Di, 16:58 Uhr
16.09.2003
Themenabend mit Aha-Effekten
Nordhausen (nnz). Das gibt es eigentlich selten in Nordhausen: Vertreter der Wirtschaft und den Direktor des hiesigen Arbeitsgerichtes unter ein Dach zu bringen. Doch: Es ist gelungen.
Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft und die Beuthel & Scholz Unternehmensberatung luden Anfang September zum 1. Themenabend ein. Die Auftaktveranstaltung mit dem Thema Aktuelles aus der Arbeitsrechtssprechung und der Referent Herr Marx, Direktor und Richter am Arbeitsgericht Nordhausen, zogen sogar interessierte Unternehmer aus benachbarten Regionen an. Für viele Unternehmer war der Abend sicher mit Aha-Effekten versehen, die durch eine beispielhafte Darstellung einiger Urteile aus Arbeitsgerichtsprozessen (auch BAG) und Hinweisen auf aktuelle Gesetzesänderungen ausgelöst wurden.
So wurde einmal mehr deutlich, dass das Rechtsverständnis der Unternehmer und die Recht-Sprechung nach gültigen Gesetzen oftmals weit auseinander liegen. Gewiss wurden die Arbeitgeber während der Veranstaltung im Bezug auf den Umgang mit Kündigungen sensibilisiert, und das nicht zuletzt deshalb, weil den Unternehmern im Laufe der Veranstaltung bewusst wurde, dass man im Arbeitsrecht von Arbeitnehmer - Kündigungsschutzgesetzen spricht.
Nun kann man davon ausgehen, dass die anwesenden Firmenvertreter zu repräsentativen Unternehmern und Mitgestaltern der Regionen gehören. Was die Rechtssprechung umso differenzierter erscheinen lässt, weil viele Urteile von den Anwesenden nicht nachvollzogen werden konnten. Natürlich kommt es hierbei immer auf die Sicht des Betrachters an. Jedoch kann man davon ausgehen, dass einige Paragraphen des Kündigungsschutzgesetzes, die Arbeitgeber in Ihrer unternehmerische Entscheidungsfreiheit stark beeinträchtigen und dies den Unternehmen, gerade im Bezug auf die derzeitige wirtschaftliche Situation, nicht gerade gut tut.
So mag es so manchen nicht mehr verwundern, dass ein gegenseitiges Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilweise von Vornherein mit Skepsis belegt ist, ob man die nächste Zeit gemeinsam an einem Strick ziehen und ob man in einer erforderlichen Situation sauber auseinander gehen kann. An dieser Stelle wäre wünschenswert, dass Vertreter beider Seiten kompromissfähig und weitsichtig genug sind, um sich im Zweifelsfall auch außergerichtlich zu einigen.
Denn eines kam bei der Veranstaltung deutlich zum Vorschein: Jeder Arbeitsgerichtprozess, stellt für jeden Arbeitgeber eher eine Belastung dar als für den Arbeitnehmer, da er sich in der Zeit der Vorbereitung auf die Prozesse nicht auf seine Kernaufgabe als Unternehmer konzentrieren kann und somit wirtschaftliche Defizite in Kauf nehmen muss. Da dies wiederum der gesamtwirtschaftlichen Situation und somit auch dem Arbeitsmarkt schadet, wäre der Gesetzgeber gut beraten, im Zuge von Gesetzesänderungen doch auch die aktuellen Belange des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Ein Dank gilt auch im Namen des Bundesverbandes der Mittelständischen Wirtschaft und der anwesenden Unternehmer Herrn Marx für den Exkurs in das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland.
Autor: nnzDer Bundesverband mittelständische Wirtschaft und die Beuthel & Scholz Unternehmensberatung luden Anfang September zum 1. Themenabend ein. Die Auftaktveranstaltung mit dem Thema Aktuelles aus der Arbeitsrechtssprechung und der Referent Herr Marx, Direktor und Richter am Arbeitsgericht Nordhausen, zogen sogar interessierte Unternehmer aus benachbarten Regionen an. Für viele Unternehmer war der Abend sicher mit Aha-Effekten versehen, die durch eine beispielhafte Darstellung einiger Urteile aus Arbeitsgerichtsprozessen (auch BAG) und Hinweisen auf aktuelle Gesetzesänderungen ausgelöst wurden.
So wurde einmal mehr deutlich, dass das Rechtsverständnis der Unternehmer und die Recht-Sprechung nach gültigen Gesetzen oftmals weit auseinander liegen. Gewiss wurden die Arbeitgeber während der Veranstaltung im Bezug auf den Umgang mit Kündigungen sensibilisiert, und das nicht zuletzt deshalb, weil den Unternehmern im Laufe der Veranstaltung bewusst wurde, dass man im Arbeitsrecht von Arbeitnehmer - Kündigungsschutzgesetzen spricht.
Nun kann man davon ausgehen, dass die anwesenden Firmenvertreter zu repräsentativen Unternehmern und Mitgestaltern der Regionen gehören. Was die Rechtssprechung umso differenzierter erscheinen lässt, weil viele Urteile von den Anwesenden nicht nachvollzogen werden konnten. Natürlich kommt es hierbei immer auf die Sicht des Betrachters an. Jedoch kann man davon ausgehen, dass einige Paragraphen des Kündigungsschutzgesetzes, die Arbeitgeber in Ihrer unternehmerische Entscheidungsfreiheit stark beeinträchtigen und dies den Unternehmen, gerade im Bezug auf die derzeitige wirtschaftliche Situation, nicht gerade gut tut.
So mag es so manchen nicht mehr verwundern, dass ein gegenseitiges Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilweise von Vornherein mit Skepsis belegt ist, ob man die nächste Zeit gemeinsam an einem Strick ziehen und ob man in einer erforderlichen Situation sauber auseinander gehen kann. An dieser Stelle wäre wünschenswert, dass Vertreter beider Seiten kompromissfähig und weitsichtig genug sind, um sich im Zweifelsfall auch außergerichtlich zu einigen.
Denn eines kam bei der Veranstaltung deutlich zum Vorschein: Jeder Arbeitsgerichtprozess, stellt für jeden Arbeitgeber eher eine Belastung dar als für den Arbeitnehmer, da er sich in der Zeit der Vorbereitung auf die Prozesse nicht auf seine Kernaufgabe als Unternehmer konzentrieren kann und somit wirtschaftliche Defizite in Kauf nehmen muss. Da dies wiederum der gesamtwirtschaftlichen Situation und somit auch dem Arbeitsmarkt schadet, wäre der Gesetzgeber gut beraten, im Zuge von Gesetzesänderungen doch auch die aktuellen Belange des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Ein Dank gilt auch im Namen des Bundesverbandes der Mittelständischen Wirtschaft und der anwesenden Unternehmer Herrn Marx für den Exkurs in das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland.

