Di, 12:17 Uhr
13.07.2010
Innovationsberatung für kleinere Unternehmen
go-Inno – so heißt ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Das Ziel: Gerade kleineren Unternehmen soll ein Weg eröffnet werden, selbst innovativ zu werden. Mit dem BMWi-Innovationsgutschein bekommen solche Unternehmen die Hälfte der Kosten für externe Beratungsleistungen erstattet.
Dies gilt nur für autorisierte Beratungsfirmen, von denen es vier in Thüringen gibt. Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass das Unternehmen oder der Handwerksbetrieb weniger als 50 Mitarbeiter hat und der Jahresumsatz nicht 10 Millionen Euro übersteigt. Bis zum Ende des Jahres fördert das Wirtschaftsministerium auch Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 20 Millionen Euro. Gefördert wird beispielsweise eine Machbarkeitsstudie mit maximal 4.000 Euro Fördergeldern oder ein Realisierungskonzept mit bis zu 10.000 Euro.
Wer mehr über go-Inno erfahren möchte, wendet sich bitte an die Wirtschaftsförderung im Landratsamt Nordhausen, Dr. Sabine Mehne, Telefon 03631/911-259, E-Mail smehne@lrandh.thueringen.de. Weitere Informationen gibt es auch online unter www.inno-beratung.de.
Autor: nnzDies gilt nur für autorisierte Beratungsfirmen, von denen es vier in Thüringen gibt. Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass das Unternehmen oder der Handwerksbetrieb weniger als 50 Mitarbeiter hat und der Jahresumsatz nicht 10 Millionen Euro übersteigt. Bis zum Ende des Jahres fördert das Wirtschaftsministerium auch Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis 20 Millionen Euro. Gefördert wird beispielsweise eine Machbarkeitsstudie mit maximal 4.000 Euro Fördergeldern oder ein Realisierungskonzept mit bis zu 10.000 Euro.
Wer mehr über go-Inno erfahren möchte, wendet sich bitte an die Wirtschaftsförderung im Landratsamt Nordhausen, Dr. Sabine Mehne, Telefon 03631/911-259, E-Mail smehne@lrandh.thueringen.de. Weitere Informationen gibt es auch online unter www.inno-beratung.de.

