Di, 12:35 Uhr
26.07.2011
Bettensteuer und Matratzenmaut
Die Vertreter der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt sehen immer mehr Kommunen auf finanziellen Abwegen. Bestes Beispiel sei hierfür die Einführung der sogennanten "Bettensteuer", die bereits in fünf Thüringer Städten eingeführt wurde und bestehende Haushaltslöcher stopfen soll. Diese Praxis stoßt bei der IHK auf Kritik.
Die kommunalen Haushalte sind angespannt das ist nichts Neues. Aber statt Haushalte über Einsparungen zu konsolidieren, sucht so mancher Kämmerer nach neuen Einnahmequellen und beweist dabei viel Phantasie. Das bekommen jetzt vor allem Urlaubs- und Geschäftsreisende zu spüren, die immer häufiger für Hotelübernachtungen extra zur Kasse gebeten werden.
Weimar, Erfurt, Jena, Gera und jetzt auch Eisenach - fünf Thüringer Städte erheben bereits die sogenannte Bettensteuer, weitere sollen folgen, berichtet Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, der eine solche zusätzliche Belastung strikt ablehnt und davor warnt, den Bogen zu überspannen.
Die Rhein-Metropole Köln habe es vorgemacht und im Oktober 2010 eine Abgabe in Höhe von 5 Prozent auf den Übernachtungspreis eingeführt. Davon solle die Kultur in der Domstadt gefördert werden. Viele andere deutsche Städte zurzeit ungefähr 20 griffen diese Idee inzwischen auf und erheben nun nach und nach prozentuale oder feste Sätze, die der Gast zu tragen hat.
Weitere 70 Kommunen stehen in konkreten Planungen, warten aber noch auf die Urteile verschiedener Gerichte. Diese haben die Zulässigkeit einer Bettensteuer noch nicht abschließend geklärt: Während sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Mai pro Bettensteuer aussprach und das Verwaltungsgericht Köln die Kulturförderabgabe am 20. Juli für rechtmäßig erklärte, verbot das Verwaltungsgericht München die pauschale Abgabe Anfang Juli.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache sind weitere jahrelange Rechtsstreitigkeiten bis hin zum Bundesverwaltungs- oder gar zum Bundesverfassungsgericht zu erwarten. Auch die Thüringer Städte Weimar, Erfurt, Jena, Gera und Eisenach haben innerhalb weniger Monate diese Abgabe beschlossen. Suhl will sie im Herbst einführen.
Eine Kulturförderung ist bei der Regelung nicht als Verwendungszweck festgeschrieben. Sie ist somit unsinnig und dient lediglich der Haushaltsanierung, kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Dies stehe in krassem Widerspruch zum Bestreben der Städte, sich wirtschaftsfreundlich zu profilieren und den Tourismus anzukurbeln. Darüber hinaus treffe die Abgabe auch Geschäftsreisende, die das Kulturangebot häufig gar nicht interessiert. Für sie sei die Übernachtung keine freiwillige Entscheidung, sondern notwendige Folge beruflicher Tätigkeit. Wenn überhaupt Abgaben für die Nutzung des örtlichen Kulturangebotes erhoben werden, dann doch bitte nur dort, wo Gäste die Leistungen auch in Anspruch nehmen, beispielsweise in Museen, fordert der IHK-Chef.
Hotels und Pensionen bezahlten schon Gewerbesteuer vor Ort und die Gemeinden erhielten einen Teil der Umsatzsteuer sowie der örtlichen Einkommensteuer. Damit ist die Finanzierung der kommunalen Aufwendungen und öffentlichen Infrastruktur bereits abgegolten, ist sich Grusser sicher.
Im Übrigen sei die Branche so das Ergebnis der Tourismusumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) durchaus bereit, selbst weitere Mittel für das Tourismusmarketing aufzubringen. Voraussetzung wäre hier allerdings eine Bestandsaufnahme der bisherigen Einnahmen, Transparenz über die damit finanzierten Maßnahmen sowie Vereinbarungen, die Mittel effektiver einzusetzen. Die IHKs vor Ort stünden jedenfalls bereit, einen solchen Beteiligungsprozess zu moderieren.
