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Mi, 16:03 Uhr
18.08.2010

Gefürchtete Abmahnbriefe

"Gezogen oder nicht gezogen" - das ist nicht die Frage. Zum Thema "Filesharing" erreichte nnz/kn von Karl Ronald Neumann, Rechtsreferendar, Kanzlei Lambrecht & Marx, eine inzeressante Stellungnahme zu gefürchteten Abmahnbriefe, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen...

In der letzten Zeit häufen sich einmal wieder die gefürchteten Abmahnbriefe von Kanzleien mit großem Namen und einer Vielzahl von Filialen und Anwaltskollegen. Filesharing, also bereitstellen von Dateien, an denen ein anderer das Urheberrecht inne hat, wird vorgeworfen. Dieses "bereitstellen" ist eine zwangsläufige Nebenerscheinung des "ziehens" von etwa Musik- oder Filmdateien aus dem Internet. Meist geschieht das über die einschlägig bekannten Portale, wie eMule, Saugstube, usw.

Die Kollegen der "Abmahnkanzleien" teilen mit, dass sie den jeweilig in seinen Rechten verletzten Künstler vertreten und bieten "großzügig" ein Vergleichsangebot an. Dies liegt ungefähr zwischen 350 € und 1.200 €, wobei oft nicht nachvollziehbar ist, woran sich der festgesetzte Betrag orientiert. Es kommt vor, dass für die gleiche Musik-Datei einem Mandanten ein Vergleich über 380 € und einem anderen Mandanten ein Vergleich über 1.000 € angeboten wird. Hier scheinen sich die Kollegen der Kreativität zu bedienen, welche sonst eigentlich den Leuten vorbehalten ist, die sie vertreten.

Es ist oft Tatsache, dass in dem mehrere Seiten umfassenden Brief vorgefertigte Textbausteine aneinander gereiht werden. Hier wird der juristisch Unkundige mit Urteilen bombardiert, verunsichert und eingeschüchtert.

Besonders beliebt ist es geworden, eine hohe Anwaltsrechnung in Aussicht zu stellen und mit Pauschalurteilen darauf hinzuweisen, dass der § 97 a Absatz 2 UrhG, wonach die Kosten für eine anwaltliche Inanspruchnahme bei einfach gelagerten Fällen für eine erstmalige urheberrechtliche Abmahnung 100 € nicht übersteigen dürfen, für die "Filesharingproblematik" nicht anwendbar ist. Es wird "freundlich" angeraten, doch lieber den Vergleich anzunehmen. Hiermit seinen alle Ansprüche, also auch die enorm hohe bevorstehende Gebührenrechung des Anwalts, abgegolten.

Ebenfalls solle man gleich die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Nur so sei es möglich, dass Verfahren für die Zukunft abzuschließen.
Oftmals schließt sich an den Erhalt eines solchen Briefes eine private Recherche auf eigene Faust im Internet an. Es wird "gegoogelt".

Natürlich sind die Kollegen mit "Massenabmahnungen" bekannt und werden dementsprechend auch in vielen Foren "verrissen". Hier wird unter Betroffenen diskutiert und nicht selten wird dazu geraten, die Briefe zu ignorieren, weil das doch sowieso nur "fauler Zauber" und "Betrug" sei.

Leider ist die Realität nicht so einfach. In der Vergangenheit hat es eine Vielzahl von Klagen durch eben diese "Abmahnkanzleien" gegeben, die Erfolg hatten und die Privatpersonen in große finanzielle Probleme stürzten. Wer sich nur im Internet beraten lässt ist hier im Zweifelsfall sehr schlecht beraten.
Daher sollte jeder, der einen solchen Brief erhält auf jeden Fall, egal ob er sich des "ziehens" wirklich schuldig gemacht hat oder nicht, eine Anwaltskanzlei aufsuchen.

Ihr Anwalt kann mit Ihnen die einzelnen Absätze der seitenlangen Schreiben durcharbeiten und Ihnen deren Bedeutung erklären. Er weiß natürlich, dass die in den Briefen genannten Streitwerte zu hoch angesetzt sind und dass der § 97 a UrhG, spätestens seit dem Urteil des AG Halle von November 2009, eben doch Anwendung finden kann. Er kann, abhängig davon, ob Sie den Verstoß begangen haben oder nicht, mit Ihnen eine Strategie entwerfen, die den geforderten Betrag erheblich drücken oder gar auf null reduzieren kann.

Weiterhin ist er Ihnen dabei behilflich, die Unterlassungserklärung so zu formulieren, dass Ihnen für die Zukunft keine Probleme entstehen, weitere "Mahnschreiben" an Sie unterbleiben und Sie dauerhaft Ihren Rechtsfrieden zurückerhalten können.

Für Rückfragen im Bezug auf solche Abmahnkanzleien und -schreiben stehen die Kanzlei Lambrecht & Marx (www.kanzlei-lambrecht.de) sowie jeder Rechtsanwalt ihres Vertrauen gern zur Verfügung.
Autor: khh

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