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Mo, 08:47 Uhr
17.02.2003

Interessante Vorlagen

Nordhausen (nnz). Morgen ist in Nordhausen Kreistagssitzung angesagt. Da soll nicht nur der Haushaltsentwurf in einer ersten Lesung eingebracht werden. Da geht es auch um eine Akteneinsicht...


Die Ursprünge dieser Beschlussvorlage gehen bis in das vergangene Jahr zurück. Damals berichtete die nnz über „merkwürdige“ Beförderungspraktiken im Landratsamt, von deren Ergebnis vor allem Beamte – auch in Leitungsebenen – profitierten (siehe dazu im Archiv). Die ganze Angelegenheit kochte damals richtig hoch, später wurde der „Ball flach gehalten“, einige Beförderungen wurden zurückgenommen.

Was damals jedoch zum Vorschein kam, war weiterhin ein diffuser Stellenplan, der in seinen Teilen nicht unbedingt immer schlüssig war. So gab es zwischen dem Stellenplan als Bestandteil des Haushaltes und dem „materiellen Plan“, in dem auch die Summen genannt wurden, erhebliche Diskrepanzen.

Ob die bis heute ausgeräumt sind, das will jetzt die SPD-Fraktion wissen. Sie beantragt morgen einen Akteneinsicht. Damit die Genossen auch auf der sicheren Seite sind, wollen sie gemäß der Thüringer Kommunalordnung vorgehen. Sie werden auf ihrer Beschlussvorlage 12 Unterschriften präsentieren. Damit sei die geforderte Anzahl der Kreistagsmitglieder (25 Prozent) erreicht. „Die Akteneinsicht umfasst sämtliche Unterlagen der hausinternen Stellenplanuntersuchung sowie Stellungnahmen verantwortlicher Mitarbeiter im Landratsamt und den Schriftverkehr mit dem Landesverwaltungsamt“. So soll es der Kreistag morgen beschließen.

Und die Begründung der Genossen ist nicht nur interessant, sondern auch sehr aufschlussreich: „Der Landrat hat in dieser Angelegenheit keine Sachaufklärung betreiben. Die SPD-Fraktion hat deshalb schon unter Vorbehalt dem Stellenplan des Nachtragshaushaltes 2002 zugestimmt. Personelle Konsequenzen hätten diesen Vorgängen folgen müssen“.
Autor: nnz

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