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Fr, 09:26 Uhr
14.03.2003

Schon getauscht?

Nordhausen (nnz). Haben Sie noch einen DDR-Führschein in der Tasche? Der behält zwar noch seine Gültigkeit, aber es soll schon einige Probleme geben. Weitere Infos dazu wie immer mit einem Klick auf MEHR.


Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Nordhausen möchte auf zwei Dinge in Bezug auf einen Umtausch des Führerscheines hinweisen: Zwar ist im Augenblick die Urlaubsstimmung gedämpft. Wer aber trotzdem in seinem Urlaub in das Ausland fahren möchte, dem wird empfohlen, vorher seinen Führerschein in einen EU-Kartenführerschein, wenn es nicht schon erfolgt ist, umzutauschen.

Es ist richtig, dass alle alten Führerscheine (auch die DDR-Führerscheine) bisher ihre Gültigkeit behalten haben. Nur die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt, dass das nicht alle ausländischen Polizisten, die Führerscheine kontrollieren, wissen. So sind Probleme aus Spanien, Griechenland, Irland und Österreich bekannt geworden. Diesen unnötigen Ärger kann man sich von vornherein ersparen, wenn vor Urlaubsantritt ein EU-Kartenführerschein vorhanden ist. Der Umtausch sollte mindestens vier Wochen vor Urlaubsbeginn beantragt werden, denn solange dauert die Herstellung des Führerscheins in der Bundesdruckerei in Berlin. Bürger, die außerhalb Europas ihren Urlaub verbringen wollen, benötigen zusätzlich einen internationalen Führerschein.

Es gibt einige Bürger, die einen Umtausch in einen EU-Kartenführerschein beantragt, dann aber vergessen haben, den Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abzuholen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Fahrerlaubnisbehörde nicht abgeholte Führerscheine nach spätestens fünf Jahren für ungültig erklärt und sie vernichtet. Wenn danach der Betroffene seinen Führerschein in Empfang nehmen will, muss er die gesamte Umtauschprozedur noch einmal durchlaufen und die damit verbundenen Gebühren ein zweites Mal entrichten.
Autor: nnz

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