Autor: nnzDie kommunalen Haushalte sind angespannt das ist nichts Neues. Aber statt Haushalte über Einsparungen zu konsolidieren, sucht so mancher Kämmerer nach neuen Einnahmequellen und beweist dabei viel Phantasie. Das bekommen jetzt vor allem Urlaubs- und Geschäftsreisende zu spüren, die immer häufiger für Hotelübernachtungen extra zur Kasse gebeten werden.
Weimar, Erfurt, Jena, Gera und jetzt auch Eisenach - fünf Thüringer Städte erheben bereits die sogenannte Bettensteuer, weitere sollen folgen, berichtet Gerald Grusser, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt, der eine solche zusätzliche Belastung strikt ablehnt und davor warnt, den Bogen zu überspannen.
Die Rhein-Metropole Köln habe es vorgemacht und im Oktober 2010 eine Abgabe in Höhe von 5 Prozent auf den Übernachtungspreis eingeführt. Davon solle die Kultur in der Domstadt gefördert werden. Viele andere deutsche Städte zurzeit ungefähr 20 griffen diese Idee inzwischen auf und erheben nun nach und nach prozentuale oder feste Sätze, die der Gast zu tragen hat.
Weitere 70 Kommunen stehen in konkreten Planungen, warten aber noch auf die Urteile verschiedener Gerichte. Diese haben die Zulässigkeit einer Bettensteuer noch nicht abschließend geklärt: Während sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz im Mai pro Bettensteuer aussprach und das Verwaltungsgericht Köln die Kulturförderabgabe am 20. Juli für rechtmäßig erklärte, verbot das Verwaltungsgericht München die pauschale Abgabe Anfang Juli.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache sind weitere jahrelange Rechtsstreitigkeiten bis hin zum Bundesverwaltungs- oder gar zum Bundesverfassungsgericht zu erwarten. Auch die Thüringer Städte Weimar, Erfurt, Jena, Gera und Eisenach haben innerhalb weniger Monate diese Abgabe beschlossen. Suhl will sie im Herbst einführen.
Eine Kulturförderung ist bei der Regelung nicht als Verwendungszweck festgeschrieben. Sie ist somit unsinnig und dient lediglich der Haushaltsanierung, kritisiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Dies stehe in krassem Widerspruch zum Bestreben der Städte, sich wirtschaftsfreundlich zu profilieren und den Tourismus anzukurbeln. Darüber hinaus treffe die Abgabe auch Geschäftsreisende, die das Kulturangebot häufig gar nicht interessiert. Für sie sei die Übernachtung keine freiwillige Entscheidung, sondern notwendige Folge beruflicher Tätigkeit. Wenn überhaupt Abgaben für die Nutzung des örtlichen Kulturangebotes erhoben werden, dann doch bitte nur dort, wo Gäste die Leistungen auch in Anspruch nehmen, beispielsweise in Museen, fordert der IHK-Chef.
Hotels und Pensionen bezahlten schon Gewerbesteuer vor Ort und die Gemeinden erhielten einen Teil der Umsatzsteuer sowie der örtlichen Einkommensteuer. Damit ist die Finanzierung der kommunalen Aufwendungen und öffentlichen Infrastruktur bereits abgegolten, ist sich Grusser sicher.
Im Übrigen sei die Branche so das Ergebnis der Tourismusumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) durchaus bereit, selbst weitere Mittel für das Tourismusmarketing aufzubringen. Voraussetzung wäre hier allerdings eine Bestandsaufnahme der bisherigen Einnahmen, Transparenz über die damit finanzierten Maßnahmen sowie Vereinbarungen, die Mittel effektiver einzusetzen. Die IHKs vor Ort stünden jedenfalls bereit, einen solchen Beteiligungsprozess zu moderieren.

