber benötigt. Versucht das Unternehmen dennoch in Deutschland Geld einzutreiben, begeht es nach Auffassung der Verbraucherzentrale eine Ordnungswidrigkeit. Verbraucher können dann Anzeige erstatten.

Wer Schreiben mit unklaren Forderungen erhalten hat, solle dieses in einer Verbraucherberatungsstelle überprüfen lassen, so die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. weiter.
Autor: agl

Kommentare
sirius311
23.11.2011, 17.05 Uhr
Nur keine Panik
Die Masche der Compresent Erfurt ist nicht neu. Auch mit der Betrugsmethode "Lotto 3000", einer vermeintlichen Lotto-Gewinnspielgemeinschaft wurde bereits versucht, Geld zu machen. Allerdings waren diese "Verträge" null und nicht, da keine rechtsstaatliche Erlaubnis (siehe § 4 Glückspielstaatsvertrag) erteilt wurde und entsprechende Geschäfte verboten sind.

Ansprüche können daher nicht entstehen und ein schriftlicher Widerspruch ist zwar schön, aber nicht nötig. Allenfalls wird das Gewissen damit ein bissel beruhigt. Die Postbank ist bereits informiert und "bösgläubig", weiß also, dass eingehende Gelder aus illegalen Geschäften herrühren (können) und diese nicht mehr "gutgläubig" an den Kontoinhaber ausgezahlt werden können.

Die Postbank hat mir schriftlich bestätigt, "dass grundsätzlich kein Interesse daran besteht, Kontenbeziehungen aufrecht zu erhalten, die für zwielichtige Praktiken genutzt werden". Leider konnten unsere Strafverfolgungsbehörden der Abzocker-Brut immer noch nicht Herr werden. Wofür zahlen wir eigentlich Steuern?
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