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Do, 15:08 Uhr
31.03.2011

Gemeinsame Anlaufstelle

Wer Leistungen aus dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket beantragen will, kann sich ab morgen an ein eigens eingerichtetes Büro am Dienstsitz des Jobcenters des Landkreises Nordhausen in der Uferstraße wenden. nnz erläutert die Formalitäten und Einzelheiten...


Zuständig für die Leistungen ist einerseits das Jobcenter für alle Bezieher vom Arbeitslosengeld II, andererseits der Fachbereich Jugend und Soziales des Landratsamtes für alle Wohngeldempfänger sowie Einwohner des Landkreises, die Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bekommen. „Wir wollen, dass die Leistungsberechtigten ihre Anträge ganz unkompliziert stellen können, deshalb schaffen wir diese Bürogemeinschaft als gemeinsame Anlaufstelle mit dem Jobcenter“, begründet Christine Wagner, Fachbereichsleiterin Jugend und Soziales die Entscheidung, keinen gesonderten Anlaufpunkt im Landratsamt einzurichten.

„Wir wollten für die Antragsteller einen Zuständigkeitsdschungel vermeiden und trotz getrennter Zuständigkeiten die Aufgabe gemeinsam angehen“, ergänzt Marc Hesse, zuständiger Teamleiter im Jobcenter. Positiver Nebeneffekt: Der Verwaltungsaufwand verringert sich, so dass diese neue Aufgabe möglichst geringe Verwaltungskosten mit sich bringt.

Wer Fragen hat oder einen Antrag stellen will, sollte sich im ersten Schritt am Empfang des Jobcenters melden, der dann an die zuständigen Mitarbeiter verweist. Das Gesetz tritt zum 1. April in Kraft, gilt aber rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. Wer Aufwendungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im ersten Quartal hatte, muss bis zum 30. April den Antrag einreichen, um rückwirkend eine Erstattung zu erhalten.

„Im Wesentlichen werden die Leistungen als Gutschein ausgereicht oder direkt mit dem Anbieter verrechnet“, sagt Marc Hesse. Für folgende Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets trifft dieses zu: Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten, einen Zuschuss zum Mittagessen in Kitas und Schulen, Lernförderung für Schüler, bei denen in Absprache mit der Schule ein zusätzlicher Bedarf gesehen wird und die Teilnehme am kulturellen und sozialen Leben. Dazu zählen zum Beispiel Vereinsbeiträge, künstlerischer Unterricht, kulturelle Angebote und Freizeiten.

Jedes berechtigte Kind erhält dafür 10 Euro im Monat, das Geld kann aber auch über den Bewilligungszeitraum angespart werden, beispielsweise für ein Ferienlager im Sommer. Als Geldleistungen werden weiter 100 Euro je Schuljahr für Schulbedarf ausgezahlt, jetzt gesplittet auf 70 und 30 Euro, sowie die Schülerbeförderung. Letzteres gilt nur für eine kleine Zielgruppe, denn für die meisten Schüler übernimmt der Schulträger die Fahrkosten ab einer bestimmten Entfernung zur Schule.

Im Landkreis Nordhausen können rund 3.500 Kinder und Jugendliche vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren, das die Bundesregierung im Zuge der Neuregelungen im SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz auf den Weg gebracht hat. „Trotz der Kürze der Zeit haben wir uns intensiv auf die Umsetzung des Bildungspakets vorbereitet“, so Fachbereichsleiterin Christine Wagner. „Wir haben mit allen Anbietern von Lernförderung und Schulessen gesprochen und sind auf eine große Bereitschaft gestoßen, uns dabei zu unterstützen, die neuen Leistungen möglichst einfach und schnell für die Antragsteller umzusetzen“, ergänzt Marc Hesse vom Jobcenter.

Die Antragsformulare für die einzelnen Leistungen werden auch im Internet unter www.landratsamt-nordhausen.de im Menüpunkt Landratsamt unter Jobcenter zum Herunterladen und Ausdrucken bereitgestellt. Das Bundesarbeitsministerium hat zudem eine Internetseite eingerichtet, die erste Fragen beantwortet: www.bildungspaket.bmas.de.
Autor: nnz

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