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Mo, 14:20 Uhr
26.07.2010

Bewegung

Die Stadtverwaltung hat heute Vormittag dem Investor des "Netto"-Marktes eine Fläche zur Umbettung auf den städtischen Friedhof angeboten. Weitere Einzelzeiten mit dem bekannten Klick...


Generell gilt: Die Verantwortung - vor allem in ethischer Hinsicht - im Umgang mit derartigen Funden liegt allein beim Grundtsückseigentümer. Weder bauordnungsrechtlich noch aus Sicht des Denkmalschutzes hat die Stadtverwaltung im Fall des Netto-Markts ein Zugriffsrecht bzw. -möglichkeiten. Insbesondere mit Blick darauf, dass der Friedhof offiziell als solcher seit langer Zeit entwidmet ist.

Bei Bauvorhaben allerdings in städtischer Regie bzw. auf Flächen im Eigentum der Stadt hat die Stadtverwaltung bei Funden sterblicher Überreste in jedem Fall aus ethischen Gründen immer für eine Umbettung gesorgt. Dies war bei den Funden auf der Baustelle für die künftige Bibliothek hinter dem Rathaus so, es war so bei den Funden im Zuge der Vorbereitung auf die Landesgartenschau auf dem Petersberg und bei gleichem Anlass mit den gefundenen Gebeinen in der Sundhäuser Straße/Martinstraße. Im Falle der Funde auf dem Petersberg gab es eine offizielle Beisetzung auf dem Hauptfriedhof mit kirchlicher Begleitung.
Autor: psg

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