Mi, 19:04 Uhr
26.02.2003
SPD wirf Verschleierungstaktik vor
Nordhausen (nnz). Mit heftiger Kritik hat die SPD-Fraktion im Nordhäuser Kreistag auf die Angelegenheit Uebner reagiert. Die nnz berichtete heute, dass der Fachbereichsleiter in seinem Amt bleiben darf.
Die Reaktion des Landrates in der Angelegenheit Herr Uebner, ist Ausdruck der Verschleierungsstrategie unseres Landrates Claus, erklärte das Mitglied der SPD-Fraktion Doris Apel. Laut Aussagen der SPD war die Angelegenheit auch Thema im Rechnungsprüfungsausschuss am Dienstag. Den Mitgliedern standen sowohl der Landrat Claus, als auch der 1. Beigeordnete Matthias Jendricke Rede und Antwort.
Am Ende habe klar festgestanden, dass Herr Uebner gleich mehrere hausinterne Dienstanweisungen verletzt und sogar gegen die Hauptsatzung des Landkreises verstoßen habe. Die Hauptsatzung regelt die Zusammenarbeit zwischen Kreistag und Kreisverwaltung und bestimmt entsprechende Finanzbeträge bei denen der Kreistag um Zustimmung befragt werden muss, so die Sozialdemokraten.
Für Verträge gilt in diesem Fall ein Schwellenwert von 50.000 Euro. Laut Aussagen von Doris Apel habe Günther Uebner einen Beschaffungsvertrag unterschrieben, der bei weitem diesen Schwellenwert überschritten hat und somit der Zustimmung durch den Kreistag bedurft hätte. Da zwischen der notwendigen Ersatzbeschaffung und der Vertragsunterzeichnung ein Zeitraum von immerhin zwei Monaten verging, kann auch der Landrat hier nicht von einem Dringlichkeitsfall sprechen.
Die SPD-Fraktion wird dieses Thema am Montag erneut auf die Tagesordnung vom Kreisausschuss setzen lassen und vom Landrat eine konsequente Entscheidung verlangen.
Autor: nnzDie Reaktion des Landrates in der Angelegenheit Herr Uebner, ist Ausdruck der Verschleierungsstrategie unseres Landrates Claus, erklärte das Mitglied der SPD-Fraktion Doris Apel. Laut Aussagen der SPD war die Angelegenheit auch Thema im Rechnungsprüfungsausschuss am Dienstag. Den Mitgliedern standen sowohl der Landrat Claus, als auch der 1. Beigeordnete Matthias Jendricke Rede und Antwort.
Am Ende habe klar festgestanden, dass Herr Uebner gleich mehrere hausinterne Dienstanweisungen verletzt und sogar gegen die Hauptsatzung des Landkreises verstoßen habe. Die Hauptsatzung regelt die Zusammenarbeit zwischen Kreistag und Kreisverwaltung und bestimmt entsprechende Finanzbeträge bei denen der Kreistag um Zustimmung befragt werden muss, so die Sozialdemokraten.
Für Verträge gilt in diesem Fall ein Schwellenwert von 50.000 Euro. Laut Aussagen von Doris Apel habe Günther Uebner einen Beschaffungsvertrag unterschrieben, der bei weitem diesen Schwellenwert überschritten hat und somit der Zustimmung durch den Kreistag bedurft hätte. Da zwischen der notwendigen Ersatzbeschaffung und der Vertragsunterzeichnung ein Zeitraum von immerhin zwei Monaten verging, kann auch der Landrat hier nicht von einem Dringlichkeitsfall sprechen.
Die SPD-Fraktion wird dieses Thema am Montag erneut auf die Tagesordnung vom Kreisausschuss setzen lassen und vom Landrat eine konsequente Entscheidung verlangen.


