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Mo, 11:02 Uhr
28.06.2010

Richter Kropp: Der Vorbeifahrer

Unter Stalking versteht man ein obsessives und unnormal langes Muster von Bedrohung durch Belästigung gegenüber einem Individuum. Diese wissenschaftliche Definition liest sich recht trocken, wenn man das physische und psychische Leid der Opfer bedenkt...


Jedenfalls hat der Gesetzgeber auf eine Zunahme solcher Verhaltensweisen reagiert und solche Handlungsweisen nunmehr konkret unter Strafe gestellt. Das Amtsgericht Sondershausen hatte jetzt die ersten Fälle nach diesem neuen Gesetz zu verhandeln.

Ein nunmehr 27jähriger Mann hatte 1999 eine Familie im Kyffhäuserkreis kennengelernt und sich dabei in die Tochter des Hauses verliebt. Diese Liebe blieb unerwidert, der Mann fühlte sich von der Familie in einem Trauerfall zudem alleingelassen. So kam es zu ersten Belästigungen in Form von Briefen und Telefonanten, 2003 zu einer Verurteilung wegen Bedrohung und Körperverletzung. Da das Ganze nicht aufhörte, musste die Mutter sich 2006 in psychologische Behandlung begeben.

Wegen Stalkings und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr hat jetzt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Anklage gegen den 27jährigen erhoben. Ihr Vorwurf: Der Täter habe in 15 Fällen der Familie durch Vorbei- und Nachfahren nachgestellt, in zwei Fällen sei es sogar zu Übergriffen mit dem PKW gekommen.

Vor Gericht ließ sich der Täter geschickt ein. Er sei tatsächlich öfters in der Straße der Opfer gewesen. Er habe dort Freunde besucht. Diese Aussage ließ sich nicht widerlegen, zumal das Stalking-Gesetz ein erhebliches Verhalten und einen schwerwiegenden Eingriff erforderte, welcher die Lebensgestaltung der Opfer veränderte. Hierzu hatte es etwa in Form eines Wegzuges der Opfer oder durch das Abmelden des Telefons keine Veranlassungen gegeben.

Für die beiden Fälle des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sollte der Angeklagte so dicht an den Opfern vorbeigefahren sein, dass diese ausweichen mussten, um nicht angefahren bzw. dabei berührt zu werden. Auch hier ergaben sich vor Gericht verschiedenste Sachverhaltsdarstellungen, so dass die Sachlage unklar blieb. Selbst neutrale Zeugen hatten ein solches Verhalten nicht gesehen.

Im Ergebnis stellte Amtsrichter Gerald Fierenz das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 600 Euro ein, da das Gericht nur von einer geringen Schuld des Angeklagten überzeugt war.

Interessant war zu beobachten, dass Stalking-Täter im Regelfall aus der Masse der Angeklagten herausragen, da sie meistens wesentlich intelligenter als andere sind. Dies macht sie aber auch nicht ungefährlich. Der Rechtsfrieden konnte durch diese Entscheidung auch dadurch sichergestellt werden, dass in den letzten 18 Monaten keine Übergriffe mehr zu beobachten waren.
Autor: nnz/kn

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