Do, 09:39 Uhr
31.07.2003
Mit Dumping in den Ruin
Nordhausen (nnz). Die Nordthüringer IG Bauen-Agrar-Umwelt verteidigt den neuen Mindestlohn im Baugewerbe. Gleichzeitig wirft Hartmut Koch den Arbeitgebern einen Bruch der Tarifverträge vor. Mehr dazu wie immer in Ihrer nnz.
Auf scharfe Kritik der IG Bauen-Agrar-Umwelt stieß der Vorstoß sächsischer Bauarbeitgeberverbände gegen die Einführung des zweiten Mindestlohnes am 1. September 2003. Die sächsischen Bauarbeitgeber leisten einen Offenbarungseid, wenn sie den mit ihnen ausgehandelten Tarifvertrag Mindestlohn nun nicht anwenden wollen. Heißt das doch im Klartext, dass sie sich an die eigenen Tarifverträge nicht mehr halten wollen, erklärte IG BAU-Geschäftsführer Hartmut Koch in Nordhausen.
Mit diesem Vorgehen legen die sächsischen Bauarbeitgeber die Axt an die Tarifautonomie und zerstören die Fundamente eine der tragenden Säulen unserer Demokratie, so Koch weiter. Besonders pikant: Der Hauptgeschäftsführer dieses Verbandes, Klaus Bertram, saß bis zum Schluss bei den Tarifverhandlungen am Tisch.
Der neue Mindestlohn 2 beträgt ab dem 1. September 2004 im Osten 10,01 Euro (West: 12,47 Euro) und gilt für alle einfachen Bauarbeiten in nicht tarifgebundenen Betrieben. Er konnte im vergangenen Jahr nur im Streik durchgesetzt werden und soll Lohndumping zu Lasten des heimischen Baugewerbes verhindern. Gerade im Jahr vor der EU-Osterweiterung eine existenzielle Aufgabe, erklärte der IG BAU-Geschäftsführer.
Der Mindestlohn 2 wurde zudem erst ein Jahr nach dem Tarifabschluss des Jahres 2002 wirksam, damit sich die Betriebe darauf einstellen können. Jetzt haben diese Betriebe ein Jahr nichts getan und versuchen nun, im Sommerloch abzutauchen sagte Koch.
Die Bundesregierung habe in vollem Recht den Willen beider Tarifvertragsparteien umgesetzt und die Mindestlohnverordnung erlassen. Daran zu rütteln sei grob fahrlässig. Der Sächsische Baugewerbeverband und andere tun ihren Betrieben keinen Gefallen, wenn sie der Dumpingkonkurrenz Tür und Tor öffnen - es sei denn, sie unterbieten diese noch und wirtschaften sich so selbst in den Ruin", so der IG BAU-Geschäftsführer.
Autor: nnzAuf scharfe Kritik der IG Bauen-Agrar-Umwelt stieß der Vorstoß sächsischer Bauarbeitgeberverbände gegen die Einführung des zweiten Mindestlohnes am 1. September 2003. Die sächsischen Bauarbeitgeber leisten einen Offenbarungseid, wenn sie den mit ihnen ausgehandelten Tarifvertrag Mindestlohn nun nicht anwenden wollen. Heißt das doch im Klartext, dass sie sich an die eigenen Tarifverträge nicht mehr halten wollen, erklärte IG BAU-Geschäftsführer Hartmut Koch in Nordhausen.
Mit diesem Vorgehen legen die sächsischen Bauarbeitgeber die Axt an die Tarifautonomie und zerstören die Fundamente eine der tragenden Säulen unserer Demokratie, so Koch weiter. Besonders pikant: Der Hauptgeschäftsführer dieses Verbandes, Klaus Bertram, saß bis zum Schluss bei den Tarifverhandlungen am Tisch.
Der neue Mindestlohn 2 beträgt ab dem 1. September 2004 im Osten 10,01 Euro (West: 12,47 Euro) und gilt für alle einfachen Bauarbeiten in nicht tarifgebundenen Betrieben. Er konnte im vergangenen Jahr nur im Streik durchgesetzt werden und soll Lohndumping zu Lasten des heimischen Baugewerbes verhindern. Gerade im Jahr vor der EU-Osterweiterung eine existenzielle Aufgabe, erklärte der IG BAU-Geschäftsführer.
Der Mindestlohn 2 wurde zudem erst ein Jahr nach dem Tarifabschluss des Jahres 2002 wirksam, damit sich die Betriebe darauf einstellen können. Jetzt haben diese Betriebe ein Jahr nichts getan und versuchen nun, im Sommerloch abzutauchen sagte Koch.
Die Bundesregierung habe in vollem Recht den Willen beider Tarifvertragsparteien umgesetzt und die Mindestlohnverordnung erlassen. Daran zu rütteln sei grob fahrlässig. Der Sächsische Baugewerbeverband und andere tun ihren Betrieben keinen Gefallen, wenn sie der Dumpingkonkurrenz Tür und Tor öffnen - es sei denn, sie unterbieten diese noch und wirtschaften sich so selbst in den Ruin", so der IG BAU-Geschäftsführer.


