Mo, 10:29 Uhr
22.11.2010
Richter Kropp: Schmierereien am Gericht
Wieder einmal hat sich in Sondershausen ein Künstler an öffentlichen Gebäuden verewigt. Jedoch handelt es sich dabei nicht etwa um einen Miro oder Picasso, so dass die Stadt berechtigten Stolz auf einen Nachwuchsstar hätte...
Nein, Kevin S. (23, Name geändert) ist ledig und arbeitet in einer Behindertenwerkstatt. Die Nacht vom 7. auf den 8. März des vergangenen Jahres war dann aber seine Nacht. Mit seinen Schmierereien, die wirklich mit Kunst nichts mehr zu tun haben, bedeckte er zahlreiche öffentliche Gebäude. Dabei hatte Kevin S. eine geschickte Auswahl getroffen. Zu erst besuchte er das Gebäude der Polizeiinspektion Kyffhäuser, das er mit den gemalten Worten Ehre Satan zu verbessern glaubte.
Die Kyffhäusersparkasse war dann die nächste Station auf dieser Reise. Hier wurden zahlreiche Wände unter anderem mit den Worten Tot der Menschen beschmiert. Auch das gegenüberliegende Gebäude des Amtsgerichts Sondershausen hatte die zweifelhafte Ehre mit den Worten Satan und Tot ausgezeichnet zu werden. Nach weiteren Gebäuden endete die Nacht mit einem Gesamtschaden von 1000. Euro.
Noch am Sonntagnachmittag des Tattages mussten der Direktor des Amtsgerichts und ein Wachtmeister unter Zuhilfenahme von Putzmitteln diese Graffitis beiseitigen, um Schäden vom Haus abzuwehren.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen musste Kevin S. sich dann wegen mehrfacher Sachbeschädigung verantworten. Seiner Einlassung, er habe nicht gewusst, dass dies verboten sei, wollte Amtsrichter Gerald Fierenz dann aber keinen Glauben schenken. Der Angeklagte, der an einem Borderline-Syndrom leidet, hatte nämlich gleichzeitig eingeräumt, er würde solche Taten üblicherweise nachts begehen, um nicht erwischt zu werden.
Wegen Sachbeschädigung in sechs Fällen wurde er dann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Da es die erste Freiheitsstrafe war, wurde diese noch einmal zur Bewährung ausgesetzt. In der zweijährigen Bewährungszeit hat S. 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Es bleibt zu hoffen, dass S. sein Künstlertum in anderen Bahnen auslebt. Dabei werden ihm die Arbeitsstunden sicherlich Hilfe und Denkanreiz sein. Das Verfahren weckt nicht zuletzt Erinnerungen an 2008, wo ein verhinderter Künstler die Gerichtstoilette verschmierte und die Gestalt des Sondershäuser Jugendrichters Christian Kropp verunglimpfte.
Autor: nnzNein, Kevin S. (23, Name geändert) ist ledig und arbeitet in einer Behindertenwerkstatt. Die Nacht vom 7. auf den 8. März des vergangenen Jahres war dann aber seine Nacht. Mit seinen Schmierereien, die wirklich mit Kunst nichts mehr zu tun haben, bedeckte er zahlreiche öffentliche Gebäude. Dabei hatte Kevin S. eine geschickte Auswahl getroffen. Zu erst besuchte er das Gebäude der Polizeiinspektion Kyffhäuser, das er mit den gemalten Worten Ehre Satan zu verbessern glaubte.
Die Kyffhäusersparkasse war dann die nächste Station auf dieser Reise. Hier wurden zahlreiche Wände unter anderem mit den Worten Tot der Menschen beschmiert. Auch das gegenüberliegende Gebäude des Amtsgerichts Sondershausen hatte die zweifelhafte Ehre mit den Worten Satan und Tot ausgezeichnet zu werden. Nach weiteren Gebäuden endete die Nacht mit einem Gesamtschaden von 1000. Euro.
Noch am Sonntagnachmittag des Tattages mussten der Direktor des Amtsgerichts und ein Wachtmeister unter Zuhilfenahme von Putzmitteln diese Graffitis beiseitigen, um Schäden vom Haus abzuwehren.
In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen musste Kevin S. sich dann wegen mehrfacher Sachbeschädigung verantworten. Seiner Einlassung, er habe nicht gewusst, dass dies verboten sei, wollte Amtsrichter Gerald Fierenz dann aber keinen Glauben schenken. Der Angeklagte, der an einem Borderline-Syndrom leidet, hatte nämlich gleichzeitig eingeräumt, er würde solche Taten üblicherweise nachts begehen, um nicht erwischt zu werden.
Wegen Sachbeschädigung in sechs Fällen wurde er dann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Da es die erste Freiheitsstrafe war, wurde diese noch einmal zur Bewährung ausgesetzt. In der zweijährigen Bewährungszeit hat S. 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Es bleibt zu hoffen, dass S. sein Künstlertum in anderen Bahnen auslebt. Dabei werden ihm die Arbeitsstunden sicherlich Hilfe und Denkanreiz sein. Das Verfahren weckt nicht zuletzt Erinnerungen an 2008, wo ein verhinderter Künstler die Gerichtstoilette verschmierte und die Gestalt des Sondershäuser Jugendrichters Christian Kropp verunglimpfte.


