Fr, 09:49 Uhr
04.06.2010
nnz-Forum: Falsche Signale
Dem Nordhäuser Stadtrat liegen am kommenden Mittwoch zwei Beschlussvorlagen vor, die die Interessen der Studenten tangieren. Unter anderem soll über eine Zweitwohnsitzsteuer entschieden werden. Jetzt gibt es dazu ein Statement des Studentenrates.
Der Studentenrat der Fachhochschule Nordhausen missbilligt das Vorhaben der Verwaltungsspitze der Stadt Nordhausen, eine Zweitwohnungssteuer einzuführen und sieht das Bezuschussen des Hochschultickets als kritisch an. Bis Ende des laufenden Sommersemesters übernimmt die Stadt auf Antrag, bei mit Erstwohnsitz gemeldeten Studierenden, das Hochschulticket. Beschließt der Stadtrat der Stadt Nordhausen beides, so muss ihm und der Verwaltungsspitze unterstellt werden, kein tatsächliches Interesse an der Entwicklung des Hochschulstandortes Nordhausen zu haben.
Die Zweitwohnungssteuer ist eine reine Luxussteuer! Bildung ist eine Notwendigkeit im Verlaufe des Lebens. Zumal es sich bei einem Hochschulstudium in der Regel um eine Erstausbildung handelt. Oftmals sind die Unterkünfte der Studierende nicht mal luxuriös – gerade wenn mehrere in einer Wohngemeinschaft leben. Das Innehaben eines Zweitwohnsitzes ist in diesem Falle also reiner Aufwand. Diesen Aufwand können Studierende nicht mal per Steuererklärung geltend machen, da sie maximal 400 Euro zum Bafög hinzuverdienen können und unter sämtliche Freibeträge fallen.
Gleichfalls ist selbst das Elternhaus gestraft, so der Kinderfreibetrag geltend gemacht wird, fällt dieser weg, wenn Tochter oder Sohn sich mit Hauptwohnsitz in einer anderen Kommune melden. Dem Studentenrat sind viele individuelle Gründe herangetragen worden, oft genannt der Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts oder zusätzlich anfallende finanzielle Belastungen Studierender. In einigen Fällen hat es schlichtweg keinen Sinn, sich mit Hauptwohnsitz in Nordhausen zu melden, wenn der tatsächliche Lebensmittelpunkt in der Heimatkommune bleibt und die längste Verweildauer der Studierenden z. B. im Studiengang Public Management/ Öffentliche Betriebswirtschaft maximal 3 Semester und im Studiengang Sozialmanagement 4 Semester am Stück ist. Man beachte auch, dass Masterstudiengänge nur maximal 4 Semester andauern.
Nun gibt es zwar nur einen indirekten Zusammenhang zum Hochschulticket, aber so wiegen sich doch Zweitwohnungssteuer und die geplante Bezuschussung zum Hochschulticket einander auf. Die Zweitwohnungssteuer soll sich an 13 Prozent der Nettokaltmiete multipliziert mit den Monaten, in denen man in Nordhausen eine Unterkunft hat, bemessen. Der Tarif Hochschulticket wird mit 50 Euro bezuschusst, insgesamt soll das nach Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt 90 Euro kosten. Die Bezuschussung muss dann halbjährlich (am Beginn des jeweiligen Semesters) beantragt werden. Es ist also auch festzustellen, dass die Stadt Nordhausen ihr "Anreizsystem" zum Melden mit Hauptwohnsitz deutlich zurückfährt.
Die Zweitwohnungssteuer ist ein reiner Steuerknebel. Kommen Studierende ihrer Meldepflicht nach, melden sich mit Nebenwohnsitz an, wären sie nach einer Mehrheit im Stadtrat am kommenden Mittwoch steuerpflichtig. Das ruft gerade so dazu auf, erst gar nicht erkennen zu lassen, dass man in Nordhausen eine Unterkunft hat. Findet die Bezuschussung des Hochschultickets und die Einführung einer Zweitwohnungssteuer eine Mehrheit im Stadtrat, so sendet die Stadt Nordhausen eindeutig falsche Signale in Richtung Studierendenschaft.
