Mi, 12:23 Uhr
26.02.2003
Bleibt Günther Uebner im Amt?
Nordhausen (nnz). Mit Spannung wurde heute eine Entscheidung von Landrat Joachim Claus (CDU) zur kurzfristigen Suspendierung von Günther Uebner erwartet. Jetzt ist sie da...
Nachdem der Landrat die in seiner eintägigen Abwesenheit durch den 1. Beigeordneten, Matthias Jendricke (SPD), ausgesprochene Suspendierung vom Dienst gegen den Fachbereichsleiter Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz zurückgenommen hatte (nnz berichtete), wurde eine umfangreiche Prüfung des vorgeworfenen Sachverhaltes durchgeführt.
Landrat Joachim Claus teilte der nnz heute mit, dass das jetzt vorliegende Prüfungsergebnis die ausgesprochene Suspendierung in keiner Weise rechtfertigt. Die Überprüfung habe gezeigt, dass der Fachbereichsleiter eine hausinterne Regelung missachtet hat. Der Vorgang wird durch den Landrat aktenkundig zur Personalakte gegeben. Ein materieller Schaden ist für das Landratsamt Nordhausen nicht nachgewiesen worden.
Stein des Anstoßes war eine zwingend erforderlich gewordene ausrüstungstechnische Ersatzmaßnahme zur Langzeitdokumentation in diesem Fachbereich, die zur Absicherung der Arbeitsfähigkeit der Rettungsleitstelle notwendig war. Sicher hätte der Fachbereichsleiter auf Grund des Wertumfanges die erforderliche Unterschrift ohne den hausintern vorgegebenen Prüfumlauf nicht leisten dürfen. Da es aber um die Absicherung der vollen Arbeitsfähigkeit der Leitstelle geht, ist das Unterschriftsgebaren und ein nicht realisierter Prüfumlauf im Landratsamt nachrangig und nur intern zu werten, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Landratsamt.
Autor: nnzNachdem der Landrat die in seiner eintägigen Abwesenheit durch den 1. Beigeordneten, Matthias Jendricke (SPD), ausgesprochene Suspendierung vom Dienst gegen den Fachbereichsleiter Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz zurückgenommen hatte (nnz berichtete), wurde eine umfangreiche Prüfung des vorgeworfenen Sachverhaltes durchgeführt.
Landrat Joachim Claus teilte der nnz heute mit, dass das jetzt vorliegende Prüfungsergebnis die ausgesprochene Suspendierung in keiner Weise rechtfertigt. Die Überprüfung habe gezeigt, dass der Fachbereichsleiter eine hausinterne Regelung missachtet hat. Der Vorgang wird durch den Landrat aktenkundig zur Personalakte gegeben. Ein materieller Schaden ist für das Landratsamt Nordhausen nicht nachgewiesen worden.
Stein des Anstoßes war eine zwingend erforderlich gewordene ausrüstungstechnische Ersatzmaßnahme zur Langzeitdokumentation in diesem Fachbereich, die zur Absicherung der Arbeitsfähigkeit der Rettungsleitstelle notwendig war. Sicher hätte der Fachbereichsleiter auf Grund des Wertumfanges die erforderliche Unterschrift ohne den hausintern vorgegebenen Prüfumlauf nicht leisten dürfen. Da es aber um die Absicherung der vollen Arbeitsfähigkeit der Leitstelle geht, ist das Unterschriftsgebaren und ein nicht realisierter Prüfumlauf im Landratsamt nachrangig und nur intern zu werten, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Landratsamt.


