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Mi, 15:54 Uhr
03.08.2011

Antwort aus dem Rathaus

Ein Leser der nnz hatte gestern auf eine gefährliche Ausfahrt auf die Bochumer Straße berichtet. Jetzt gibt es dazu eine Statement der Nordhäuser Stadtverwaltung...


In diesem Abschnitt der Bochumer Straße ist das Parken auf dem Gehweg angeordnet. Das Parken wird automatisch durch die Zufahrt zur Thomas-Mann-Straße aufgehoben, ein zusätzliches Aufhebungsschild ist somit nicht nötig.

Der Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung fordert, dass vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten nicht geparkt werden darf. Dies gilt allerdings nur beim Parken auf der Fahrbahn, um für freie Sicht zu sorgen – trifft also in diesem Fall nicht zu, denn die Parkflächen liegen hinter der Fahrbahnkante, auf dem Gehweg.

Die Fahrzeugfahrer aus der Nebenstraße haben also freie Sicht, denn er kann bis Fahrbahnkante vorfahren was bei Parken an der Fahrbahn nicht unbedingt möglich wäre. Er muss dcies natürlich langsam und vorsichtig tun!

Bei Sichtbehinderungen an Kreuzungen könnte man nun fordern, dass mit Schildern das Parkverbot nach vorn erweitert wird. Der Gesetzgeber sagt hier allerdings, dass Verkehrszeichen und Einrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Da die Thomas-Mann-Straße nur eine untergeordneter Anliegerstraße ist, besteht diese zwingende Notwendigkeit nicht.

Hier wird das Äußerste an Sorgfalt - die Grundlage der StVO für Verhalten im Straßenverkehr - gefordert. Der Fahrer muss eben sorgsam auf den Verkehr der Hauptstraße achten und sich herantasten. Dies ist auch durchaus zumutbar, da es sich eben um eine untergeordnete Anliegerstraße mit entsprechend wenig Verkehrsaufkommen handelt. Dieses Beispiel zeigt übrigens ein typisches Dilemma der Verkehrsbehörden: Einerseits die Forderung nach Schaffung und Gewährleistung von Parkraum. Andererseits die Forderung nach einer optimalen Sicherheit.

Patrick Grabe, Pressestelle Stadt Nordhausen
Autor: nnz

Kommentare
Marie
04.08.2011, 08.36 Uhr
Anliegerstraße
Es ist wie immer! Es muss erst was Schlimmes passieren, dann wird gehandelt. Gut wenn man sich hinter Paragrafen und Verordnungen verstecken kann. Ich hoffe für die Anwohner dieser und vieler anderer "Anliegerstraßen", dass sie immer gut und wohlbehalten in den Hauptstraßenverkehr einbiegen können.

Noch ein Beispiel. Kreisel Hallesche Straße. Da kracht es beinah täglich. Schuld sind u. a. auch die Bepflanzungen auf dem Mittelstreifen. Man kann einfach nicht richtig sehen, ob ein Fahrzeug entgegenkommt. Aber beseitigt werden die auch nicht, obwohl das Problem bekannt ist. Eine andere Lösung wird auch nicht diskutiert. Ist ja ein grüner Pfeil da, wer vorher fährt ist selber Schuld. So ist das. Zum Schluss ist der Autofahrer immer selber Schuld.
jule julitschka
04.08.2011, 15.52 Uhr
Marie, wo bitte
....ist in der Halleschen Straße ein Kreisel und bitte in welchem Land auf dieser Erde kann einem im Kreisel einer entgegenkommen??? Sicher gibt es in NDH auch Straßen wo man etwas vorsichtiger herausfahren muss, aber das sagt ja der § 1 der STVO aus, Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme...aber viele denken nur noch, dass sie schneller sind als die auf der vorfahrtsberechtigten Strasse und denn mal los...ach bums und da kracht es schon und warem??? § 1 nicht beachtet oder in der Fahrschule getrieft...
Wolfi65
04.08.2011, 16.20 Uhr
Die Idee...
ist nicht schlecht, mit einem Kreisel in der Hallischen Strasse. So vielleicht am unteren Ende des Taschenberges. Der würde natürlich ganz schön reinhauen, in den täglichen Berufsverkehr-Wahnsinn. Eine Ampelanlage weniger und Strom würde auch noch gespart.

Gerast könnte dann in der Abend- und Nachtstunden auch nicht mehr so einfach durch die Hallische. Aber die LKW ´´s würden dann wieder alt aussehen und es läuft ja nun mal alles auf der Strasse.

Also Marie: Kein real existierender Kreisel in der Hallischen Strasse!
Da haben Sie bestimmt etwas verwechselt.
Kein Problem...
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