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Mi, 14:21 Uhr
14.07.2010

Verbotene Werbung nimmt kein Ende

Die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung bleiben hinter den Erwartungen zurück. Das ergibt sich schon jetzt aus den Zwischenergebnissen der seit März 2010 von den Verbraucherzentralen durchgeführten Aktion. Auch die Verbraucherzentrale Thüringen greift daher erneut ihre Forderung auf, dass am Telefon geschlossene Verträge einer schriftlichen Bestätigung bedürfen.


Bundesweit haben sich 40.754 Verbraucher an der seit März 2010 durchgeführten Aktion der Verbraucherzentralen beteiligt. Davon stammten 1.030 Verbraucher aus Thüringen. Bei über 80 Prozent der Anrufe, die die Thüringer erhielten, drehte es sich um Werbung für Gewinnspiele und Lotteriedienstleistungen. Darüber hinaus erhielten Thüringer Teilnehmer Anrufe von Energieversorgern, Telefon- und Internetdienstleistern, einem Zeitschriftenvertrieb oder einem Dienstleister für Bank- und Finanzprodukte. Knapp einem Drittel der Teilnehmer war nicht klar, dass sie am Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben. Über 70 Prozent der Angerufenen fehlte es am Einverständnis für den Werbeanruf. Fast 40 Prozent der unerbetenen Anrufe erreichen Verbraucher über 65 Jahre.

Ganz offensichtlich haben die gesetzlichen Neuregelungen nicht das gewünschte Ergebnis gebracht, so das Fazit der Verbraucherzentrale Thüringen. „Cold Calling scheint weiterhin ein einträgliches Geschäft zu versprechen. Damit muss endgültig Schluss sein. Wir fordern daher weiterhin, dass am Telefon geschlossene Verträge von Verbrauchern schriftlich bestätigt werden müssen“, so Dr. Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen. „Es kann nicht sein, dass Verbraucher trotz eines gesetzlichen Verbotes unerwünschte Werbeanrufe erhalten und sich hinterher mühsam gegen untergeschobene Verträge zur Wehr setzen müssen.“

Typische Beispiele

Gewinnspiel- und Lotteriewerbung
Die Anrufer werben dafür, dass sich die Angerufenen in Listen zur Teilnahme an diversen Gewinnspielen eintragen lassen. Dabei fragen sie nach Kontonummer und Bankleitzahl, um anschließend einen monatlichen Beitrag vom Konto einzuziehen.
In anderen Fällen gaukeln die Anrufer das Bestehen eines Vertragsverhältnisses vor. Die Angerufen werden dann gefragt, ob sie den Vertrag verlängern oder beenden möchten. Um das Notwendige zu veranlassen, werden in diesen Fällen auch die angeblich schon vorliegenden Bankverbindungsdaten abgefragt, damit sie im System abgeglichen werden können.
Besonders dreist ist es, wenn sich die Anrufer als Verbraucherschützer ausgeben, die Verbraucher vor lästiger Werbung bewahren wollen und nach einem ganz ähnlichen Schema Verträge unterschieben.

Zeitschriftenwerbung
Ein Klassiker bleibt nach wie vor auch das telefonische Anbieten von Zeitschriftenabonnements.
Telekommunikations- und Internetdienstleister
Im Bereich Telekommunikation- und Internetdienstleister werden Fälle geschildert, dass Verbraucher bei dem Anrufer lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben und daraufhin Vertragsbestätigungen erhalten.

Predictive Dialer
Kurz nach Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen wurden sogenannte predictive dialerProgramme eingesetzt, durch die gleichzeitig mehrere Verbraucher angewählt werden, von denen aber nur zum zuerst Abhebenden eine Verbindung hergestellt wird. Alle anderen hören das Klingeln und erhalten beim Abheben keine Verbindung. Die Belästigung entsteht hier bereits durch das wiederholte Klingeln und die damit verbundene Vortäuschung von wiederholten Anrufen . Anrufe von prediktiven Dialern können bislang nicht mit Bußgeldern geahndet werden.

Automatenstimme
Besonders tückisch: Erst beim zweiten genauen Hinhören und nach Zwischenfragen kann man erkennen, dass am Telefon ein Band läuft und Daten automatisch abgefragt werden.
Autor: nnz

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