Mo, 15:13 Uhr
05.09.2011
Alle Optionen für die Option
Man gibt nicht auf: Der Landkreis Nordhausen möchte die Option ziehen bei der Organisation des Jobcenters für die Grundsicherung. Dies bekräftigte Landrat Joachim Claus (CDU) heute gegenüber Ralf Brauksiepe, dem Parlamentarischen Staatssekretär bei Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Einzelheiten wie immer mit dem bekannten Klick...
Der Landkreis Nordhausen und die Bundesagentur für Arbeit aus Nürnberg betreiben gemeinsam das Jobcenter für den Landkreis Nordhausen (bislang ARGE SGB II). Gemeinsam erfolgt die Betreuung von Langzeitarbeitslosen, die Auszahlung der Hartz IV-Sätze, von Wohngeld, der Heizkosten und des Bildungspakets sowie alle Maßnahmen zur Integration von Betroffenen in neue Arbeitsgelegenheiten. Der Kreistag hatte fast einstimmig dafür votiert, das Jobcenter künftig in Eigenregie führen zu wollen (sogenannte Option).
Aufgrund der Hartz-Arbeitsmarktgesetze der rot-grünen Bundesregierung von 2003 führten 69 Kommunen die Jobcenter allein (davon zwei in Thüringen), erklärt der Bundestagsabgeordnete Manfred Grund. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts forderte den Gesetzgeber 2007 auf, die Organisationsstruktur von ARGEn bzw. Jobcentern neu zu fassen, weil gemeinsame Einrichtungen des Bundes und der Kommunen im Grundgesetz nicht vorgesehen waren.
Bei der Änderung des Grundgesetzes 2010 wurde auf Druck der CDU/CSU-Fraktion die Anzahl der Optionskommunen erhöht, berichtet Manfred Grund. 110 können es zum 1. Januar 2012 sein, 41 mehr als bisher. Doch mit dem Festhalten an der gemeinsamen Trägerschaft von Kommune und Bundesagentur als Regelfall hatte sich die SPD, deren Zustimmung zur Grundgesetzänderung in Bundestag und Bundesrat erforderlich war, durchgesetzt. Thüringen konnte deshalb nur zwei neue Optionskommunen zulassen.
Die Bundesländer hatten sich im Bundesrat das Recht erwirkt, selbständig die Auswahl zu treffen. Mehrere Bewerbungen gab es in Thüringen. Der Landkreis Nordhausen war nicht unter den ausgewählten zwei, die die Zulassung erhielten (siehe auch nnz-Archiv). Gegen das Verfahren hat der Landkreis Nordhausen mit rund 20 anderen Landkreisen deutschlandweit Klage eingereicht.
CDU-Bundestagsabgeordneter Manfred Grund hatte deshalb das Gespräch am Montag vermittelt. In seinem Berliner Büro erörterten der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe, Landrat Joachim Claus und Führungskräfte der Kreisverwaltung die Möglichkeit zur Option. Staatssekretär Brauksiepe würdigte das Engagement des Landkreises. Das Arbeitsministerium verfolge mit Interesse die Entwicklung der Jobcenter, sagte Brauksiepe.
Aufschluss zur Frage, ob die Zulassung der Optionskommunen auf die Zahl 110 beschränkt werden könne, erhoffe sich das Ministerium von der gerichtlichen Entscheidung zur Klage der Landkreise.
Abgeordneter Manfred Grund sagte, er würde es begrüßen, wenn die kommunale Option allen offen stünde, die diesen Weg gehen wollen. Einig waren sich die Teilnehmer, dass eine Gesetzesnovelle von den Ländern im Bundesrat angeschoben werden müsste.
Autor: nnzDer Landkreis Nordhausen und die Bundesagentur für Arbeit aus Nürnberg betreiben gemeinsam das Jobcenter für den Landkreis Nordhausen (bislang ARGE SGB II). Gemeinsam erfolgt die Betreuung von Langzeitarbeitslosen, die Auszahlung der Hartz IV-Sätze, von Wohngeld, der Heizkosten und des Bildungspakets sowie alle Maßnahmen zur Integration von Betroffenen in neue Arbeitsgelegenheiten. Der Kreistag hatte fast einstimmig dafür votiert, das Jobcenter künftig in Eigenregie führen zu wollen (sogenannte Option).
Aufgrund der Hartz-Arbeitsmarktgesetze der rot-grünen Bundesregierung von 2003 führten 69 Kommunen die Jobcenter allein (davon zwei in Thüringen), erklärt der Bundestagsabgeordnete Manfred Grund. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts forderte den Gesetzgeber 2007 auf, die Organisationsstruktur von ARGEn bzw. Jobcentern neu zu fassen, weil gemeinsame Einrichtungen des Bundes und der Kommunen im Grundgesetz nicht vorgesehen waren.
Bei der Änderung des Grundgesetzes 2010 wurde auf Druck der CDU/CSU-Fraktion die Anzahl der Optionskommunen erhöht, berichtet Manfred Grund. 110 können es zum 1. Januar 2012 sein, 41 mehr als bisher. Doch mit dem Festhalten an der gemeinsamen Trägerschaft von Kommune und Bundesagentur als Regelfall hatte sich die SPD, deren Zustimmung zur Grundgesetzänderung in Bundestag und Bundesrat erforderlich war, durchgesetzt. Thüringen konnte deshalb nur zwei neue Optionskommunen zulassen.
Die Bundesländer hatten sich im Bundesrat das Recht erwirkt, selbständig die Auswahl zu treffen. Mehrere Bewerbungen gab es in Thüringen. Der Landkreis Nordhausen war nicht unter den ausgewählten zwei, die die Zulassung erhielten (siehe auch nnz-Archiv). Gegen das Verfahren hat der Landkreis Nordhausen mit rund 20 anderen Landkreisen deutschlandweit Klage eingereicht.
CDU-Bundestagsabgeordneter Manfred Grund hatte deshalb das Gespräch am Montag vermittelt. In seinem Berliner Büro erörterten der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe, Landrat Joachim Claus und Führungskräfte der Kreisverwaltung die Möglichkeit zur Option. Staatssekretär Brauksiepe würdigte das Engagement des Landkreises. Das Arbeitsministerium verfolge mit Interesse die Entwicklung der Jobcenter, sagte Brauksiepe.
Aufschluss zur Frage, ob die Zulassung der Optionskommunen auf die Zahl 110 beschränkt werden könne, erhoffe sich das Ministerium von der gerichtlichen Entscheidung zur Klage der Landkreise.
Abgeordneter Manfred Grund sagte, er würde es begrüßen, wenn die kommunale Option allen offen stünde, die diesen Weg gehen wollen. Einig waren sich die Teilnehmer, dass eine Gesetzesnovelle von den Ländern im Bundesrat angeschoben werden müsste.

