Mi, 09:12 Uhr
06.08.2003
IHK Erfurt begrüßt Reform
Nordhausen (nnz). Endlich mal was Vernünftiges von Rot-Grün, meint die IHK in Erfurt: Die Bundesregierung will mit einer Reform des Insolvenzgeldes dem rapiden Anstieg der Beiträge begegnen. Wie sich das für die Unternehmen auswirkt, das hat die nnz erfahren.
Über die so genannte Insolvenzgeldumlage der Unternehmen werden den Beschäftigten von Konkursbetrieben durch die Arbeitsämter bis zu drei Nettomonatsgehälter erstattet. Wegen der 2002 auf ein neues Rekordniveau gestiegenen Firmenpleiten kletterte nach Angaben der IHK Erfurt das in Thüringen ausgezahlte Insolvenzgeld von 53,7 auf 64,2 Millionen Euro und führte zu Mehrbelastungen der Firmen zwischen 30 und 40 Prozent.
"Die Bundesregierung greift endlich den Reformvorschlag der Kammerorganisation auf", informiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Dazu sei geplant, das Insolvenzgeld auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (zur Zeit monatlich 5.100 Euro in West- und 4.250 Euro in Ostdeutschland) zu begrenzen. Des Weiteren sollen die bislang aus dem Insolvenzgeld finanzierten Säumniszuschläge an die Sozialversicherung gestrichen werden. "Ein vernünftiger und richtiger Ansatz, der die Firmen entlastet", so Grusser. Er müsse jetzt schnellstens umgesetzt werden, da auch im bisherigen Jahresverlauf keine Entspannung in Sicht sei. So stieg die Zahl der Insolvenzen in Thüringen von Januar bis Mai um 20 Prozent auf 1.253 gegenüber noch 1.044 im Vorjahreszeitraum.
Für 2004 habe das Bundeswirtschaftsministerium eine Weiterführung der Reform des Insolvenzgeldes in Aussicht gestellt. Dann sollen auch Forderungen der Kammerorganisation nach größerer Transparenz der Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaften aufgegriffen werden.
Autor: nnzÜber die so genannte Insolvenzgeldumlage der Unternehmen werden den Beschäftigten von Konkursbetrieben durch die Arbeitsämter bis zu drei Nettomonatsgehälter erstattet. Wegen der 2002 auf ein neues Rekordniveau gestiegenen Firmenpleiten kletterte nach Angaben der IHK Erfurt das in Thüringen ausgezahlte Insolvenzgeld von 53,7 auf 64,2 Millionen Euro und führte zu Mehrbelastungen der Firmen zwischen 30 und 40 Prozent.
"Die Bundesregierung greift endlich den Reformvorschlag der Kammerorganisation auf", informiert IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Dazu sei geplant, das Insolvenzgeld auf die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (zur Zeit monatlich 5.100 Euro in West- und 4.250 Euro in Ostdeutschland) zu begrenzen. Des Weiteren sollen die bislang aus dem Insolvenzgeld finanzierten Säumniszuschläge an die Sozialversicherung gestrichen werden. "Ein vernünftiger und richtiger Ansatz, der die Firmen entlastet", so Grusser. Er müsse jetzt schnellstens umgesetzt werden, da auch im bisherigen Jahresverlauf keine Entspannung in Sicht sei. So stieg die Zahl der Insolvenzen in Thüringen von Januar bis Mai um 20 Prozent auf 1.253 gegenüber noch 1.044 im Vorjahreszeitraum.
Für 2004 habe das Bundeswirtschaftsministerium eine Weiterführung der Reform des Insolvenzgeldes in Aussicht gestellt. Dann sollen auch Forderungen der Kammerorganisation nach größerer Transparenz der Beitragsbescheide der Berufsgenossenschaften aufgegriffen werden.


