Mi, 14:07 Uhr
02.07.2003
Schwerstarbeit für Apotheker
Nordhausen/Heringen (nnz). Auf die Apotheker des Landkreises Nordhausen kam in den zurückliegenden Tagen Schwerstarbeit zu. Vor allem im Warenlager. Die nnz wie immer mit den Hintergründen...
Am 30. Juni 2003 erlosch die Verkehrsfähigkeit von mehr als 5.000 Arzneimitteln, weil deren Hersteller freiwillig auf eine Nachzulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verzichtet hatten. Diese Nachzulassung ist für alle Arzneimittel nötig, die bereits vor 1978 im Verkehr waren oder nach DDR Recht Arzneimittelstatus hatten. Diese Arzneimittel besaßen bisher eine fiktive Zulassung, erklärt der Heringer Apotheker Christian Worbes der nnz, das heißt, sie durften für einen begrenzten Zeitraum, ohne die seit 1978 vorgeschriebene Zulassung in den Apotheken verkauft werden. Diese Zeit ist für viele Präparate jetzt abgelaufen.
Dabei befinden sich keineswegs nur bedenkliche Arzneimittel auf der sogenannten Löschliste, erläutert Worbes, sondern auch sehr bekannte und namhafte Präparate, gerade aus den neuen Bundesländern. Das Zulassungsverfahren für Arzneimittel ist sehr aufwendig und mit immensen Kosten verbunden. Dabei ist die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneistoffe in klinischen Studien nachzuweisen. Die damit verbundenen Kosten können viele Hersteller einfach nicht schultern und so werden durchaus wirksame und gut verträgliche Medikamente in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen, weil Ihnen diese Studien fehlen.
Allerdings stehen die Thüringer Apotheker dem Ziel der Maßnahmen aufgeschlossen gegenüber. Arzneimittel sind eine Ware mit besonderem Charakter, deren Sicherheit zuverlässig gewährleistet sein muss und dies geschieht nun einmal durch klinische Studien, so der Apotheker weiter. Sich und seine Kollegen sieht der Gebietsvertrauensapotheker vor einer riesigen Aufgabe. 5.000 Präparate, die gestern noch verordnet worden sind, dürfen heute nicht mehr an den Patienten abgegeben werden. Kein Arzt und kein Apotheker kann diese Liste, die immerhin stolze 305 Seiten umfasst, komplett im Kopf haben, bemerkt er.
Um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten haben Thüringens Apotheker in den letzten Wochen ihre Warenlager überprüft, betroffene Präparate aussortiert und das Gespräch mit Ärzten und Patienten gesucht. Allein vom Äußeren kann man nicht immer auf die Zulässigkeit des Präparates schließen, aber unsere Patienten wissen um die schwierige Situation und haben Verständnis.
Autor: nnzAm 30. Juni 2003 erlosch die Verkehrsfähigkeit von mehr als 5.000 Arzneimitteln, weil deren Hersteller freiwillig auf eine Nachzulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verzichtet hatten. Diese Nachzulassung ist für alle Arzneimittel nötig, die bereits vor 1978 im Verkehr waren oder nach DDR Recht Arzneimittelstatus hatten. Diese Arzneimittel besaßen bisher eine fiktive Zulassung, erklärt der Heringer Apotheker Christian Worbes der nnz, das heißt, sie durften für einen begrenzten Zeitraum, ohne die seit 1978 vorgeschriebene Zulassung in den Apotheken verkauft werden. Diese Zeit ist für viele Präparate jetzt abgelaufen.
Dabei befinden sich keineswegs nur bedenkliche Arzneimittel auf der sogenannten Löschliste, erläutert Worbes, sondern auch sehr bekannte und namhafte Präparate, gerade aus den neuen Bundesländern. Das Zulassungsverfahren für Arzneimittel ist sehr aufwendig und mit immensen Kosten verbunden. Dabei ist die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneistoffe in klinischen Studien nachzuweisen. Die damit verbundenen Kosten können viele Hersteller einfach nicht schultern und so werden durchaus wirksame und gut verträgliche Medikamente in Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen, weil Ihnen diese Studien fehlen.
Allerdings stehen die Thüringer Apotheker dem Ziel der Maßnahmen aufgeschlossen gegenüber. Arzneimittel sind eine Ware mit besonderem Charakter, deren Sicherheit zuverlässig gewährleistet sein muss und dies geschieht nun einmal durch klinische Studien, so der Apotheker weiter. Sich und seine Kollegen sieht der Gebietsvertrauensapotheker vor einer riesigen Aufgabe. 5.000 Präparate, die gestern noch verordnet worden sind, dürfen heute nicht mehr an den Patienten abgegeben werden. Kein Arzt und kein Apotheker kann diese Liste, die immerhin stolze 305 Seiten umfasst, komplett im Kopf haben, bemerkt er.
Um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten haben Thüringens Apotheker in den letzten Wochen ihre Warenlager überprüft, betroffene Präparate aussortiert und das Gespräch mit Ärzten und Patienten gesucht. Allein vom Äußeren kann man nicht immer auf die Zulässigkeit des Präparates schließen, aber unsere Patienten wissen um die schwierige Situation und haben Verständnis.

