Mi, 21:43 Uhr
17.01.2001
Gerüstbauer zu 3.000 Mark Geldstrafe verurteilt
Nordhausen (nnz). Am Amtsgericht Nordhausen ist ein 38 Jahre alter Gerüstbauer wegen Beihilfe zu versuchter Nötigung verurteilt worden. Der Mann muß 3.000 Mark zahlen, weil er vor dreieinhalb Jahren am Eintreiben einer Forderung beteiligt gewesen war. Gemeinsam mit einem Kumpan, der bereits verurteilt wurde, war er in einer Bleicheröder Heizungsbaufirma erschienen, um Außenstände in Höhe von 60.000 Mark eines Subunternehmers einzufordern. Laut Anklageschrift soll der Mann unter anderem gedroht haben, den Geschäftsführer des Unternehmens umzubringen, wenn nicht gezahlt werde. Während der Verhandlung gab eine Angestellte des Unternehmens an, von dem Angeklagten bedroht worden zu sein. Der Angeklagte stritt dies jedoch ab.
Autor: nnz

