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Do, 15:45 Uhr
11.11.2010

nnz-Polizeibericht am Donnerstag

Ein verletzter Fußgänger, zwei alkoholisierte Fahrer, ein geklautes Luftgewehr - das sind einige Fakten aus unserem heutigen Polizeibericht...


Gegen 5:20 Uhr befuhr gestern eine 25jährige Radfahrerin mit ihrem Fahrrad ohne Beleuchtung die Rautenstraße in Nordhausen in Richtung Bahnhofstraße. Im Kreisverkehr kam es zur Kollision mit einem 29jährigem Fahrzeugführer eines VW. Dieser missachtete die Vorfahrt. Die Radfahrerin wurde leicht verletzt und der PKW wurde beschädigt.


In der Zeit bis Mittwoch früh wurden im Stadtteil Nordhausen Ost drei Garagen aufgebrochen. In einer Garage befand sich ein verschlossener Audi 80 bei welchem die vordere rechte Seitenscheibe eingeschlagen wurde, um in das Fahrzeuginnere nach Wertgegenständen zu durchsuchen. In einer anderen Garage wurde ein Luftgewehr entwendet. Insgesamt entstand ein Schaden von über 1.500 Euro.


Vor der Ortslage Heringen, in der Auleber Straße ereignete sich gegen 19.15 Uhr ein Verkehrsunfall. Ein 32jähriger Fahrzeugführer eines VW befuhr die Ortsverbindungsstraße zwichen Auleben und Heringen. Etwa 100 Meter vor dem Ortseingangsschild Heringen lief ein 83jähriger Fußgänger auf der Fahrbahn, welcher von dem Fahrzeugführer zu spät bemerkt wurde. Auch ein sofortiges Ausweichmanöver konnte einen Zusammenprall nicht mehr verhindern. Der Fußgänger verletzte sich hierbei und wurde in das Südharzkrankenhaus gebracht. Während der Unfallaufnahme wurde bei dem Fahrzeugführer Alkohol in der Atemluft festgestellt. Eine anschließende Messung erbrachte einen Wert von 0,42 Promille. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und durchgeführt sowie Strafanzeige erstattet.


Während einer Verkehrskontrolle in Ellrich in der Sandstraße wurde gegen 10.30 Uhr ein 66jähriger Fahrzeugführer eines Renault festgestellt, welcher unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,76 Promille. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt, eine Blutentnahme wurde angeordnet und durchgeführt sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet
Autor: nnz

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