Mo, 12:10 Uhr
20.06.2011
Richter Kropp: Nicht müde Autofahren
Es gibt im gesellschaftlichen Zusammenleben gewisse Grundregeln, wie Mit vollem Mund spricht man nicht und andere, die uns schon von unseren Eltern mitgegeben wurde. Als wir selbst älter wurden, waren es Institutionen wie die Fahrschule, welche uns mit solchen Lebensweisheiten versorgten. Eine solche Lebensweisheit lautet: Müde geh zur Ruh und fahre nicht mit dem PKW!...
So aber geschehen am 17. Mai des vergangenen Jahres auf der B 4 Richtung Sondershausen, als ein 18jähriger Heranwachsender seinen PKW VW Golf lenkte, obwohl er infolge Übermüdung fahruntüchtig war. So überfiel ihn der sogenannte Sekundenschlaf und er kam mit seinem PKW nach links von der Fahrbahn ab. Er stieß mehrfach mit dem Fahrzeug gegen die Leitplanke auf der Gegenfahrbahn und schlitterte dann weiter in den Gegenverkehr.
Eine im Gegenverkehr befindliche Zeugin konnte ihren Wagen gerade noch so abbremsen, dass der Fahranfänger in einem Abstand von etwa einem halben Meter filmreif vor ihr zum Stehen kam. An den Leitplanken entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.115,45 Euro. Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass es nicht zu größeren Schäden oder gar einem Personenschaden gekommen ist.
Noch am Unfallort erklärte der Heranwachsende gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten, dass er wegen Übermüdung am Steuer eingeschlafen sei. Anlass für die Staatsanwaltschaft Mühlhausen, gegen den Autofahrer wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu ermitteln. Dies hatte zur Folge, dass wenige Wochen später sein Führerschein beschlagnahmt wurde. Denn die Gefährdung des Straßenverkehrs stellt einen Regelfall für einen Führerscheinentzug dar. Die Gefährlichkeit des Handelns des Angeklagten steht in diesem Fall einem Autofahrer gleich, welcher betrunken fährt.
Eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mühlhausen folgte. Der Sondershäuser Jugendrichter Gerald Fierenz sprach jetzt das Urteil, nachdem eine Jugendkammer des Landgerichts die Richtigkeit der Führerscheinbeschlagnahme bestätigt hatte: 40 Stunden gemeinnützige Arbeit und weitere 3 Monate Führerscheinentzug sind das Ergebnis seines jetzt rechtskräftigen Urteils. Die Geständigkeit des Angeklagten, eine Vorstrafe und die hohe Gefährlichkeit seines Handelns waren die entscheidenden Kriterien für dieses Urteil.
Es bleibt zu hoffen, dass der Angeklagte und andere sich in ähnlichen Situationen an alte Lebensweisheiten erinnern: Müde bin ich, geh zur Ruh… oder Aus Schaden wird man klug!
Autor: nnzSo aber geschehen am 17. Mai des vergangenen Jahres auf der B 4 Richtung Sondershausen, als ein 18jähriger Heranwachsender seinen PKW VW Golf lenkte, obwohl er infolge Übermüdung fahruntüchtig war. So überfiel ihn der sogenannte Sekundenschlaf und er kam mit seinem PKW nach links von der Fahrbahn ab. Er stieß mehrfach mit dem Fahrzeug gegen die Leitplanke auf der Gegenfahrbahn und schlitterte dann weiter in den Gegenverkehr.
Eine im Gegenverkehr befindliche Zeugin konnte ihren Wagen gerade noch so abbremsen, dass der Fahranfänger in einem Abstand von etwa einem halben Meter filmreif vor ihr zum Stehen kam. An den Leitplanken entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.115,45 Euro. Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass es nicht zu größeren Schäden oder gar einem Personenschaden gekommen ist.
Noch am Unfallort erklärte der Heranwachsende gegenüber den herbeigerufenen Polizeibeamten, dass er wegen Übermüdung am Steuer eingeschlafen sei. Anlass für die Staatsanwaltschaft Mühlhausen, gegen den Autofahrer wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu ermitteln. Dies hatte zur Folge, dass wenige Wochen später sein Führerschein beschlagnahmt wurde. Denn die Gefährdung des Straßenverkehrs stellt einen Regelfall für einen Führerscheinentzug dar. Die Gefährlichkeit des Handelns des Angeklagten steht in diesem Fall einem Autofahrer gleich, welcher betrunken fährt.
Eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mühlhausen folgte. Der Sondershäuser Jugendrichter Gerald Fierenz sprach jetzt das Urteil, nachdem eine Jugendkammer des Landgerichts die Richtigkeit der Führerscheinbeschlagnahme bestätigt hatte: 40 Stunden gemeinnützige Arbeit und weitere 3 Monate Führerscheinentzug sind das Ergebnis seines jetzt rechtskräftigen Urteils. Die Geständigkeit des Angeklagten, eine Vorstrafe und die hohe Gefährlichkeit seines Handelns waren die entscheidenden Kriterien für dieses Urteil.
Es bleibt zu hoffen, dass der Angeklagte und andere sich in ähnlichen Situationen an alte Lebensweisheiten erinnern: Müde bin ich, geh zur Ruh… oder Aus Schaden wird man klug!


