Do, 06:51 Uhr
11.08.2011
Mehr als nur Willensbekundung
Der BUND Kreisverband begrüßt die während des Arbeitsbesuches der SPD-Landtagsabgeordneten Eleonore Mühlbauer seitens der Vertreter der Stadt Nordhausen und der Stadt Nordhausen getätigten Äußerungen, dass keine neuen Gipstagebaue im Naturpark Südharz entstehen dürfen. Mehr zu dem Statement der Umwelt- und Naturschützer mit dem bekannten Klick...
Hoffentlich, so Bodo Scharzberg vom BUND Kreisverbandsvorstand, trifft das auch auf die seitens der Gipsindustrie im Bereich des Rüsselsees bei Niedersachswerfen/Appenrode und im Bereich des Alten Stolbergs bestehenden Bestrebungen der Erweiterung der Abbauflächen über die bestehenden Bergwerksfelder hinaus, zu. Sowohl das Land Thüringen, als auch die Kreisverwaltung tragen hier nach Auffassung des BUND eine besondere Verantwortung.
So liegt die Hoffnung des Umweltverbandes darauf, dass sich die Landtagsabgeordnete dafür einsetzt, dass das Thüringer Raumordnungsgesetz stringenter gefasst wird, was die Einleitung von Raumordnungsverfahren angeht, bei dem die Kommunen ein entsprechendes Mitwirkungsrecht haben. Hier herrscht dringender Nachbesserungsbedarf, insbesondere auf Grund des neuen Raumordnungsplanes, der trotz Verabschiedung durch die Regionale Planungsgemeinschaft vor über einem Jahr und dem durchlaufenen Anhörungsprozess und umfänglicher Beteiligung in der Region, in der Schublade des federführenden Ministeriums in Erfurt ruht.
Währenddessen ist die Gipsindustrie nicht untätig und schafft neue Fakten mit Erkundungsbohrungen, denen demnächst nach Ansicht des BUND auch die Anträge zum Gipsabbau folgen werden. Wie weit also können Steinbrüche erweitert werden, bevor die seit Jahren getätigte Äußerung der Politiker, man wolle keinen Gipsabbau mehr, tatsächlich auch praktisch greift? Und wenn dies in den so genannten weißen, weil nicht überplanten Bereichen des Raumordnungsplanes geschieht, wird den betroffenen Kommunen und Verbänden dann durch ein Raumordnungsverfahren ein Beteiligungsrecht eingeräumt?
Ob dies eingeleitet wird, liegt im Ermessen des zuständigen Ministeriums. Und hier, so die Umweltschützer, lag in der Vergangenheit der Hase im Pfeffer. Der BUND Kreisverband fordert hier eine eindeutige Klärung und Äußerung der Landespolitik.
Der Landrat hingegen steht mit seiner Verwaltung in der Pflicht. Denn bei neuen Abbauvorhaben außerhalb der Bergwerksfelder würde die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde auftreten und nicht mehr das Bergamt.
Will man den Naturpark Südharz tatsächlich stärken, dann gehört nach Meinung des BUND dazu auch eine entsprechende personelle und finanzielle Ausstattung, durch die ein kompetentes Naturparkmanagement geleitet und begleitet werden kann.
Denn angesichts der zahlreichen Naturparke in Deutschland wird man sich nur mit einem professionellen Vermarktungskonzept, das auch inhaltlich umgesetzt werden muss und der Vernetzung bedarf, im hart umkämpften inländischen Tourismusgeschäft durchsetzen können.
BUND Kreisverband Nordhausen
Autor: nnzHoffentlich, so Bodo Scharzberg vom BUND Kreisverbandsvorstand, trifft das auch auf die seitens der Gipsindustrie im Bereich des Rüsselsees bei Niedersachswerfen/Appenrode und im Bereich des Alten Stolbergs bestehenden Bestrebungen der Erweiterung der Abbauflächen über die bestehenden Bergwerksfelder hinaus, zu. Sowohl das Land Thüringen, als auch die Kreisverwaltung tragen hier nach Auffassung des BUND eine besondere Verantwortung.
So liegt die Hoffnung des Umweltverbandes darauf, dass sich die Landtagsabgeordnete dafür einsetzt, dass das Thüringer Raumordnungsgesetz stringenter gefasst wird, was die Einleitung von Raumordnungsverfahren angeht, bei dem die Kommunen ein entsprechendes Mitwirkungsrecht haben. Hier herrscht dringender Nachbesserungsbedarf, insbesondere auf Grund des neuen Raumordnungsplanes, der trotz Verabschiedung durch die Regionale Planungsgemeinschaft vor über einem Jahr und dem durchlaufenen Anhörungsprozess und umfänglicher Beteiligung in der Region, in der Schublade des federführenden Ministeriums in Erfurt ruht.
Währenddessen ist die Gipsindustrie nicht untätig und schafft neue Fakten mit Erkundungsbohrungen, denen demnächst nach Ansicht des BUND auch die Anträge zum Gipsabbau folgen werden. Wie weit also können Steinbrüche erweitert werden, bevor die seit Jahren getätigte Äußerung der Politiker, man wolle keinen Gipsabbau mehr, tatsächlich auch praktisch greift? Und wenn dies in den so genannten weißen, weil nicht überplanten Bereichen des Raumordnungsplanes geschieht, wird den betroffenen Kommunen und Verbänden dann durch ein Raumordnungsverfahren ein Beteiligungsrecht eingeräumt?
Ob dies eingeleitet wird, liegt im Ermessen des zuständigen Ministeriums. Und hier, so die Umweltschützer, lag in der Vergangenheit der Hase im Pfeffer. Der BUND Kreisverband fordert hier eine eindeutige Klärung und Äußerung der Landespolitik.
Der Landrat hingegen steht mit seiner Verwaltung in der Pflicht. Denn bei neuen Abbauvorhaben außerhalb der Bergwerksfelder würde die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde auftreten und nicht mehr das Bergamt.
Will man den Naturpark Südharz tatsächlich stärken, dann gehört nach Meinung des BUND dazu auch eine entsprechende personelle und finanzielle Ausstattung, durch die ein kompetentes Naturparkmanagement geleitet und begleitet werden kann.
Denn angesichts der zahlreichen Naturparke in Deutschland wird man sich nur mit einem professionellen Vermarktungskonzept, das auch inhaltlich umgesetzt werden muss und der Vernetzung bedarf, im hart umkämpften inländischen Tourismusgeschäft durchsetzen können.
BUND Kreisverband Nordhausen

