Mo, 11:46 Uhr
24.10.2011
Richter Kropp: Oma und Opa beklaut
Ein Einbruchsdiebstahl bedeutet für die Opfer nicht nur Sachschaden und eine zerwühlte Wohnung. In vielen Fällen sind damit auch Angst und Sorge vor weiteren Übergriffen verbunden. Da beunruhigt es die Opfer besonders, wenn ein Einbruch durch den eigenen Enkel begangen wird, wie im jüngsten Fall des Amtsgerichts Sondershausen...
In der Zeit zwischen dem 1. April und dem 2. Mai 2010 sprach der 17jährige Angeklagte einen weiteren Mittäter an, ob dieser nicht 2.000,00 EUR stehlen wolle. Der Angeklagte erzählte ihm, dass seine Großeltern in ihrer Wohnung in Kalbsrieth im Schlafzimmer eine Geldkassette mit 2.000 Euro Bargeld aufbewahren und den dazugehörigen Schlüssel im Wohnzimmer verstecken.
Der Angeklagte zeigte ihm sogar die Geldkassette und den Schlüssel und forderte ihn auf, das Geld zu stehlen. Als Tatzeit empfahl der Angeklagte einen Dienstagvormittag zu wählen, weil sein Großvater dann immer zunächst bei der Dialyse sei und anschließend beide Großeltern zum Einkaufen gingen.
Die Beute sollte dann zwischen beiden aufgeteilt werden. Er wollte es nicht selbst stehlen, weil er für die Tatzeit ein Alibi brauchte.
Tatsächlich begab sich dann der angesprochene Mittäter am 4. Mai 2010 zum genannten Anwesen, um die Geldkassette zu stehlen. Als ihm jedoch ein Besucher entgegentrat, beging er einen bewaffneten Raubüberfall. Dem anwesenden Zeugen wurde eine Softair-Pistole in den Nacken gedrückt und dieser gefesselt.
Wegen Anstiftung zum schweren Diebstahl stand der junge Mann jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Anstiftung zum bewaffneten Raub nicht angeklagt, weil diese Tat vom Vorsatz des Angeklagten nicht umfasst war.
Doch der 17jährige zeigte sich vor Jugendrichter Gerald Fierenz keineswegs reumütig. Er leugnete weiterhin die Tat. Die angehörten Zeugen, nämlich Tatbeteiligte, belasteten ihn zudem schwer. Sie konnten Einzelheiten des Tatplans aufdecken, nämlich auch besonderes Wissen von den Gegebenheiten der Wohnung, die nur der Täter haben konnte.
Drei Wochen Dauerarrest und 75 Stunden gemeinnützige Arbeit lautete dann das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen, das inzwischen rechtskräftig geworden ist.
Gegen die Räuber selbst hat das Landgericht Mühlhausen mehrjährige Haftstrafen verhängt. Der Angeklagte lebt nach wie vor bei seinen Großeltern, vielleicht konnte er deshalb auch die Vorwürfe nicht einräumen. Lieber ein Justizopfer als Peiniger der eigenen Großeltern!
Autor: nnzIn der Zeit zwischen dem 1. April und dem 2. Mai 2010 sprach der 17jährige Angeklagte einen weiteren Mittäter an, ob dieser nicht 2.000,00 EUR stehlen wolle. Der Angeklagte erzählte ihm, dass seine Großeltern in ihrer Wohnung in Kalbsrieth im Schlafzimmer eine Geldkassette mit 2.000 Euro Bargeld aufbewahren und den dazugehörigen Schlüssel im Wohnzimmer verstecken.
Der Angeklagte zeigte ihm sogar die Geldkassette und den Schlüssel und forderte ihn auf, das Geld zu stehlen. Als Tatzeit empfahl der Angeklagte einen Dienstagvormittag zu wählen, weil sein Großvater dann immer zunächst bei der Dialyse sei und anschließend beide Großeltern zum Einkaufen gingen.
Die Beute sollte dann zwischen beiden aufgeteilt werden. Er wollte es nicht selbst stehlen, weil er für die Tatzeit ein Alibi brauchte.
Tatsächlich begab sich dann der angesprochene Mittäter am 4. Mai 2010 zum genannten Anwesen, um die Geldkassette zu stehlen. Als ihm jedoch ein Besucher entgegentrat, beging er einen bewaffneten Raubüberfall. Dem anwesenden Zeugen wurde eine Softair-Pistole in den Nacken gedrückt und dieser gefesselt.
Wegen Anstiftung zum schweren Diebstahl stand der junge Mann jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Anstiftung zum bewaffneten Raub nicht angeklagt, weil diese Tat vom Vorsatz des Angeklagten nicht umfasst war.
Doch der 17jährige zeigte sich vor Jugendrichter Gerald Fierenz keineswegs reumütig. Er leugnete weiterhin die Tat. Die angehörten Zeugen, nämlich Tatbeteiligte, belasteten ihn zudem schwer. Sie konnten Einzelheiten des Tatplans aufdecken, nämlich auch besonderes Wissen von den Gegebenheiten der Wohnung, die nur der Täter haben konnte.
Drei Wochen Dauerarrest und 75 Stunden gemeinnützige Arbeit lautete dann das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen, das inzwischen rechtskräftig geworden ist.
Gegen die Räuber selbst hat das Landgericht Mühlhausen mehrjährige Haftstrafen verhängt. Der Angeklagte lebt nach wie vor bei seinen Großeltern, vielleicht konnte er deshalb auch die Vorwürfe nicht einräumen. Lieber ein Justizopfer als Peiniger der eigenen Großeltern!


