Di, 07:02 Uhr
06.07.2010
Auf dem Weg zur Landgemeinde
Heringen, Auleben, Hamma, Uthleben und Windehausen wollen sich zu einer so genannten Landgemeinde mit dem Namen Stadt Heringen/Helme zusammenschließen. Die nnz hatte bereits berichtet. Wie geht es jetzt weiter? Antwort auf diese Frage - wie immer mit einem Klick...
Für Görsbach und Urbach werden die Aufgaben wie in der bisherigen Verwaltungsgemeinschaft Goldene Aue übernommen, die nun um Zuge der freiwilligen Neugliederung aufgelöst werden soll.
Die Begründung dieser geplanten Strukturänderung enthält der Gesetzentwurf, der vom 12. Juli bis zum 20. August ausliegt. Das Landratsamt Nordhausen führt als Rechtsaufsichtsbehörde dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durch, an dem sich die beteiligten Gemeinden und betroffenen Einwohner äußern können.
Die Anhörungsunterlagen liegen in den betroffenen Städten und Gemeinden sowie im Landratsamt aus. Sie können in der Behringstraße 3, im Foyer, montags, dienstags und mittwochs von 7 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 7 bis 12.30 Uhr sowie nach telefonischer Absprache unter 03631/911-296 in der Kommunalaufsicht, Grimmelallee 23, Zimmer 011 eingesehen werden. Stellungnahmen können schriftlich bis zum 20. August 2010 unter Angabe des Aktenzeichens 30/082.6 – 14/10 beim Landratsamt Nordhausen, Kommunalaufsicht, Grimmelallee 23, Nordhausen eingereicht werden, die die Unterlagen an den Landtag weiterleitet.
Im Eichsfeld bildet sich derzeit ebenfalls eine Landgemeinde, zu der Bischofferode, Großbodungen und Neustadt gehören werden. Bislang gibt es in Thüringen erst eine Landgemeinde: Nesse-Apfelstädt im Landkreis Gotha. Vereinfacht gesagt entspricht die neue kommunale Verwaltungsform Landgemeinde einer Einheitsgemeinde, wie Ellrich eine ist.
In Landgemeinden mit einer so genannten Ortschaftsverfassung haben die Ortschaftsräte jedoch etwas mehr Entscheidungsbefugnisse als in (Einheits-) Gemeinden mit einer Ortsteilverfassung.
Autor: nnzFür Görsbach und Urbach werden die Aufgaben wie in der bisherigen Verwaltungsgemeinschaft Goldene Aue übernommen, die nun um Zuge der freiwilligen Neugliederung aufgelöst werden soll.
Die Begründung dieser geplanten Strukturänderung enthält der Gesetzentwurf, der vom 12. Juli bis zum 20. August ausliegt. Das Landratsamt Nordhausen führt als Rechtsaufsichtsbehörde dazu ein schriftliches Anhörungsverfahren durch, an dem sich die beteiligten Gemeinden und betroffenen Einwohner äußern können.
Die Anhörungsunterlagen liegen in den betroffenen Städten und Gemeinden sowie im Landratsamt aus. Sie können in der Behringstraße 3, im Foyer, montags, dienstags und mittwochs von 7 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 7 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 7 bis 12.30 Uhr sowie nach telefonischer Absprache unter 03631/911-296 in der Kommunalaufsicht, Grimmelallee 23, Zimmer 011 eingesehen werden. Stellungnahmen können schriftlich bis zum 20. August 2010 unter Angabe des Aktenzeichens 30/082.6 – 14/10 beim Landratsamt Nordhausen, Kommunalaufsicht, Grimmelallee 23, Nordhausen eingereicht werden, die die Unterlagen an den Landtag weiterleitet.
Im Eichsfeld bildet sich derzeit ebenfalls eine Landgemeinde, zu der Bischofferode, Großbodungen und Neustadt gehören werden. Bislang gibt es in Thüringen erst eine Landgemeinde: Nesse-Apfelstädt im Landkreis Gotha. Vereinfacht gesagt entspricht die neue kommunale Verwaltungsform Landgemeinde einer Einheitsgemeinde, wie Ellrich eine ist.
In Landgemeinden mit einer so genannten Ortschaftsverfassung haben die Ortschaftsräte jedoch etwas mehr Entscheidungsbefugnisse als in (Einheits-) Gemeinden mit einer Ortsteilverfassung.

