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Fr, 10:58 Uhr
21.03.2003

150.000 Euro als Vergleich

Nordhausen/Mühlhausen (nnz). An der Zivilkammer des Mühlhäuser Landgericht wird seit längerer Zeit in einem Rechtsstreit zwischen der Johanniter Unfall-Hilfe und dem Christlichen Schulzentrum in Nordhausen verhandelt. Die JUH will Geld. Jetzt soll es zu einem Vergleich gekommen sein, bitter für das Schulzentrum.


Der Nordhäuser Kreisverband der Johanniter Unfall-Hilfe war nach dem Wechsel an der Spitze auf einige Ungereimtheiten gestoßen. nnz hatte darüber ausführlich berichtet. Mehrere Mitarbeiter mussten die JUH verlassen, auch der damalige Vorstand. Der Landesverband strengte mehrere Verfahren und Klagen an und erstattete Anzeigen. Eine der Klagen richtete sich gegen die Zahlung von damals rund 300.000 Mark an das Christliche Schulzentrum in Nordhausen. Das Geld, so behauptete die JUH, sei direkt und damit unrechtmäßig in mehreren Tranchen vom JUH-Konto auf das Konto des Schulzentrums gewechselt. Im Trägerverein des Schulzentrums hatte und hat auch der JUH-Vorstand das Sagen.

Die Johanniter wollten auf jeden Fall das gezahlte Geld zurück und reichten eine Zivilklage beim Landgericht in Mühlhausen ein. Die erste Verhandlungsrunde gab es Ende Januar, heute soll ein weiterer Teil folgen. Nach Informationen der nnz soll der heutige Termin allerdings nur noch eine Formsache sein. Das Christliche Schulzentrum soll einen Vergleich angeboten und bereits die 150.000 Euro an die JUH gezahlt haben. Hinzu kommt vermutlich noch die Übernahme der Prozesskosten.

Der Vorgang der Zuwendung datiert aus dem Jahr 1997, damals sei das Schulzentrum davon ausgegangen, dass es sich um rechtmäßiges Geld in Form einer Spende gehandelt habe. „Wir konnten die 300.000 Mark damals gut gebrauchen“, räumt Superintendent Curt Stauss auf nnz-Nachfrage ein. Den Vergleich habe man jetzt vorgeschlagen, um vielleicht noch größeren Schaden abzuwenden, denn eigentlich wollte die JUH auch noch 42.000 Euro Zinsen, die seit 1997 aufgelaufen seien. Und vor Gericht sei man sich hinsichtlich des Ergebnisses nie sicher.

Dem Christlichen Schulzentrum in Nordhausen wurde letztlich mit den damaligen Überweisungen ein „Bärendienst“ erwiesen. Jetzt reißt die Rückzahlung ein tiefes Loch in das finanzielle Budget der Einrichtung. Geld, das eigentlich für den weiteren Aufbau gebraucht werden könnte. „Wir können die Gehälter unserer Mitarbeiter nur noch bis zum Sommer zahlen, dann ist Schluß“, so der Superintendent. Der will nun Spenden auftreiben und verstärkt an die Tür von Kultusminister Krapp in Erfurt klopfen. Zwar gibt es eine Anerkennung einer konfessionellen Schule seitens des Landes erst nach drei Jahren, eine finanzielle Unterstützung ist jedoch schon eher möglich.

Und da könnte nicht nur der Umstand der Geldnöte den Minister überzeugen, sondern auch der Fakt, dass die Christliche Regelschule in Nordhausen die bislang einzige in den neuen Bundesländern ist. Die Zahlung der 150.000 Euro werde der Zusammenarbeit der Schulzentrums mit Stefan N. keinen Abbruch tun. „Herr N. leistet eine hervorragende Arbeit für das Zentrum und das möge er auch weiter tun“, meinte Stauss abschließend.
Autor: nnz

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