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Do, 12:05 Uhr
06.03.2003

Illegale Beschäftigung auf Vormarsch

Nordhausen (nnz). Im Kampf gegen die illegale Beschäftigung konnten auch im Jahr 2002 gute Arbeitsergebnisse im Arbeitsamt Nordhausen erreicht werden, die zum Teil noch über denen der Vorjahre liegen. Die Aktivitäten der Arbeitsmarktinspektion, ehemals Team zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, zeigen dass ein Rückgang von illegalen Handlungen auf dem Arbeitsmarkt noch nicht in Sicht ist. Mehr Fakten wie immer mit einem Klick auf MEHR.


Die Prüfkräfte der Arbeitsmarktinspektion führten im vergangenen Jahr 528 Prüfungen bei Arbeitgebern durch. Dabei überprüften sie 2597 Geschäftsunterlagen und befragten 1188 Personen. Als Ergebnis der intensiven Prüftätigkeit wurden davon in 898 Fällen Anhaltspunkte auf Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten aufgedeckt. Dies entspricht einem Anstieg im Vergleich zum Vorjahr von ca. 46 Prozent. Tatbestände, die nicht in den Verantwortungsbereich der Nordhäuser Arbeitsmarktinspektion fallen, wurden an die zuständigen Stellen wie Staatsanwaltschaft oder Rentenversicherungsträger zur weiteren Verfolgung abgegeben.

Insgesamt wurden wegen des Verdachts von Ordnungswidrigkeiten 871 Verfahren eingeleitet, die in die Zuständigkeit des Arbeitsamtes Nordhausen fallen. Im Jahr 2001 musste nur in 577 Fällen ermittelt werden. Festzustellen ist, dass der Trend zu strafbarem Verhalten sich im Jahr 2002 weiter fortsetzte. So ergaben sich in 222 Fällen Hinweise auf Straftaten. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stellt dies einen Anstieg von ca. 82 Prozent dar, das sind 122 Fälle mehr.
Als Ergebnis der Ermittlungen wurden Verwarnungsgelder und Geldbußen in Höhe von 500.130 Euro festgesetzt. Dies entspricht einer Steigerung von mehr als 27 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Die Mitarbeiter der Arbeitsmarktinspektion legten den Schwerpunkt ihrer Prüftätigkeit auf das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und den Bezug von Sozialleistungen. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wurden von den geprüften Unternehmen 332 kontrolliert. Wegen Zuwiderhandlungen mussten 136 Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, gegenüber 90 im Vorjahr. Die Summe der ausgesprochenen Verwarnungsgelder und Geldbußen hat sich gegenüber dem Vorjahr mit 317.112 euro deutlich um 78.000 Euro erhöht. Dabei war häufig festzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften zur Mindestlohngewährung und Aufzeichnungspflicht nicht eingehalten wurden. Aufgrund der Mitteilungen über die festgestellten Mindestlohnverstöße an die Rentenversicherungsträger werden Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang von den Arbeitgebern nachgefordert.

Weitaus größer als im Vorjahr war die Zahl der festgestellten Rechtsverletzungen, die zu einem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen führten. So hat sich die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Leistungsmissbrauch fast verdoppelt. Die Zahl der Fälle, die wegen eines Straftatverdachts an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden mussten, sind sogar um 151 Prozent drastisch angestiegen.

Trotz immer ausgereifterer Verschleierungsmethoden konnte der Abwärtstrend der Ahndungszahlen im Bereich illegaler Ausländerbeschäftigung und illegaler Arbeitnehmerüberlassung der Vorjahre gestoppt werden.

Neben der Verfolgung und Ahndung von Verstößen hat sich die Bundesanstalt für Arbeit die Aufgabe gestellt, verstärkt die Öffentlichkeit aufzuklären und zu informieren, um gesetzeswidrige Situationen erst gar nicht entstehen zu lassen. Zur Zeit läuft eine bundesweite Informationskampagne unter dem Titel „Legal. Illegal. Nicht egal!“ mit Inseraten, Plakaten, Broschüren und einem Site.
Autor: nnz

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