Studentenrat der FH Nordhausen
Autor: nnzDer Studentenrat der Fachhochschule Nordhausen missbilligt das Vorhaben der Verwaltungsspitze der Stadt Nordhausen, eine Zweitwohnungssteuer einzuführen und sieht das Bezuschussen des Hochschultickets als kritisch an. Bis Ende des laufenden Sommersemesters übernimmt die Stadt auf Antrag, bei mit Erstwohnsitz gemeldeten Studierenden, das Hochschulticket. Beschließt der Stadtrat der Stadt Nordhausen beides, so muss ihm und der Verwaltungsspitze unterstellt werden, kein tatsächliches Interesse an der Entwicklung des Hochschulstandortes Nordhausen zu haben.
Die Zweitwohnungssteuer ist eine reine Luxussteuer! Bildung ist eine Notwendigkeit im Verlaufe des Lebens. Zumal es sich bei einem Hochschulstudium in der Regel um eine Erstausbildung handelt. Oftmals sind die Unterkünfte der Studierende nicht mal luxuriös – gerade wenn mehrere in einer Wohngemeinschaft leben. Das Innehaben eines Zweitwohnsitzes ist in diesem Falle also reiner Aufwand. Diesen Aufwand können Studierende nicht mal per Steuererklärung geltend machen, da sie maximal 400 Euro zum Bafög hinzuverdienen können und unter sämtliche Freibeträge fallen.
Gleichfalls ist selbst das Elternhaus gestraft, so der Kinderfreibetrag geltend gemacht wird, fällt dieser weg, wenn Tochter oder Sohn sich mit Hauptwohnsitz in einer anderen Kommune melden. Dem Studentenrat sind viele individuelle Gründe herangetragen worden, oft genannt der Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts oder zusätzlich anfallende finanzielle Belastungen Studierender. In einigen Fällen hat es schlichtweg keinen Sinn, sich mit Hauptwohnsitz in Nordhausen zu melden, wenn der tatsächliche Lebensmittelpunkt in der Heimatkommune bleibt und die längste Verweildauer der Studierenden z. B. im Studiengang Public Management/ Öffentliche Betriebswirtschaft maximal 3 Semester und im Studiengang Sozialmanagement 4 Semester am Stück ist. Man beachte auch, dass Masterstudiengänge nur maximal 4 Semester andauern.
Nun gibt es zwar nur einen indirekten Zusammenhang zum Hochschulticket, aber so wiegen sich doch Zweitwohnungssteuer und die geplante Bezuschussung zum Hochschulticket einander auf. Die Zweitwohnungssteuer soll sich an 13 Prozent der Nettokaltmiete multipliziert mit den Monaten, in denen man in Nordhausen eine Unterkunft hat, bemessen. Der Tarif Hochschulticket wird mit 50 Euro bezuschusst, insgesamt soll das nach Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt 90 Euro kosten. Die Bezuschussung muss dann halbjährlich (am Beginn des jeweiligen Semesters) beantragt werden. Es ist also auch festzustellen, dass die Stadt Nordhausen ihr "Anreizsystem" zum Melden mit Hauptwohnsitz deutlich zurückfährt.
Die Zweitwohnungssteuer ist ein reiner Steuerknebel. Kommen Studierende ihrer Meldepflicht nach, melden sich mit Nebenwohnsitz an, wären sie nach einer Mehrheit im Stadtrat am kommenden Mittwoch steuerpflichtig. Das ruft gerade so dazu auf, erst gar nicht erkennen zu lassen, dass man in Nordhausen eine Unterkunft hat. Findet die Bezuschussung des Hochschultickets und die Einführung einer Zweitwohnungssteuer eine Mehrheit im Stadtrat, so sendet die Stadt Nordhausen eindeutig falsche Signale in Richtung Studierendenschaft.
Studentenrat der FH Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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