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Do, 09:20 Uhr
22.02.2001

Jürgen Hohberg sollte sich genauer informieren

Das Schulverwaltungsamt der Kreisverwaltung meldet sich zu Wort:

Es ist in der Tat bedauerlich, wenn in den öffentlichen Verlautbarungen von Persönlichkeiten des politischen Lebens neben dem sicher akzeptablem Grundanliegen offensichtlich falsche Angaben als Maßstab für die Bewertung herangezogen werden. Das ist in der Meinungsäußerung von Herrn Hohberg über die Schulverwaltung ganz deutlich zu erkennen. Herr Hohberg irrt bei seinen Gegenüberstellungen ganz erheblich. Der Schulträger Landkreis verwaltete im Jahr 1994 (Schuljahr 94/95) 36 Schulen.

- 17 Grundschulen mit 2856 Schülern /1088 Kinder in den Grundschulhorten
- 7 Regelschulen mit 2679 Schülern
- 4 Gymnasien mit 3202 Schülern
- 4 Förderschulen mit 742 Schülern
- 4 Berufsschulen mit 3592 Schülern / 2 Lehrlingswohnheime

Im Jahr 2001 (Schuljahr 2000/2001) sind das 28 Schulen:

- 13 Grundschulen mit 1469 Schülern / 592 Kinder in den Grundschulhorten
- 6 Regelschulen mit 2616 Schülern
- 4 Gymnasien mit 3115 Schülern
- 3 Förderschulen mit 719 Schülern
- 4 Berufsschulen mit 3592 Schülern / ein Lehrlingswohnheim

Die Zahl der aktiven Schulstandorte hat sich in der Folge der geänderten Strukturen seit 1994 bis heute um fünf verringert. Das waren die Grundschulen Sülzhayn, Woffleben, Wolkramshausen, Werther und der Schulteil in Wipperdorf - Pustleben, die wurden stillgelegt. Mit den reduzierten Standorten hat die Zahl der täglich zu befördernden Schüler zugenommen. Inzwischen umfasst das 4.245 Schüler unserer Schulen, die täglich die Schülerbeförderung benutzen. Damit sind inzwischen 37,7 Prozent aller Schüler Fahrschüler. Zu dieser Zahl kommen rund 600 Kinder aus städtischen Schulen, die ebenfalls einen Anspruch auf Beförderung haben. Hier organisiert und finanziert der Landkreis für die Stadt Nordhausen.
Eine weitere aus unserer Sicht wichtige Dienstleistung ist die Schülerspeisung. Rund 3.100 Kinder erhalten täglich eine warme Mahlzeit. Damit nehmen immerhin noch 39 Prozent der Schüler allgemeinbildender Schulen am Essen teil. Im Verlauf eines Jahres "verkauften" wir mehr als 620.000 Portionen Schülerspeisung. Die Schulverwaltung realisiert gegenwärtig im Verwaltungshaushalt rund 14 Mio. DM an Einnahmen und rund 23 Mio. DM Ausgaben von und für unsere Schulen. Dazu kommt die Vorbereitung und zum Teil auch die Durchführung für die Maßnahmen im Vermögenshaushalt. Das waren im Schnitt der letzten Jahre zwischen 7 und 10 Mio. DM pro Jahr. Die von Herrn Hohberg genannten Kindereinrichtungen (Kindertagesstätten, Heime...?) hat es in der Zuständigkeit der Schulverwaltung nie gegeben.
Vergessen ist auch, dass im Jahr 1994 das damalige Kulturamt aufgelöst wurde. Dort waren bis dahin immerhin auch fünf Mitarbeiter im Einsatz. Die Tätigkeitsbereiche Kultur und Sport und die Verantwortung für die Kreismusikschule und den Bücherbus sind seinerzeit von der Schulverwaltung übernommen worden. Der Bücherbus fährt zwischenzeitlich unter der Regie der Stadt Nordhausen. Es darf ebenfalls nicht unerwähnt bleiben, dass der Gesetzgeber seit dieser Zeit zusätzliche Aufgaben im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises auf die Schulträger verlagert hat (z.B. Hortkostenbeteiligungsverordnung). Für uns sind das gegenwärtig etwa 600 Einzelvorgänge.
Insoweit ist es in der Tat korrekt, dass sich seit dem Jahr 1994 die Zahl der mit der Verwaltung der Bereiche Kultur, Sport und Schulen beschäftigten Mitarbeiter der Kreisverwaltung nicht verändert hat. Für mich sogar unter dem Aspekt der zunehmenden Bürokratisierung des öffentlichen Lebens und des zunehmenden Staus bei Investitionen und Instandhaltung ein kleiner Grund zur Zufriedenheit.

Brandt, Fachbereichsleiter

Die Argumentation des Sozialamtes der Kreisverwaltung:

Zunächst erwarte ich von einem Kreistagsmitglied eine korrekte Recherche, bevor falsche Fest-stellungen über die Personalgröße und die zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben an die Öffentlichkeit gegeben werden. Offensichtlicher Mangel in der Recherche liegt m. E. in der Unkenntnis der Struktur und der Aufgaben eines Sozialamtes. Lt. BSHG ist der Landkreis örtlicher Träger der Sozialhilfe. Ihm obliegen folgende Aufgaben: Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe, Hilfe in Einrichtungen, Ausländische Flüchtlinge / Asylbewerber
Der Landkreis hat gem. ThürAGBSHG von seinem Delegationsrecht 1993 Gebrauch gemacht und einen bis dahin illegalen Zustand mit Kreistagsbeschluß legalisiert. Vor der Wende war der Bereich Soziales in den vier Städten angesiedelt. Mit Einführung des BSHG wurden die dort geführten Akten nicht an den örtlichen Träger der Sozialhilfe abgegeben. Der Landkreis war zu keinem Zeitpunkt aktenführende Behörde für die Städte. Demzufolge verfügte das Sozialamt auch nicht über das Personal der Städte. Darüber hinaus wurde an die Verwaltungsgemeinschaft Wolkramshausen und Ilfeld delegiert. Hier erfolgte eine Aktenabgabe. Die Aufgabendelegation beinhaltet nur einen Aufgabenschwerpunkt und zwar den Bereich Hilfe zum Lebensunterhalt. Die anderen drei Aufgaben werden ausschließlich vom hiesigen Sozialamt bearbeitet. Darüber hinaus werden im Bereich Hilfe zum Lebensunterhalt die Sozialhilfeempfänger der nicht von der Delegation betroffenen Gemeinden, die Spätaussiedler in Übergangswohnheimen, die Kontingentflüchtlinge sowie Sozialhilfeempfänger mit ausländischem Ehepartner bearbeitet. Infolge einer Umstrukturierung wurde 1998 die Wohngeldstelle dem Sozialamt mit damals sieben Planstellen unterstellt. Demzufolge stehen dem Sozialamt zur Aufgabenerfüllung nach dem BSHG 24,7 Planstellen zur Verfügung.

Schönemann, Fachbereichsleiterin
Autor: nnz

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